Hallo! Benötige dringend Hilfe und Antworten:
Muss zu einer mündlichen Anhörung das Jugendamt mit einbezogen somit angehört werden?
Beschluss mdl. Anhörung lautet: begleiteter Umgang ab 30.06. (morgen). Kindesvater behauptete in mdl. Anhörung, dass das Jugendamt fürs Wochenende einen Umgangsbegleiter stellt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das nicht stimmt. Jugendamt war erzürnt darüber, dass Richter den Beschluss festlegte, dass das Jugendamt drei Samstage hintereinander den Umgang zu begleiten hat, da dies Privatzeit wäre. Aussage Jugendamt letzte Woche: "...können Sie davon ausgehen, dass am 30.06. definitiv niemand bei Ihnen vor der Tür stehen wird. Begleiteter Umgang läuft über die Familienberatungsstelle und aufgrund Urlaub etc. wird es maximal im Juli EINEN begleiteten Umgang geben."
Kindesvater wurde in mdl. Anhörung aufgefordert, mir bis zum 27.06. dem Umgangsbegleiter zu benennen, damit ich mit diesem Kontakt aufnehmen und eine Annäherung/Vertrauensverhältnis zwischen Kind und ihm hergestellt werden kann. Dann letzte Wochen Telefonat mit Fam.beratungsstelle und Termine für den 3.7. und 5.7. gemacht. Heute erfuhr ich durch Zufall, dass der Kindesvater morgen mit einer Frau (die nicht dem Zuständigkeitsbereich hier zugehörig ist) hier bei mir erscheinen will. Ein Anruf beim Jugendamt ergab, dass dies nicht sein darf und sie auch nichts von dieser Dame wisse. Aber geholfen haben sie mir auch nicht, was ich nun morgen tun soll. Das Protokoll liegt auch noch nicht vor, da die Bearbeiterin im Urlaub ist. Was soll ich nun tun morgen, wenn er hier erscheint? Er hat sich 10 Monate nicht um die Kleine gekümmert. Sie ist 3 1/2 und hat eine Sprach- und Entwicklungsverzögerung (Logopädisches Gutachten liegt vor).