Mündliche Anhörung und Umgangsbegleitung

  • Hallo! Benötige dringend Hilfe und Antworten:


    Muss zu einer mündlichen Anhörung das Jugendamt mit einbezogen somit angehört werden?


    Beschluss mdl. Anhörung lautet: begleiteter Umgang ab 30.06. (morgen). Kindesvater behauptete in mdl. Anhörung, dass das Jugendamt fürs Wochenende einen Umgangsbegleiter stellt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das nicht stimmt. Jugendamt war erzürnt darüber, dass Richter den Beschluss festlegte, dass das Jugendamt drei Samstage hintereinander den Umgang zu begleiten hat, da dies Privatzeit wäre. Aussage Jugendamt letzte Woche: "...können Sie davon ausgehen, dass am 30.06. definitiv niemand bei Ihnen vor der Tür stehen wird. Begleiteter Umgang läuft über die Familienberatungsstelle und aufgrund Urlaub etc. wird es maximal im Juli EINEN begleiteten Umgang geben."
    Kindesvater wurde in mdl. Anhörung aufgefordert, mir bis zum 27.06. dem Umgangsbegleiter zu benennen, damit ich mit diesem Kontakt aufnehmen und eine Annäherung/Vertrauensverhältnis zwischen Kind und ihm hergestellt werden kann. Dann letzte Wochen Telefonat mit Fam.beratungsstelle und Termine für den 3.7. und 5.7. gemacht. Heute erfuhr ich durch Zufall, dass der Kindesvater morgen mit einer Frau (die nicht dem Zuständigkeitsbereich hier zugehörig ist) hier bei mir erscheinen will. Ein Anruf beim Jugendamt ergab, dass dies nicht sein darf und sie auch nichts von dieser Dame wisse. Aber geholfen haben sie mir auch nicht, was ich nun morgen tun soll. Das Protokoll liegt auch noch nicht vor, da die Bearbeiterin im Urlaub ist. Was soll ich nun tun morgen, wenn er hier erscheint? Er hat sich 10 Monate nicht um die Kleine gekümmert. Sie ist 3 1/2 und hat eine Sprach- und Entwicklungsverzögerung (Logopädisches Gutachten liegt vor).

  • zunächst einmal ist das Gericht dem Jugendamt gegenüber nicht weisungsbefugt.
    Wenn das Gericht einen Beschluss erlässt,das der Umgang begleitet stattzufinden hat,wird dieser nicht automatisch stattfinden.


    Erst einmal musst Du begleiteten Umgang beim Jugendamt beantragen.Dann wird der Bedarf geprüft und dieser kann auch vom gerichtlichen Beschluss abweichen.


    Aber ich gehe davon aus,das das Kind einen Verfahrensbeistand hat und dieser das Kind bzw. auch Dich unterstützen wird.


    Du musst in diesem Fall das Kind nicht herausgeben.

  • Ist das wirklich so, auch bei einer mündlichen Anhörung? Da gibt es noch keinen Verfahrensbeistand für meine Kleine. Der Richter äußerte sich so, dass er dann in diesem Falle zu mir nach Hause oder in die Kiga käme, um sich ein Bild von der Kleinen zu machen. Jetzt sollen drei Samstage hintereinander begleiteter Umgang stattfinden und dann soll sich am 01.08. wiedergetroffen werden vor Gericht. Nur das Jugendamt hat niemanden für die Wochenendbegleitung. Was soll ich nur tun? Ich habe so unendlich viel Respekt und auch Angst vor diesem Beschluss! Ich darf mir den Richter nicht als Gegner machen! Ich habe so viel Angst um meine Tochter, da der Vater eine narzistische Persönlichkeitsstörung hat. Er will an MICH ran, weil er glaubt, dass wir zusammen gehören! Er ist ein Könner im Artikulieren und sich verkaufen! Ich habe mir nun folgendes überlegt: Wenn er morgen mit der Frau erscheint, werde ich von ihr die Legitimation vom Jugendamt einfordern. Diese hat sie natürlich nicht. Mein Vater wird auch hier sein und mir helfen. ICH hingegen werde IHM dann anbieten, in meinem Beisein mit der Kleinen im Hinterhof spielen zu können. Habe ich eigentlich die Möglichkeit, zum Jugendamt zu gehen und dort anzubieten, dass ICH den Umgang begleite? Letztes Jahr war das noch so und das hat ihm gefallen, sich mit mir zu zeigen etc. Das ist es nämlich, was er will: Heile Welt, Vorzeigefamilie. Ich würde für meine Tochter auch den Pakt mit dem Teufel eingehen!

