Vaterschaftsanerkennung

  • hallo alle zusammen,


    hab eine Frage und zwar, was ist wenn der Ex keine Vaterschaftsanerkennung macht? muss er dann für das Kind und mich (bis zu 3 Jahren) nicht zahlen?
    (wir waren nicht verheiratet)


    vielen dank für die Hilfe


    Grüße Ewa

  • Na super! :radab
    Er kann ja auch zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden wenn die Mutter meint er ist Vater des Kindes. Sämtliche Ämter wollen ja auch wissen werd er Vater ist, um sich selbst vor Zahlungen zu drücken. Sie werden dann auch sicherlich auf nen Test bestehen bevor z.B. das JA einen Cent zu viel zahlt. Denke auch nicht das dann die Ausrede zählt der hat nie Vaterschaft anerkannt weil will nicht zahlen! :radab

  • Wenn der Vater mit der Geburt des Kindes (bzw. kurz danach wie üblich) in Verzug gesetzt wurde, die Vaterschaft anzuerkennen und Unterhalt zu zahlen, muss er das rückwirkend tun.
    Entziehen ist nicht, es sei denn, die Mutter verpennt es, ihn in Verzug zu setzen. Dann muss er erst ab dem Zeitpunkt zahlen, wenn sie ihn angeschrieben hat (oder das JA).


    Ich würde in so einem Fall einen Anwalt einschalten, das JA tritt nur für die Interessen des Kindes ein, der Anwalt auch für den BU der Mutter.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich habe dazu auch noch eine Frage, folgender Fall:


    Mein Expartner (und gleichzeitig "bekennender" Vater meines Sohnes, sprich er hat eine Vaterschaftanerkennung abgegeben) hat ein mittlerweile 5jähriges Kind, dessen Vaterschaft er ebenfalls anerkannt hat und demgegenüber er Unterhaltszahlungen geleistet hat, bis er dazu finanziell nicht mehr in der Lage war (Arbeitslosigkeit bzw. Aufbau neuer Selbständigkeit). Ein Kontakt zum Kind oder der Mutter besteht allerdings seit Jahren nicht mehr.
    Dieses Kind lebt mit seiner Mutter, deren neuen Partner und zwei Halbgeschwistern, die aus dieser neuen Verbindung hervorgegangen sind, in einer Haushaltsgemeinschaft, die Eltern sind aber nicht verheiratet und sein "Stiefvater" hat ihn auch nicht adoptiert o.ä., obwohl das wohl mal der Plan war.


    Fragen dazu:
    - Ist das Kind noch unterhaltsberechtigt vonseiten meines Expartners?
    - Hat dieser Anspruch, so denn vorhanden, Vorrang gegenüber dem meines Sohnes?
    - Was passiert mit diesem Anspruch (also unserem), wenn mein Expartner ihm nicht nachkommen kann, weil er selbst kein Geld hat? Verfällt er? Muss ich deswegen, mal krass ausgedrückt, zum "Sozialfall werden"?!


    Ich bin, im Gegensatz zu der Mutter des ersten Kindes, allein und verfüge als Studentin auch über kein Erwerbs-Einkommen.
    Momentan finanziere ich mich durch Unterhaltszahlungen meiner Eltern, die diese bis zum Ende des Studiums wohl leisten werden und Kinder- / Elterngeld.


    :frag :frag :frag

  • guave,


    solange der neue Partner das Kind nicht adoptiert hat, ist der leibliche Vater unterhaltspflichtig.
    Alle Kinder eines Unterhaltspflichtigen sind gleichberechtigt, egal ob ehelich oder unehelich.
    Zu geringes Einkommen über dem Selbstbehalt wird gleich verteilt. Da würde ich aber auf dem JA nachfragen.
    Kann der Unterhaltspflichtige gar nicht zahlen, besteht die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss auf dem JA zu beantragen. Das wird allerdings nur für einige Zeit (6 Jahre?) übernommen und vom eigentlich Unterhaltspflichtigen zurückgefordert.


    Um ehrlich zu sein, würde ich einem neuen Lebensgefährten auch nicht zumuten, die Kinder meines Ex zu adoptieren und letzteren damit aus der Pflicht zu entlassen. Es sei denn, ganz besondere Umstände sprächen dafür.

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  • Ich geb jetzt einfach ma ne Antwort auf beide Fragen..*g*


    1) Die wollen definitv wissen, WER da in Frage kommt als Vater und wenn du da wen angibst, wird der auch getestet. Im Zweifeslfall läuft das übers Gericht. Sowas erledigt dann das JA. Musst da nur nen Namen nennen und die holen sich die Kohle und die DNA schon von dem.


    2) damit sind wir beim Unterhaltsvorschuss. Den musste beim JA beantragen und die zahlen dann 6 Jahre und "versuchen" sich die Kohle vom Vater zurückzuholen. Warum der die Jahre erstmal nicht zahlt oder zahlen kann, kann dir egal sein. Das ist das Ding des JA´s.


    Ich würde diesen Unterhaltsvorschuss in jedem Fall beantragen, bzw. die Unterhaltszahlungen über das JA laufen lassen. Falls der dann mal nicht zahlt, springt sofort das JA ein und überweist weiter, bzw. das JA überweist eh an dich und was von dem da ankommt wird halt verrechnet. Den fehlenden Unterhalt treiben die dann schon ein oder auch nicht...dann hat er halt Schulden bei denen...nicht dein Problem. Und du musst da keinem hinterherrennen. Das erledigt dann auch das JA.


    Kurz nomma zur Gleichbehandlung. Das ist erst ziemlich neu, das eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt sind, was den Unterhalt angeht. Bisher standen uneheliche immer an 2. Stelle.


    Gruß
    Daniel

  • Zitat

    Original von Daniel77
    Kurz nomma zur Gleichbehandlung. Das ist erst ziemlich neu, das eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt sind, was den Unterhalt angeht. Bisher standen uneheliche immer an 2. Stelle.


    Gruß
    Daniel


    Wie neu soll das denn sein?


    Mein Großer hat nie weniger Unterhalt bekommen als ein eheliches Kind.


    Du verwechselst das wohl mit dem angestrebten, aber noch nicht verabschiedeten neuen Unterhaltsgesetz, in dem geschiedene und niemals verheiratete Mütter gleichgestellt werden sollen, was sich, da hast du recht, auf die Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder auswirkt.

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  • Zitat

    auf die Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder auswirkt.


    Ja..und da gibts die reihenfolge, was zuerst gezahlt wird, falls nich gezahlt werden kann und da stehen noch die ehelichen vor den unehelichen...soweit ich weiss...


    Mit der Höhe des Unterhalts hat das nix zu tun.

  • Hey ich hab genau das selbe problem der vater des kindes hat bis heute fast 2jahre nach der geburt sich nich gekümmert seit einer weile versuch ichs durch nen Anwalt selbst das interessiert diesen kerl nicht geschweige denn was für kosten auf ihn zukommen können er hat sich auf briefe usw meiner anwältin nicht gemeldet usw jetzt sind wir soweit ihn zu verklagen erst auf vaterschaft wo er den Test machen MUSS und dann auf Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt
    wenn ich dann im recht lieg naja hab ich das glück das er die kosten übernehmen muss...und was unterhalt angeht hört er auch noch vom Jugendamt und dem Arbeitsamt da kanns passieren das die den auch noch verklagen so wies Jugendamt mir geschildert hat