Wie oft vor das Familiengericht

  • Weil ich böse mama und habe Kind nicht gefragt.Wir haben auch wo anders gewohnt.
    Weil Kind böse hat nie nach Vater gefragt.
    es waren nur ein paar stunden wo das Kind bei ihm war,da muss das nicht sein mit Alkohol.Kind hat dann auch gesagt:"Er wurde so komisch!"
    Ich muss gestehen,ich bin dieses ganze Thema leid.
    Gruß buffi

  • Genau deswegen würde ich sie mal komplett aus der Schusslinie nehmen, damit sie gezwungen seid, miteinander zu komunizieren.

    Ja, genau Punktsieg für den Vater.
    Erst nicht melden, dann Mama / Kind torpedieren und mit deinem "Urteil" auch noch erreichen, daß Mutter und Kind getrennt werden.


    Da muss doch der Vater nur noch die Mediation verweigern und das Kind sieht seine Mama nie wieder?


    Wobei, die können ja dann zu dir in die Mediation gehen :daumen


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    2 Mal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Mod-Mitteilung:


    Der Thread wurde zur Bereinigung / Klärung vorübergehend geschlossen, später dazu kurzfristig aus dem Forum genommen und nun wieder eingestellt. Betreffende User wurden per PN informiert. Hier kann nun sachlich zum Thema weiter diskutiert werden. Diskussionen über andere User und über das Forum gehören hier nicht rein und werden kommentarlos gelöscht.



    Viele Grüße,


    Czeltik.

    2 Mal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Liebe buffi,


    ich möchte auch ein paar Kommentare loswerden. Bitte fasse dies als konstruktive Kritik bzw. als wohlgemeinte Ratschäge auf.


    Für den Antrag des KV auf ASR sehe ich keine Chance. Dazu müsstest Du das Kindeswohl gefährden und das sehe ich nun bei weitem nicht. Was ich allerdings aus der Gesamtheit der Postings herauslese ist, dass Du nicht auf der reinen Elterebene angekommen bist. Das mag durchaus seine Gründe in dem Verhalten des KV haben, das will ich nicht bestreiten. Allerdings scheint es so, wie die momentane Situation ist, noch nicht das Optimum für das Kind zu sein. Versuche doch bitte, alles aus einer gewissen Distanz zu sehen, lass Angriffe und Kommentare des KV nicht so an Dich heran. Unberechtigte Kritik brauchst Du Dir nämlich nicht gefallen lassen, die hast Du nicht verdient. Was ich nämlich sehe ist, dass Du wirklich versuchst, das Beste für das Kind zu erreichen.


    Eure Tochter ist also 13. Damit sollte auf ihre Meinung sehr wohl Rücksicht genommen werden, auch vom Gericht. Das ist vermutlich auch der Grund, warum sie jetzt nochmal befragt worden ist. Deine Aufgabe als Mutter ist es nun, Deiner Tochter den Umgang mit ihrem Vater offen zu halten. Ich halte nichts davon, Kinder zu Umgang zu zwingen, vor allem nicht in dem Alter. Allerdings solltest Du sie daran erinnern, dass sie einen Vater hat und dass dieser Umgang möchte. Die letztliche Entscheidung sollte dann allerdings wieder bei der Tochter liegen, ob sie diesen Umgang auch wahrnehmen möchte.


    Ein paar weiter Kommentare von mir, sind nicht böse gemeint, bitte nicht falsch versthen, ok?
    Ob der KV während des Umgangs Alkohol trinkt ist solange seine Sache, solange nicht eine Gefährdung des Kindes oder anderer eintritt. Dann würde allerdings sowohl Gesprächs- als auch Handlungsbedarf entstehen.
    Der KV ist kein "fremder Mann", er ist der Vater, der seine Tochter 12 Jahre nicht gesehen hatte. Und ich meine dies wirklich völlig wertfrei.
    Wenn es stimmt, dass der KV VKH bekommt, dann kann das Gericht Deine Tochter auch befragt haben, um zu klären, ob bei seiner Klage Aussicht auf Erfolg bestanden hat. Wenn nämlich keine Aussicht auf Efolg besteht, dann bekommt er auch keine VKH.


