Betreuungsunterhalt, wenn man mit neuen Partener zusammenwohnt?

  • Hallo,


    Ich möchte von meinem Ex Freund ( Vater des Kindes) den Betreuungsuntehalt für mich geltend machen, nun kam ein schreiben von seinem Anwalt, der mir 500 € fiktives Einkommen anrechnet, weil ich mit meinem neuen Partner, zusammenwohne, allerdings erst seit ein paar Monaten.


    kann das sein, ich bin ehrlsich gesagt schon ein bisschen erschrocken....

  • dann soll dein Anwalt zurückschreiben das "nach ein paar Monaten" nopch von keiner gefestigten Beziehung ausgegangen werden kann, in der dein neuer Partner für dich finan. aufkommt.
    Nach 2 oder 3 Jahren sieht das anders aus - oder nach einer Heirat.


    Rechnen kann man ja viel, und sich wünschen auch...

  • Ja ich möchte Bu ab der Geburt, da ich laut meinem Anwalt durch die Vaterschaftsfeststellungsklage daran gehindert war den Bu schon früher geltend ztu machen.
    Allerdings bin ich nach dem heutigen Brief froh wenn ich überhaupt estwas bekomme =/ bin wohl ein kleinen sensibelchen.... =/

  • Ich weiß jetzt nicht genau ob 300€ als Heimfahrt gelten wenn das der Zweitwohnsitz sein soll.

  • weiß ich au net, aber das ist seine Freizeit beschäftigung, er kann ja auch jedes Wochendende heimfahren und das dann auf meine "lasten" zahlen, das finde ich nun ein bischen an den haaren herbeigezogen....

  • ja ich habe morgen einen Termin, aber dass die mir 500 euro fiktives einkommenn anrechnen geht mir net runter, ich wohne erst seit wenigen Monaten mit meinem Freund zusammen und sind auch erst seit einem Jahr zusammen, die Beziehung steht auch nicht auf festen Beinen, ich denke dass tut noch keine nach so kurzer Zeit, ich bin au nur mit ihm zusammen gezogen, da es bei meinen Eltern zu eng wurde, wir teilen uns alle Kosten Miete Essen usw. jeder zahlt die hälfte, mein Freund kommt nicht für mich auf, dass will ich auch nicht, aber dass mir das jetzt zur "last" wird.... :wow

  • Grundsaetzlich besteht die Moeglichkeit durch den Zusammenzug diese wirtschaftlichen Vorteile anzurechnen. Bezueglich der Höhe bin ich mir allerdings nicht sicher...
    Kommt jetzt in jedem Fall auf Deinen Anwalt an, wie er den Ball zurueckspielt.


    Fio

  • karo-bine


    Hallo erst mal.


    Du hast noch eine Möglichkeit.


    Du trennst Dich - zumindest postalisch - von Deinem Freund.


    Keine gemeinsame Wohnung = keine Anrechnung von seinem Einkommen = kein verminderter Betreuungsunterhalt, sofern Betreuungsunterhalt verlangt werden kann.


    lg


    Camper