Beantragen?

  • Hallo,
    habe nun sehr viel hier gelesen und habe dennoch so viele Fragen.
    Bin nun in der 27. SSW!
    Der Erzeuger leugnet weiterhin der Kindsvater zu sein und betreibt terror gegen mich, sowie Rufmord. Ich bin auch nervlich dadurch angeschlagen. Er lässt sich auch viel hineinreden und ist der Ansicht, weil er ohne Vater aufgewachsen ist, ist dies sein Weltbild, welches ich nicht zerstören soll indem ich auf "heile" Familie mache.
    In einigen Tagen schließe ich meine Ausbildung ab. Was muss ich nun alles beantragen und WANN muss ich was beantragen?
    Ich wollte wegen dem Unterhalt auch eine außergerichtliche Einigung mit dem KV finden, dieser weigert sich. Was kann ich da noch machen? Ich habe angst, dass wenn es übers Amt läuft, dass er dann sagt er kann nicht zahlen (aufgrund von Autoreperatur etc.) und das Amt ihm das erlässt und ich gar nichts sehe.
    Letztendendes ist mir das Geld egal. Er hat zudem ein unregelmäßiges Einkommen. Wie kann man die Düsseldorfertabelle darauf anwenden? Wirklich alles was über 950´€ und unter 1500´€ liegt muss gezahlt werden?
    Zudem bin ich am überlegen dann eine Umgangssperre für ihn einzurichten, da er mich wie gesagt terroriesiert. Er meint auch er wird dem Kind immer sagen es hätte abgetrieben werden sollen und es würde nicht geliebt werden.


    Bitte helft mir wenn ihr könnt.
    Wer noch fragen hat ich beantworte sie!

    Die Wahrheit zu nennen, ist Spiel!
    Die Wahrehit zu erkennen, ist viel!
    Die Wahrheit zu sagen, ist schwer!
    Die Wahrheit zu ertragen, ist MEHR!

  • Also ich würde im JA anrufen bzw. einen Termin vereinbaren und die Situation schildern. Dann kannst du gleich wenn euer Kind geboren ist eine Beistandschaft einrichten lassen. Die würden sich dann sowohl um die Vaterschaftsanerkennung als auch um den Unterhalt kümmern (bei mir ist es so). Bis dahin kannst du Unterhaltsvorschuss bekommen (auch erst zu beantragen sobald das Kind da ist) und natürlich Kindergeld (gleich Antrag ausfüllen und gleich abschicken nach Geburt).
    Genauso kannst du dir gleich den Elterngeldantrag holen und soweit schon mal ausfüllen.
    Hast du verdient vor der Geburt? Evtl. würde ich mich von einer Beratungsstelle z.B. Caritas beraten lassen, was dir alles an Geld zusteht.
    Umgang kannst du wegen deiner Bedenken nicht verhindern, dafür müssten das schon Fakten sein... aber wer weiss was bis zu dem zeitpunkt wo euer kind sowas verstehen würde ist ... :frag erst mal kann man ja hoffen dass er noch zur vernunft kommt ,,, :hae:


    dir alles gute

  • :welcome


    also erstmal die Anträge auf Kindergeld und Elterngeld fertig machen
    dann gibt es da noch eine Stiftung , ich glaube bei der Caritas , für die Erstausstattung
    dann kannst du eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, die hilft bei der Vaterschaftsanerkennung
    dazu müßt ihr nicht vor Gericht, wenn er sich kooperativ zeigt
    wenn er nicht zahlen kann oder will steht dir max. 72 Monate 133 Euro Unterhaltsvorschuss zu


    den Kindesunterhalt berechnet das Jugendamt, die Beistandschaft, sie errechnet das bereinigte Netto - zu den 950 Euro können noch
    Fahrtkosten zur Arbeit und/oder Altervorsorge hinzukommen, allerdings keine Autoreparatur.
    Sollte nach dem Kindesunterhalt noch verwertbares Einkommen da sein, muss er für dich auch Betreuungsunterhat zhalen.
    Das würde ich abwarten und dann über einen Anwalt einklagen.


    Umgangsrecht ist eine heikele Sache, du solltest mit dem Jugendamt in Kontakt treten und um Hilfe bitten.
    Wenn es zwischen euch beiden Probleme gibt, gibt es u.U. die Möglichkeit den Umgang mit anderen Personen stattfinden zu lassen.
    Grundsätzlich kannst du ihm das Kind nicht vorenthalten.

  • Hallo,


    wenn deine Ausbildung beendet ist und du nicht übernommen wirst, dann ALG I beantragen.Und zwar sofort sonst gibts ne Sperrfrist wegen verspäteter Meldung. Also zur Agentur für Arbeit. Geht bis zur Mutterschutzfrist. Ergänzend ALG II beantragen.


    Ignorier den KV bis zur Geburt, keine Diskussionen über die Vaterschaft. Das Jugendamt wird eh erst nach der Geburt aktiv in Sachen Vaterschaft, das Kind muss erst mal da sein.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

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  • Beim ALG 1 oder 2 Bin ich schon gemeldet. muss bald den Folgeantrag
    stellen und kann ab Anfang August eine Wohnung beziehen (8Wochen vor
    geburt)
    Ich habe auch diese Einstellund dem Kindsvater keinen Kontakt
    mehr zu geben aber das ist leichter gesagt als getan, da ich ihn
    immernoch über alles liebe. Ich 21 und er 27 ... das stellt mcih noch
    zusätzlich vor die Fragerei wie man in diesem Alter nicht so handeln
    kann.
    Übernommen werde ich nciht, da schulische Ausbildung und ich im August 2013 die nächste Ausbildung anfangen kann.

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