    So, und jetzt wünsche ich Dir und vor allem Eurer Tochter, dass sich die ganze Situation wieder etwas beruhigt, dass der KV über seine eigenen Fehler einsichtig wird und dass Du die Zeit und Muße findest, stark zu sein wenn es erforderlich ist, einsichtig wirst, wo es nötig ist und ansonsten Hilfe findest, wenn Du fragst.
    Du bist auf einem guten Weg, mach weiter so! :daumen

  • Hallo Shielover,
    Ich denke an das Kind,sonst hätte er das Kind erst gar nicht gesehen.Es macht mich traurig,das er nicht in der Lage ist dies zu verstehen.
    Tochter hat sich ja abgewandt.Zu dem Alkohol,wenn er das Kind nur ein paar Stunden hat,denke ich,kann er auf den Alkohol konsum grundsätzlich verziechten,aus
    Liebe zu dem Kind.Ich denke er hat wieder ein sehr starkes Alkohol Problem,sieht man am Gesicht.
    Und wenn das Kind schon äußert nach dem 4. Bier wird er so komisch,sorry da klingeln die Alarmglocken.
    Das Problem ist,er kann sich keine Fehler eingestehen,ich schon,denke dann viel nach.Nach 12 Jahren wird es schon sehr schwierig,wenn er sich dann aber so äußert,mich änderst du nicht mehr.
    Weißt ich habe soviele Baustellen,das ich denke das ist verschwendete Mühe.
    Gruß buffi

  • Naja, das ist nun wirklich nicht Deine Baustelle, den KV noch zu ändern. Das lass mal schön seine eigene Baustelle sein. ;)


    Weißt Du, ich kann Dich ja voll verstehen, meine Tochter (13) will ihre Mutter auch nicht sehen. Trotzdem müssen wir als BET vieles runterschlucken und gute Miene zum teilweise traurigen Spiel machen.


    Vieles liegt bei Euch jetzt beim KV. Er muss halt auch seine Fehler sehen und dementsprechend sich ändern. Ansonsten wird er nachhaltig das Verhältnis seiner Tochter zu ihm gefährden. Aber das ist sein Problem, nicht Deines. Wenn Du weiter so reflektiv alles betrachtest und Deiner Tochter beistehst, dann wird sich vieles auf Dauer entspannen. Ich würde das Problem mit dem Alkohol beobachten aber noch nicht mehr unternehmen. Auch das ist zunächst sein Problem.


    Versuche Deine Baustellen eine nach der anderen abzuarbeiten, je nach Wichtigkeit.
    Ich wünsche Dir wirklich alles Gute und viel Kraft und Geduld dafür. :daumen:blume

  • Ich schaffe das,weil ich mein Kind liebe.
    Meine Baustellen versuche ich abzubauen,auch das werde ich schaffen.
    Das andere ist einfach nur noch nervig,weil er immer mit dem gleichen Argument kommt.
    es fällt ihm noch nicht mal was neues ein. :wand
    Was mich am meisten nervt,ist die Wartrei, neuer gerichtstermin u.s.w.
    Gruß buffi

  • nachdem das mit dem Umgang in die Hose gegangen ist.Will er das Gemeinsame Sorgerecht


    hää? ich kapier überhaupt nichts?
    Warum hat der Umgang nicht geklappt? Weil Kind weint? Wie viele Umgänge gab es bisher, wie liefen die ab? Waren es begleitet Umgänge? Wie sieht die Umgangsregelung insegsammt aus?



    Edit:
    ok nun hab ich doch gelesen.. brikäre Situation, fällt mir mo. auch nichts zu ein??

  • Der KV ist kein "fremder Mann", er ist der Vater, der seine Tochter 12 Jahre nicht gesehen hatte. Und ich meine dies wirklich völlig wertfrei.



    hm, dass sie seine Gene teilt macht ihn automatisch zu einem "nicht-fremden" Mann, also zu einem "vertrauten" Mann?


    Oder aber zu einem "fremden Vater"?



    Ich meine, das nicht "wertend" - aber jemanden den ich nicht kenne ist für mich fremd egal ob ich nun genetisch mit ihm verwandt bin oder nicht...


    und das meine ich auch nicht wertend.



    Ich verstehe nur warum die TS ihn als "fremden Mann" bezeichnet hat...

  • Oder aber zu einem "fremden Vater"?


    Diesen Ausdruck kann ich noch akzeptieren, aber "fremder Mann" ist für mich etwas völlig anderes, eben weil er genetisch verwandt ist, ja. Vertraut sind sie natürlich nicht, wenn sie sich 12 Jahre nicht gesehen haben.


    Das ist aber nur meine Meinung und ich kann durchaus andere Meinungen akzeptieren. :-)

  • @shilover: Wobei wir dann letztlich wieder bei der Frage wären: was macht einen Mann zum Vater?
    :D


    Ich persönlich wäre für "fremder biologischer Vater" (fbV) :D ... (vorallem dann wenn der Mensch/Vater keine Anstrengungen unternommen hat Kontakt zum Kind zu haben oder diesen sogar abgelehnt hat, denn sozialer Vater war er eben dann "bislang" nicht)


    sorry für das OT.

