Meine Erfahrung mit dem Jobcenter

  • http://www.allein-erziehend.ne…hp?page=User&userID=26760Chou-Chou
    Sie muß sowieso dahin. Da JC eine BG vermutet, und der Sohn weg ist hat sie nicht mehr die 2.
    Freibetrag kannste ja nur beantragen wenn du die Kosten kennst. Anderer Seits kennen wir ja die Kosten. Genau das Geld was mir nicht mehr überwiesen wird.


    Maschenka: 2 Tage nach dem Leistungsbescheid, also Mitte April kam die Aufforderung zur Mietsenkung.

    „Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.“ Bertolt Brecht
    "Wer A sagt, hat A gesagt und bekommt kein Geld mehr und hat auch keinen Anspruch auf B." Jobcenter

  • Sorry - wie lange ist Sohn schon weg ? Und wie lange wohnst du schon mit ihr zusammen ? Ein anderer Erwachsener im Haushalt ist ein Auschlußgrund für die Stkl 2 - das hätte sie sofort nach dem Zusammenzug melden müssen.... Und wie lange hat sie das nicht gemeldet ? Das muss sie SOFORT melden.... SOFORT. Und da man das bei der Umstellung auf die 2 unterschreiben muss - --- Das war auch ein Gesetzesbruch... Und auch da spielt der untermietvertrag keine Rolle.... Selbst ein Au Pair ist ein Grund dafür , daß die 2 nicht mehr behalten werden darf...

  • Und dann müsstet ihr Euch in einer Wohnung gar nicht aufgeben,auf die 50€ kommt es dann auch nicht mehr an.
    Oder wieviel ist der Unterschied Regelsatz Einzel oder BG.

    Hab ich nicht verstanden.


    Wenn ich Doro heirate und wir alleine in eine Wohnung ziehen und die Kinder, Kinder sein lassen. Arbeite noch für die VHS. Mach den Haushalt. Könnte doch alles prima sein. :party

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  • War ein Vorschlag vom Finanzamt.
    Untermietvertrag + eigener Kühlschrank und eigenes Zimmer hat denen gereicht.
    Jetzt haben wir bedenken das der nächste Sachbearbeiter anderer Meinung ist.
    Wenn Doro weniger Geld bekommt, bekomme ich mehr.

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  • Hätte ich mich nie drauf eingelassen.... und das wg max 30 bis 50 Euor moantlichem Netto mehr... nee danke - dafür mach ich mir nicht strafbar.


    Wie gesagt : Au Pair gehört auch nicht zum haushalt --- bekommt sogar Geld etc und ist trotzdem ne Preson über 18.... Selbst ein anderes Kind über 18 das nicht mehr Kindergeldberechtigt ist schließt die 2 aus....

  • wir sind halt nicht erleuchtet :anbet

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  • Ok, nocheinmal in anders.


    JETZT bekommt Doro gehalt, Kindergeld, Unterhalt


    Wenn der Sohn weg ist, dann bekommt sie nur noch Gehalt und muss ! Unterhalt zahlen.


    Dadurch wird sie vermutlich erhebliche Einbußen haben, wenn nicht gar selbst aufstocken müssen !


    JETZT reden wir von über 500€ die Dir wegen IHR gestrichen werden, daher Dein Auszug.


    Wieviel ist es dann noch, wenn sie finanziell so abrutscht ?


    Das meine ich, ihr wollt doch eigentlich zusammen leben, oder ?


    DU bist gerade nicht wirklich das finanzielle Drama, der Auszug des Sohnes verbunden mit Wegfall der Gelder UND Unterhaltszahlungen, das ist in meinen Augen viel mehr das Drama dann.


    :hae: verständlicher ?


    Und dann ist nicht nur der Sohn weg, sondern Du auch noch mehr oder weniger. Also räumlich gesehen.


    Und ob sie nun auf H4 runterfällt weil alles wegen Dir weggekürzt wird, oder weil der Sohn weg ist, das ist doch dann im Endeffekt das gleiche Resultat.
    Daher mein Rat den Umzug noch einmal zu überdenken.

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Wenn wir jemals einen Cent Unterhalt erhalten hätten? Vielleicht

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  • Noch schlimmer, jetzt wird sie ihn zahlen müssen.


