BaföG schon wieder ...

  • Ihr kennt euch doch hier aus, mir qualmt der Kopf, ich stehe jetzt vor einer gedanklichen Wand ... Folgendes Beispiel in der Theorie:


    Eine BG:
    Der Bedarf des Kindes beträgt sagen wir mal 470 € mit Miete (lt. Hartz), es würde 465 € Schüler-BaföG erhalten. Davon darf es ja 20% behalten, also hätte es so um die 92 €, der Rest wird gegengerechnet. Hinzu natürlich noch das Kindergeld. Also:
    Bedarf: 470 €
    anzurechnendes Einkommen: 184 € + 373 € = 557 €
    Bleiben 87 € übrig, die aus dem Kindergeld entstehen. Das hieße dann, die 87 € werden bei mir noch mit gegengerechnet.
    Also dann verringert sich mein derzeitiges ergänzendes ALG II um diese Summe.


    Da stehen wir doch dann quasi schlechter da als ohne BaföG ...
    Oder verstehe ich was falsch?


    Das höhere BaföG könnte möglich sein, weil eine Miete für die Unterkunft außerhalb des Wohnortes nötig ist. Doch die kann bei dieser Rechnerei dann ja gar nicht mehr bezahlt werden ... :wand
    Hauptwohnung bleibt bei der BG.
    Ich habe gelesen, immer 20% vom BaföG, unabhängig von der Höhe dessen. Und selbst wenn noch maximal 44 € für die Unterkunft behalten werden dürfen, sieht die Rechnung kaum anders aus ... :heul Aber das geht auch glaube ich nur, wenn die Unterkunft als Erstw.sitz gilt ...
    Oder?

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Das gleiche wäre, wenn die BaföG-Summe durch Kindesunterhalt ersetzt würde, ich weiß, das haben hier einige so, da weiß doch bestimmt einer, wie das läuft ... :hilfe

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.