Falls Trennung: was kommt auf mich zu?

  • Hallo Ihr Lieben!


    Ich bin neu hier und habe meine Geschichte unter "Neu hier" gerade gespostet.Neu und noch unsicher: Trennung evtl. kurz bevor


    Da mein (Noch-)Freund 600 km weit weg wohnt und es zur Zeit sogar eben nach einer Trennung aussieht hab eich einige Fragen:


    Was muss ich rechtlich beachten? Sollte der KV bereits vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen? Ob wir u ns trennen oder nicht?
    Wie läuft das mit dem Unterhalt? Den müsste er ja sowieso zaheln, da wir nicht verheiratet sind. Bekomme ich diesen nach der Anerkennung automatisch gezahlt oder muss er das in die Wege leiten?
    Da er in der Vergangenheit sehr unzuverlässig und schleppend sich um organisatorische Dinge kümmert, habe ich einfach Angst, dass ich mich nachher, wenn ich mich alleine mit dem Baby zurecht finden muss, ihm auch noch hinterher rennen muss.


    Wie könnte man das realisieren, dass (im Falle der Trennung), der Kontakt zum Kind nicht abreisst? Habt Ihr Erfahrungen über diese Distanz? Ich habe schonla vor eine Webcam zu kaufen und ihm auch zu sagen, dass gerne im Gästezimmer übernachen kann, wenn er die Kleine besuchen möchte, falls wir uns trennen würden. Ich würde das erste Jahr mit dem Baby aber ungerne die Distanz fahren.


    Vielen Dank für Eure Erfahrungen schonmal


    LG ISO


  • Sollte der KV bereits vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen? Ob wir u ns trennen oder nicht?


    Ich wäre dafür. Schafft für alle Seiten relative Rechtssicherheit und sollte er vor Geburt versterben (oder du kurz nach der Geburt), wäre damit auch was in Richtung Erbe und Waisenrente erleichtert. Auskunft der Standesbeamtin wo ich das damals getan habe. Das ist zwar den Teufel an die Wand gemalt, aber man kann nie wissen.


    Unterhalt für dich und davon unabhängig für das Kind hängt auch an der Anerkennung der Vaterschaft. Sorgerecht muss nicht dran hängen. Viele Frauen hier scheinen das alleinige Sorgerecht zu besitzen obwohl die Vaterschaft anerkannt ist.


    Ach ja, er und das Kind haben ein Recht auf Umgang miteinander. Wird bei dem Abstand schwer werden, ist aber vermutlich für beide gut.

  • Ich wäre dafür. Schafft für alle Seiten relative Rechtssicherheit und sollte er vor Geburt versterben (oder du kurz nach der Geburt), wäre damit auch was in Richtung Erbe und Waisenrente erleichtert. Auskunft der Standesbeamtin wo ich das damals getan habe. Das ist zwar den Teufel an die Wand gemalt, aber man kann nie wissen.


    Unterhalt für dich und davon unabhängig für das Kind hängt auch an der Anerkennung der Vaterschaft. Sorgerecht muss nicht dran hängen. Viele Frauen hier scheinen das alleinige Sorgerecht zu besitzen obwohl die Vaterschaft anerkannt ist.


    Ach ja, er und das Kind haben ein Recht auf Umgang miteinander. Wird bei dem Abstand schwer werden, ist aber vermutlich für beide gut.

    Danke für Deine Antwort. Das mit der Waisenrente war mir gar nicht so klar.. Dann sollten wir das soweiso umgehend in Angriff nehmen,


    Das mit dem Umgangsrecht ist mir eh klar. Zudem ist mir der Umgang auch sehr wichtig, dass ist für mich auch logisch und für beide Seiten fair, das war und ist auch keine Frage. Aus diesem Grund habe ich auch nach Erfahrungen gefragt. Im Endeffekt denke ich aber, dass in der ersten Zeit da er mehr gefragt wäre zu kommen, da ich im Zug mit Baby mich dann doch über diese Zeit mit der Umsteigerei überfordert fühle. Zudem wohnt er bei seinen Eltern und in dem kleinen Zimmer zu dritt wäre für mich im Falle der Trennung nicht drin. Aber ansonsten stehe ich dem absolut nicht im Wege....

  • Zugfahren mit kleinem Kind ist oft ganz einfach, mir wurde viel geholfen. Gespräche im Kleinkindabteil waren immer nett. Beim Ein und Aussteigen packte immer jemand beim Kinderwagen an, denn kann man auch als Packesel nutzen. Dazu einen kleinen Rucksack und eine Tasche mit Wickelkram. Und wo man wie wickelt hat man auch schnell raus. Wenn man nicht arbeitet ist der betreuende Elternteil oft beweglicher.


    Ich drück die Daumen das es keine Trennung gibt.

