vorzeitige Kur nach 3 Jahren? Probieren??

  • Hallo!


    Ich glaube man hat wohl alle vier Jahre ein "Recht" auf eine MuKi-Kur? Dann wäre es also nach nur 3 Jahren eine vorzeitige. Sehe ich das richtig?


    Hat das schon mal einer von Euch versucht? Oder ist das eh aussichtslos einfach aufgrund des Zeitraumes ohne die Diagnosen zu berücksichtigen? Und für den Fall das es abgelehnt werden würde, würde man dann auf der "schwarzen Liste" stehen und dann im vierten Jahr auch eine Ablehnung bekommen. Oder sind das blöde Gedankenspiele?


    Wie sind Eure Erfahrungen, lohnt sich der Versuch?


    Lg

  • Ich habe persönlich keine Erfahrungen ... aber ....


    Und für den Fall das es abgelehnt werden würde, würde man dann auf der "schwarzen Liste" stehen und dann im vierten Jahr auch eine Ablehnung bekommen. Oder sind das blöde Gedankenspiele?

    das sind blöde Gedankenspiele... "schwarze Listen" gibt es nicht... es wird i.d.R. immer der Einzelfall gesehen, der im Ausnahmefall auch eine erneute Kur vor Ablauf der 4-Jahresfrist zulässt... es kommt auf die vorliegende Konstellation an...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Und für den Fall das es abgelehnt werden würde, würde man dann auf der "schwarzen Liste" stehen und dann im vierten Jahr auch eine Ablehnung bekommen. Oder sind das blöde Gedankenspiele?

    das sind blöde Gedankenspiele... "schwarze Listen" gibt es nicht... es wird i.d.R. immer der Einzelfall gesehen, der im Ausnahmefall auch eine erneute Kur vor Ablauf der 4-Jahresfrist zulässt... es kommt auf die vorliegende Konstellation an...[/quote]



    Das wäre doch schon mal gut, dann würde der Versuch ansich wenigstens nicht schaden!

  • Um eine Chance auf eine erneute Kur vor Ablauf der 4 Jahre zu
    bekommen, musst du "neue" Diagnosen haben.


    Das heißt, du kannst nicht einfach sagen, ich bin erschöpft sondern
    es muss was wirklich gravierendes sein, das die KK vorzeitig bewilligen.


    Einen Versuch ist es wert und wenn es nicht klappt, kann man natürlich
    auch in Widerspruch und wenn es dann nicht klappt und man nicht noch
    weitergehen möchte, kann man ganz normal nach den 4 Jahren einen
    neuen Antrag stellen.

  • Hallo,


    ich war 2009 zur Mu-Ki.Kur, die endete Ende Mai.



    Ende Januar 2011 habe ich erneut beantragt, mit dem Gedanken, mehr als Ablehnen köönen die ja nicht.


    Ende Februar hatte ich die Bewilligung und war dann im gleichen Zeitraum wie 2009 wieder in der gleichen Klinik. :strahlen


    Hatte allerdings auch einige neue Diagnosen. Die 2. Bewilligung hat ca 5 Wochen gedauert, die 1. 5 Tage.


    Ich drück dir die Daumen.

  • Ich war im September 2009 in der Kur und habe im November 2011 wieder eine beantragt mit meinem Hausarzt zusammen. Nächste Woche gehts los ohne Widerspruch oder ähnlichem

    Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt

  • Ich war im Januar 2009 zur Kur und habe dieses Jahr im Januar wieder eine beantragt, hatte auch neue Diagnosen. Kur wurde abgelehnt. Ich habe Widerspruch eingelegt und musste zum MDK. Nun fahre ich im Jule nach Wustrow in die Fischland-Kurklinik ... :-)


  • Ein " Recht " einfach so eine Kur zu bekommen hat man auch nach 4 jahren nicht... Die gibts nur ( als MUtter-Kind-Kur ) wenn die mütterspezifischen Belastungen überdurchschnittlich hoch sind..



    Für Vorzeitige Beantragung braucht man neue Diagnosen und muss schon alles mögliche selber ambulant getan haben....


    Wer vorzeitig sagt : ich gin einfach schon wieder erschöpft - der wird gefragt werden : was haben sie aus der letzten Kur gelernt ? Und wenn man offensichtlich nix gelernt und verändert hat in seinem Leben dann gibts ne neg. prognose bzgl der Wirksamkeit der Kur - und es wird abgelehnt..


    Kuren als MuKiKuren sind ja in erste Linie gedacht einem auch Hilfen an die Hand zu geben , selber zuhause vorzubeugen , daß man nicht wieder in so einen Erschöpfungszustand kommt... wer das dann nicht macht und schon schnell wieder da ist wo er vorher war - der ist halt auch selber mit Schuld.