Zugewinnausgleich - Güterrecht

  • Weiss jemand von Euch, ob ich bei der Benennung des Anfangs- und Endvermögens, die Zahlen genau belegen muss und gegebenfalls den Kontenverlauf dazu mit Auszügen belegen muss?


    Mir gehte s darum, dass ich verschiedene u.a. gemeinsame Konten schließen muss und nicht weiss, ib es besser ist hier noch Kontoauszüge bei der Bank anzufordern.

  • Wir mussten für den Monat der Eheschließung, für den Monat der Trennung und den Monat der Einreichung der Scheidung unsere Kontoauszüge vorlegen. Von sämtlichen Konten und schwärzen durften wir nichts. Jede Zahlung im Zeitraum der Ehe geht deine Ex was an oder habt ihr Gütertrennung?

  • Wir mussten für den Monat der Eheschließung, für den Monat der Trennung und den Monat der Einreichung der Scheidung unsere Kontoauszüge vorlegen.



    Ja aber die Monate dazwischen hast du nicht belegen müssen? Muss man wahrscheinlich nur berechtigtem Interesse der ex.