  • Hmm, ich weiß ja nicht.
    Ich bin ca. 6 Stunden unterwegs und muss mindestens 2-3 x umsteigen. Zudem plane ich zu stillen. Ich glaube ich müsste es mir dann mal überlegen, wenn die Kleine da ist, zur Zeit kann ich mir diesen Auftand nicht vorstellen. Was aber so richtig abschreckt sind die 12 qm Zimmer. Ich glaube dann würde ich mich in einer Pension einmieten wollen, da ich 1. Platzangst bekommen würde zu dritt und 2. kann ich mir das eh nicht vorstellen, mit ihm in einem Bett zu schlafen. Nee, da würde ich mich weigern. Wenn er eine eigene Wohnung hätte und er da etwas Platz und ich dann nicht auch noch seine komplette Familie am Hals hätte, wäre für mich das anders. aber das mit der zugfahrt...


    Wie gesagt, ich muss mir das dann nochmal durch den Kopf gehen lassen.


    Außerdem würde er dann vermutlich wieder erwarten, dass ICH dauernt komme und das hab ich in der Vergangenheit ja sowieso in einer Tour getan... Es ist ein brisantes Thema. Aber er weiß: Meine Tür ist nicht versperrt und wenn er kommen will, dann ist er sehr Willkommen

  • Da mein (Noch-)Freund 600 km weit weg wohnt und es zur Zeit sogar eben nach einer Trennung aussieht hab eich einige Fragen:


    weiss der KV etwas davon bzw. wie kommuniziert ihr darüber - gib ihm wenigstens nen wink - jaja beim mann muss es eher ein tritt in den hintern sein bis er merkt, dass etwas schief läuft - vielleicht ist ja noch was zu retten, aber bitte nicht nur wegen des kindes, sondern aus liebe...

    Wie läuft das mit dem Unterhalt? Den müsste er ja sowieso zaheln, da wir nicht verheiratet sind. Bekomme ich diesen nach der Anerkennung automatisch gezahlt oder muss er das in die Wege leiten?


    du beantragst für euer kind eine beistandschaft beim JA, diese machen dann alles kostenlos für dich und kümmern sich um den KU. wenn du dann das bereinigte netto hast, kannst du für dich BU verlangen - diese wird i.d.R für die ersten drei jahre bezahlt - KU und BU gibt es natürlich nur, wenn der KV auch ien gewisses Einkommen hat...


  • weiss der KV etwas davon bzw. wie kommuniziert ihr darüber - gib ihm wenigstens nen wink - jaja beim mann muss es eher ein tritt in den hintern sein bis er merkt, dass etwas schief läuft - vielleicht ist ja noch was zu retten, aber bitte nicht nur wegen des kindes, sondern aus liebe...


    du beantragst für euer kind eine beistandschaft beim JA, diese machen dann alles kostenlos für dich und kümmern sich um den KU. wenn du dann das bereinigte netto hast, kannst du für dich BU verlangen - diese wird i.d.R für die ersten drei jahre bezahlt - KU und BU gibt es natürlich nur, wenn der KV auch ien gewisses Einkommen hat...

    Wovon soll er was wissen? Ich habe meinem Freund schon vor 4 Wochen gesagt, wie enttäuscht ich von ihm bin und erst letzte Woche geschrieben, dass ich hoffte, er würde kommen um die Beziehung zu kitten und um uns zu versöhnen. Wie schlecht es steht, muss er wissen danach.
    Ich habe ihnen mehrere Tritt in den Hintern gegeben und ihm ganz deutlich gesagt, was mich gestört hat und warumich so tief enttäuscht bin...

  • Ich wäre dafür. Schafft für alle Seiten relative Rechtssicherheit und sollte er vor Geburt versterben (oder du kurz nach der Geburt), wäre damit auch was in Richtung Erbe und Waisenrente erleichtert. Auskunft der Standesbeamtin wo ich das damals getan habe. Das ist zwar den Teufel an die Wand gemalt, aber man kann nie wissen.


    Unterhalt für dich und davon unabhängig für das Kind hängt auch an der Anerkennung der Vaterschaft. Sorgerecht muss nicht dran hängen. Viele Frauen hier scheinen das alleinige Sorgerecht zu besitzen obwohl die Vaterschaft anerkannt ist.


    Ach ja, er und das Kind haben ein Recht auf Umgang miteinander. Wird bei dem Abstand schwer werden, ist aber vermutlich für beide gut.


    binselber neu hir, weis noch nicht wie alles geht. :-)


    Du solltes so schnell wie möglich die Vaterschaftsanerkenung machen, du kannst auch gleich das alleineige Sorgerecht anmeleden.das geht zusammen.
    Das macht das JA, er muß aber dabei sein oder per Brief unter schreiben. Habe es selber so gemacht.

  • Hab ich das alleinige Sorgrecht nicht automatisch?


    die kann man aber gleich im zuge der vaterschaftsanerkennung auf GSR umwandeln lassen beim JA, schliesslich leben wir ja nimmer im 20. Jahrhundert....

  • Da bin ich grundsätzlich auf für.


