Hallo!
Ja, das Näherungsverbot gilt erstmal "nur" für dich. Das bedeutet, dass z.B. eine Ausnahme formuliert wird, wenn es um das Thema Umgang (Übergabe der Kinder) geht.
Nähert er sich außerhalb der Übergabe, greifen die üblichen Konsequenzen eines Näherungsverbots. Es ist eine rechtliche Handhabe gegen deinen Ex.
Ein Hinweis, der wichtig ist: Kommt es zu einer Verhandlung, schlagen Richter gerne einen Vergleich vor, der vom Inhalt einem Urteil nahe kommt. Unterschied ist ein wichtiges Detail! Bei einem Vergleich bist du in der Beweispflicht. Das bedeutet, du musst z.B. nachweisen, dass dein Ex übergriffig war, eingebrochen ist or whatever.
Bei einem Urteil Ist er in der Beweispflicht.
Mein Rat: Lass dich auf keinen Vegleich ein.
lg,
cola