Kennt sich einer von euch mit dem Thema "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" aus!?
Ich ziehe zum 1. Mai mit meinem Partner zusammen, Ich beziehe ALG II. Nun haben wir vom neuen Wohnort alle Anträge mitbekommen, in denen wir aber als ganz normale Bedarfsgemeinschaft "behandelt" werden.
Vor einiger Zeit habe ich mal gelesen, dass es ein sogenanntes Probejahr gibt, in dem das Jobcenter nicht davon ausgehen kann, dass wir eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sind.
Wie sieht das aus!? Hat jemand von euch damit Erfahrungen und kann mir helfen?
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
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erfahrungen habe ich keine die euch helfen , aber ich hab mal gesucht :
da steht u.a. = (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.
länger als ein Jahr zusammenleben,vielleicht liest du dir das ganze mal durch...
lg rübli
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Hallo,
es gilt nicht, wenn minderjährige Kinder in einem Haushalt leben.....Da gilt das Probejahr nicht.
Gruß
Igrainne -
Huhu,
ich hatte das mal vor einem Jahr. Ich habe beim Amt gesagt, dass mein Partner mich nicht finaziell unterstützt und ich ihn auch nicht, dass er an der Erziehung meines Kindes nicht teilnimmt usw. Dieses wurde schriftlich festgehalten. Das einzige was ich beachten musste war, dass Lebensmittel beschriftet waren, was einem gehört und das man auch nicht für den Partner mit kochen darf.
Ich wurde noch darauf hingewiesen, dass ein Kontrollbesuch kommen kann, was aber nie geschah.