    Was meint Ihr denn zu dem GSR bei der Distanz, ist das sinnig und möglich? Vielleicht zu bürokratisch?
    Ich kenne mich damit nicht aus und im Bekanntenkreis könnte ich zur Zeit auch noch nicht nachfragen, ohne dass die Lunte riechen...


    Wenn es später keine Probleme gibt und ich nicht immer hinter Unterschriften bei seiner Zuverlässigkeit herrennen muss, dann ist das doch sicher ok, oder?

  • die kann man aber gleich im zuge der vaterschaftsanerkennung auf GSR umwandeln lassen beim JA, schliesslich leben wir ja nimmer im 20. Jahrhundert....

    Das könnte sie machen- doch entschuldige, wenn ich widerspreche- in ihrer derzeitigen Situation würde ich das erst einmal nicht tun!


    Bei aller Liebe, aber das kann sie später immer noch abändern. Sollte der KV sich jedoch weiterhin so unzuverlässig verhalten, so hat sie mit dem GSR nur unnötiges Gerenne.


    Denn zurück zum ASR geht es nur sehr sehr schwer, wenn der KV weiterhin seine Verhaltensmuster zeigt und dem dann auch nicht einwilligt...



    @ ISO
    Ansonsten ist das schon sinnig und auch möglich- auch auf die Entfernung hin. Das gibt auch dem Vater die entsprechenden Recht an seinem Kind.


    Hierbei geht es dann grundsätzlich um:


    Konfession, KiTa/ KiGa, Schule, OPs, also alle Dinge, die nicht unter die reine Alltagssorge fallen.

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy

    Einmal editiert, zuletzt von Tine73 ()

  • Wenn es später keine Probleme gibt und ich nicht immer hinter Unterschriften bei seiner Zuverlässigkeit herrennen muss


    keiner kann in die zukunft schauen - zeiten ändern sich, menschen ändern sich - vielleicht zieht er ja auch näher zu euch und ihr werdet wieder ein paar - wer weiss das schon


  • keiner kann in die zukunft schauen - zeiten ändern sich, menschen ändern sich - vielleicht zieht er ja auch näher zu euch und ihr werdet wieder ein paar - wer weiss das schon

    Die Hoffnung hege ich. Aber ich glaube, Tine hat da Recht. Dann kann ich ihm immernoch dss GSR geben. Im Moment habe ich einfach Angst, dass er mir da einige Striche durch die RG und sich kontraproduktiv verhält. Vor allem am Anfang muss ich mich auf die neue Situation alleine auch erstmal einstellen, wenn es denn zur Trennung kommt.


    Kann ich ja immernoch machen...


  • Wie läuft das mit dem Unterhalt? Den müsste er ja sowieso zaheln, da wir nicht verheiratet sind. Bekomme ich diesen nach der Anerkennung automatisch gezahlt oder muss er das in die Wege leiten?


    Du willst Unterhalt?
    Ich hoffe mal das Kind bekommt den.

  • Ach und in Entscheidungen möchte ich ihn ja eh einbinden.


    Aber die Namensgebung ist da auch schon eine Sache: Meint Ihr er macht sich da Gedanken drüber? Vielleicht bin ich noch nicht weit genug, aber es kommt auch da kein Vorschlag und bei meinen brummelt er immernur und sagte bei einem, ja der sei ok... oder stelle ich mich da jetzt an?

  • Dann kann ich ihm immernoch dss GSR geben


    das hört sich platt an - GSR ist dazu da, dass man sich als Eltern austauscht und nicht aus sicherheitsgründen die erstmal nicht erteilt...aber OK lassen wa das - ich hoffe nur, dass es von der gesetzgebung endlich mal was vernünftiges gibt, damit ein KV nicht immer auf das wohlwollen einer KM angewiesen ist - hauptsache die vaterschaft ist anerkannt und der rubel rollt....nene


  • Du willst Unterhalt?
    Ich hoffe mal das Kind bekommt den.

    ??? Wie soll ich das denn nun auffassen? *grübel*
    Ich fasse das mal als Ironie auf, denn es kann doch nicht sein, dass ich mich rechtfertigen muss, dass ich für das Baby finanzielle Unterstützung benötige... Ich dachte ich bin im richtigen Forum

  • Dann kann ich ihm immernoch dss GSR geben.

    Richtig- aber auch hierbei muss dann der KV zustimmen. Das heisst, dass dann von Euch beiden die Unterschrift nötig ist.


    Bezüglich des Unterhaltes würde ich das Ganze entweder über eine Beistandschaft vom Jugendamt errechnen lassen oder aber (kostenpflichtig) bei einem Anwalt.


    Die fordern dann alle entsprechenden Unterlagen bzgl. der Liquidität des KV und errechnen dann den KU (Grundlage nach Düsseldorfer Tabelle) und auch den BU für Dich.


    Kindesunterhalt geht immer vor! Das heisst, dass er zunächst den KU bedienen muss und abzüglich dessen wird dann (wenn noch etwas übrig ist) Dein BU errechnet (i.d.R. hast Du darauf bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Anspruch)

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy