Hallo,
hatte heute mit einer Bekannten ne Diskussion, ob das Kind beim UET ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen muß. Ich war der Meinung, dass solange es bei Übernachtungen vernünftig und altersgemäß Schlafen kann, braucht kein eigenes Zimmer her.
So schäft mein Kind bei ihrem KV in einem eigenen Bett mit im Schlafzimmer. Was ich nicht schlimm finde und auch mein Kind nicht, wobei er jetzt ne neue Wohnung gemietet hat, damit sie ein eigenes Zimmer hat, weil sie nun ja auch langsam älter wird und wahrscheinlich alle Seiten mehr privatssphäre wünschen...
Meine Bekannte bereichtete von einen Fall, wo der UET extra ein riesiges Haus gebaut hat, so dass jedes seiner Kinder ein eigenes Zimer haben (hat mit NExt Zwillinge und dann zwei Kinder zum Umgang), weil es gesetzlich vorgeschrieben wäre...
Gibt es also wirklich so ein Gesetz, oder liegt es eher im eigenen Ermessen bzw sollte der Umgang etc über Gericht entschieden sein, ist dies eine Einzellfallauflage (ich glaub das Wort gibt es nicht, aber ich hoffe ihr versteht was ich meine)