  • So lange der Beschluss nicht schriftlich vorliegt, sind die von Dir benannten Einzelheiten nicht genau zu beurteilen. Heißt: Der Beschluss kann erst umgesetzt werden, wenn er den Beteiligten vorliegt.


    Pech für den Vater. Soll er das Gericht beschleunigen.


    Rechtlich wirst du dich locker darauf zurückziehen können. Und da das Jugendamt sowieso sagt, dass es den Umgang nicht begleiten wird, eh.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Newbegin,


    wurde die Diagnose ärztlich gestellt (narzistische Pers.strg), evtl. per Gutachter? Würde mich interessieren, weil mein Ex das gleiche hat, nur noch nicht diagnostiziert...


    Danke,
    die blumenelfe :blume

  • Ich habe jetzt beim JA ein Erziehungsgutachten angeregt, das herausfinden soll, ob eben eine solche Störung vorhanden ist wegen seiner ständigen Manipulationen, emot. Mißbrauch am Kind, und Machtausspielung gegen mich.
    Weil das alles so subtil abläuft, müssen Umwege genommen werden...


    die blumenelfe :blume

  • Gilt das definitiv auch für eine mündliche Anhörung?


    Es kann nur der schriftliche Beschluss gelten. Nicht die Erinnerung der Prozessbeteiligten an die sicherlich ausführliche Entscheidung des Gerichts. Vor allem nicht die speziellen Einzelheiten.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Es kann nur der schriftliche Beschluss gelten. Nicht die Erinnerung der Prozessbeteiligten an die sicherlich ausführliche Entscheidung des Gerichts. Vor allem nicht die speziellen Einzelheiten.


    Gibt es dafür Paragraphen? Kann mir das nicht im Nachhinein angelastet werden?
    Das Schlimme ist daran, dass ich immer FÜR den Umgang war! Er hat sich seit September letzten Jahres nicht mehr gekümmert, vielmehr Äußerungen getätigt, die beleidigenden Charakter haben und mich fertigmachen sollen. Ich bin nie in Resonanz dazu gegangen, auch nicht, als er mir andichtete, dass der von mir vorgeschlagende Umgangsbegleiter sich an mir penetrieren würde. Diesen lehnte er nunmehr vor Gericht ab. Ich blieb immer auf der Elternebene und hielt am Umgang fest. Vor Gericht habe ich bitterlich geweint, weil die Termine für den begleiteten Umgang über meinen Kopf hinweg entschieden wurden. Er wurde immer gefragt, ob er dann könnte, ich nicht ansatzweise! Wie ist das mit der Beteiligung des Jugendamtes? Hätte dies auch schon zur mündlichen Anhörung mit einbezogen werden müssen? Ist eine mündliche Verhandlung ein Verfahren im rechtlichen Sinne?


    Was ist damit? ...Eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung ist nicht anfechtbar. Wenn sie ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, kann man beim entscheidenden Gericht eine mündliche Verhandlung beantragen, in der man seine Argumente vortragen kann...

  • Der Beschluss ist m. W. rechtsgültig, wenn a) der Beschluss ausgefertigt ist (das scheint er noch nicht zu sein) b) keine Rechtsmittel eingelegt worden sind oder werden können. (Sonst ist er je nach Ausfertigung m.W. vorläufig rechtsgültig im Familienrecht.) Nur: Das Ding muss schriftlich ausgefertigt sein und unterschrieben.


    So sehr du dich jetzt über das gericht geärgert hat, so sehr fällt ihm auf die Füße, dass er vor Gericht das Einverständnis des JA signalisiert hat und dies stimmt nicht. Mutmaßlich steht im Beschluss genau drin, was das JA! wann und wie zu leisten hat. Sind die nicht an Bord - puff. Dann ist die Sache hinfällig. Ist aber jetzt geraten. Es kommt auf das geschriebene Wort im Beschluss an. Den muss der Vater dir unter die Nase halten ... Das wird er nicht können.

    Liebe Grüße



    Bap



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