  • Moment den Ausdruch "kein Fremder mann" hat der KV selbst gewählt.
    Im gleichen Atemzug forderte er mich auf sofort hoch zu gehen und die gemeinsame Sorge zu unter schreiben. :kopf
    Anstatt es langsam an zu gehen,hat er das Kind gleich überfordert,mit Fragen wie:"Willst du bei mir einziehen!"
    :wand Beim ersten treffen.
    So kann und darf ein Elternteil nicht mit seinem kind umgehen.
    Dann hat er das kind gleich abgeknutscht,fand ich unmöglich,Töchterchen war noch nie ein Schmusekind,leider!
    Außerdem hat er bei dem Kind Ängste dadurch ausgelöst,ich bin nun mal die Bezugsperson.Ich glaube bei meinem Sohn habe ich das auch ganz gut hin bekommen.
    Gruß Buffi

  • Moment den Ausdruch "kein Fremder mann" hat der KV selbst gewählt.


    Ja, weiß ich doch. Und ich gebe ihm da Recht. Selbstverständlich ist er auf eine Art fremd, weil er halt 12 Jahre keinen Kontakt hatte, aber der Ausdruck "fremder Mann" bezeichnet eben auch für mich etwas anderes als der KV eben ist. "fbV", hm, trifft es wahrscheinlich, hört sich aber irgendwie schon komisch an, Lele, oder? :D

    Im gleichen Atemzug forderte er mich auf sofort hoch zu gehen und die gemeinsame Sorge zu unter schreiben. :kopf


    Ja nee, is klar. Ach Mensch buffi, bleib bei solchen Aktionen gelassen. Ich weiß, Du möchtest das Beste für Deine Tochter und kämpfst wie eine Löwin dafür. Aber sowas ist natürlich eine Aussage, die Du ganz einfach ignorieren kannst.

    Anstatt es langsam an zu gehen,hat er das Kind gleich überfordert,mit Fragen wie:"Willst du bei mir einziehen!"


    Sowas fragt man(n) natürlcih auch, wenn man(n) sich 12 Jahre nicht um seine Tochter gekümmert hat. :kopf

    So kann und darf ein Elternteil nicht mit seinem kind umgehen.


    Naja, darf schon. Empatisch und verständnisvoll ist allerdings was anderes.

    Dann hat er das kind gleich abgeknutscht,fand ich unmöglich,Töchterchen war noch nie ein Schmusekind,leider!


    Vielleicht hat der KV da einfach nur daran gedacht, daass er seine Tochter umarmen und küssen wollte. Ist nach 12 Jahren wohl etwas unbedarft und ich weiß auch nicht, was Du unter "abknutschen" verstehst, aber auch hier meine ich, verständnisvoll ist was anderes.


    Werde doch gelassener, ich denke, Du hast Grund dazu. Was der KV will, ist eine Sache, wie die Realität aussieht, aber eine andere. Ansonsten bin ich mir sicher, wirst Du weiter für Eure Tochter da sein, insofern mache ich mir da keine große Sorgen.

  • Hallo Ihr lieben,
    habe heute Post vom Gericht bekommen,die Klage wurde abgewiesen!
    Also keine Gemeinsame Sorge *freu*
    Tja,ich denke das war es noch nicht,denn jetzt hat er 4 Wochen Zeit.
    Gruß buffi
    alle :bigkiss

  • Aber in den 4 Wochen wird ihm hoffentlich auch nichts neues mehr einfallen.


    ich freu mich schon mal verhalten für euch. :knuddel

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Hallo Ihr lieben,
    habe heute Post vom Gericht bekommen,die Klage wurde abgewiesen!
    Also keine Gemeinsame Sorge *freu*
    Tja,ich denke das war es noch nicht,denn jetzt hat er 4 Wochen Zeit.
    Gruß buffi
    alle :bigkiss


    *Jupheidiundtrallala*..... Miss Buffi freut sich wunderbar!


    <3-lichen Glückwunsch!


    Siehste, wie alle gesagt haben: mach dir keine Sorgen.... alles wird gut!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • das hat mich eh gewundert,er kam immer mit dem gleichen Argument an.
    ich zitiere mal aus dem Beschluss:
    Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet das § 1626 a BGB bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung mit der Maßgabe anzuwenden ist,dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteiles die elterliche Sorge oder einen teil
    der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt,soweit zu erwarten ist,dass dies dem Kindeswohle entspricht
    (BGBI I 2010,1173).Vorliegend besteht nicht die Erwartung ,das die Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl entspricht.



    damit hat der richter schon alles geschreiben,denke ich.
    gruß buffi

  • Vorliegend besteht nicht die Erwartung ,das die Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl entspricht.


    Hat er das nachfolgend auch entsprechend begründet? Wenn nicht: Steilvorlage in Richtung OLG