    Aber weißt Du jetzt worauf ich hinaus will ?

  • In dem Fall hättet ihr es sein müssen.. . Zumindest Doro - weil man über die Vorrausetzungen für die 2 unterrichtet wird wenn man die beantragt und untersschreiben muss das man das zur Kenntnis genommen hat und das Zuwiderhandlungen Folgen haben .


    ich nehme mal an ihr habt nicht schriftlich das das Finanzamt die 2 weiter gewährt wenn ein eigener Kühlschrank vorhanden ist ? Das Steuerrecht spricht nur von einer 2. Erwachsenen Person im haushalt...


    Würde mich ehrlich gesagt sehr wundern wenn die das gemacht hätten----

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Die haben Doro regelrecht überredet. Sagt ja auch niemand "Nein" zu mehr Geld. War ja nur 2 Monate.

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  • Ich kenne meinen Freund nun 1,5 Jahre. Letzten Juli sind wir zusammengezogen. Ich habe auf einen Untermietvertrag mit meinem Freund bestanden (mein Freund arbeitslos seit 11/2011)




    dorothea


    Nur zwei Monate wohnst du bei ihr ....? Ich kann wahrscheinlich nur nicht rechnen.,,, aber seit letzten Juli sind nach meinen Recherchen deutlich mehr als 2 Monate vergangen...

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Hallo Pani,


    welches nun die größere Katastrophe ist?
    Egal.
    Katastrophe bleibt Katastrophe.

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  • nein...


    vor 2 Monaten haben sie Ihr die 2 aufgequatscht.


    Dafür hast du das alte Zitat rausgesucht? Mann, Mann, Mann (Frau)

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  • Wieso aufgequatscht ? Sind die zu euch nachhause gekommen und haben das geändert ? Sorry - aber wenn man da nicht hingeht und was ändern lassen will , dann wird auch nix geändert..


    habt ihr es schriftlich , daß ein Untermietvertrag und ein eigener Kühlschrank reicht für die 2?


    Man braucht doch nur einmal zurüpckscrollen um das Zitat rauszusuchen - ist doch im selben Thread . was ist daran so kompliziert?

  • Klär das Morgen mit Doro, ich war nicht dabei.

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  • Also als mein jetzt Mann sich bei mir anmeldete, da bekam ich automatisch Post vom Finanzamt dass ich nun die LSK 1 habe.
    Ich hatte damals aber auch keine Ahnung und hätte von mir aus da nichts geändert, ging komplett ohne mein Zutun.
    Unterschreiben musste ich nichts.

  • Klär das Morgen mit Doro, ich war nicht dabei.



    Ich habe da keinerlei Klärungsbedarf - wollte nur Fakten klarmachen. ICH kenne meine Pflichten...


    Pani_ wenn man die Stkl 2 beantragt muss man das sehr wohl unterschreiben.. Beim Rückändern in 1 von der Behörde aus aber unterschreibt man nix... es wird aber eben nicht automatisch von der Meldebehörde ans Finanzamt gemeldet das eine andere person in den haushalt miteinzieht.... Wie denn auch ? Die meisten Leute leben in Mehrfamilienhäusern... da sind immer mehrere Wohnungen unter einer Adresse.... wie soll die Meldebehörde wissen das man in die Wohnung von XYZ einzieht wenn man sich ummeldet und die/ der daher nicht mehr die Stkl 2 haben darf? Und daher muss man unterschreiben wenn man dei 2 beantragt , daß man Änderungen der Anspruchsvorraussetzungen sofort dem Finanzamt meldet...

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Hab ich auch nie beantragt :hae:


    Egal , sind 5,5 Jahre vergangen seither, manchmal bin ich froh, wenn ich weiß was ich letzte Woche gemacht habe ..... :rotwerd


    Auf jeden Fall kam die Umschreibung auf 1 etwa eine Woche nachdem er sich bei mir gemeldet hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Stkl 2 gibts nur auf Antrag...das ist im wesentlichen nur ein Formular auf dem man bestätigt, daß man mit Kind im Haushalt lebt und kein anderer Erwachsener dort mit gemeldet ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()