Hallo,
ZitatOriginal von meziel
grünschnabel,
also das mit den Vergleichen zu ehelichen.....etc. kapiere ich immer nicht
Ich fasse das noch mal kurz zusammen wie ich das verstanden habe. Du fandest 50% seien wenig und meintest darauf eine Argumentation Richtung § Dingesnskirchen ist nicht Verfassungskonform aufbauen zu können.
Ich sehe das anders und ich habe erstmal keine Zahlen zur Hand aufgrundlage derer ich entscheiden könnte ob diese 50% viel oder wenig sind.
Wenn jetzt z.B. in 75% aller geschiedenen Ehen die Sorgerechte (Welche?) geteilt wären wäre das für mich eine Bezugsgröße und ich könnte überlegen ob dein Argument sticht oder nicht.
Und dann noch was. Aus der Praxis kann ich mir nicht vorstellen, dass man ein Baby ohne Partnerschaft 50-50 aufziehen kann. Alleine geht das solide auch als Mann - ich fände es schön wenn mehr Frauen diese Option wählen würden, glaube aber nicht daran, dass es in den nächsten 100 Jahren da zu einer Gleichverteilung kommt.
Zu zweit ist Babypflege nur möglich wenn man in der gleichen Wohnung wohnt und ewig viele Absprachen trifft. Ich glaube der Prozentsatz der Menschen die das ohne Partnerschaft können ist nahe bei null. Und daraus ergeben sich Konsequenzen. Diese schlagen sich auch in der Verteilung des Sorgerechtes und Unterhalts nieder.
Wenn ich mir überlege ich hätte im ersten Lebensjahr bei jedem Arztbesuch, jedem Telefonat mit der Hebamme, bei diversen immer wieder anfallenden Entscheidungen bei einer eventuell zerstrittenen Ex nachfragen müssen - die nix tun kann aber mitbestimmen möchte - ich glaube ich wäre geplatzt. Einen groben gemeinsamen Rahmen finden ist schon schwer genug, dafür werde ich(wir) noch Jahre brauchen. Und vermutlich wird das ganze nicht ohne teilweise alleiniges Sorgerecht abgehen.
Grüße,
Grünschnabel