Folgendes Zitat aus dem GSR-Thread macht mich stutzig:
denn wenn die eltern nicht zusammenleben und nur das sorgerecht gemeinsam haben, kann der vater ja seine elternmonate gar nicht nehmen :crazy
Ist das so?
Diese 2 Monate spart Vater Staat erstmal nicht ein, wenn der KV/UET sie nehmen würde.
Wenn ein KV wirklich von Anfang an eingebunden wird, kann das Baby mMn schon nach wenigen Wochen oder Monaten bei ihm/ihr übernachten.
Und die Elternzeit für KV ist so unheimlich wertvoll für die Vater-Kind-Beziehung, warum schließt ihr das so kategorisch aus?
Und mit 12 Monaten wird auch kein Kind mehr voll gestillt, also das wäre schon machbar. Ein halbwegs gutes Verhältnis natürlich vorrausgesetzt. In vielen KV-KM Beziehungen ist es undenkbar, keine Frage. Auch der Unterhalt wird fraglich, aber einfach mal über den Tellerrand geschaut: Warum soll das nicht irgendwann möglich sein?