Lohnsteuerrückzahlung: KV beim Finanzamt Kontonummer geändert - geht das?

  • Liebes Forum,


    meine Frage steht da ja schon fast vollständig. Ich brauche dringend Geld und habe auf die Steuerrückzahlung 2010 gewartet. Es war mit KV vereinbart, dass wir uns die Rückzahlung aufteilen. Seit Beginn der Ehe haben wir das so gehandhabt. Nun habe ich mich in den letzten Wochen gewundert, dass das Geld nicht auf mein Konto eingegangen ist. Und meine Steuerberaterin hat nachgeforscht. KV hat einseitig (also ohne mein Wissen) die Kontonummer auf sein privates Girokonto abgeändert. Und will mir die Hälfte nicht auszahlen obwohl er diesen Monat ausserdem noch einen sehr grossen Bonus erhalten hat. Das geht mich allerdings erst im Zugewinn an. Und es sei ihm von Herzen gegönnt.


    Kennt Ihr die Rechtslage? Bei Abgabe des Antrags stand noch meine Kontonummer auf dem Antrag. Kann er einseitig einfach eine andere Nummer angeben? `Muss das Finanzamt nicht bei mir nachfrage oder meine Unterschrift einfordern? Kann er einfach die Auszahlung der Hälfte ausschlagen?


    Bin verzweifelt. Er

  • Tja dir steht sicherlich die Hälfte zu.
    Keine Frage.
    Zahlt er jedoch nicht freiwillig bleibt dir nur der Klageweg.
    Gibt leider keine andere Lösung.


    Hier beginnt dann schon der Rosenkrieg...


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • PapaT


    Ist es denn in Stein gemeiselt, dass ihr die Hälfte zusteht?


    Wenn er wesentlich größere Werbungskosten hatte, oder andere Ausgaben, die eine hohe Steuerrückerstattung rechtfertigen, dann sehe ich es nicht so, dass die Partnerin zur Hälfte davon profitieren kann.


    Es stimmt, es bleibt nur der Klageweg. Ob aber dann wirklich die Hälfte dabei raus kommt, wage ich zu bezweifeln.


    lg


    Camper

  • @Camper
    Ja, das ist so bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsfall ohne Ehevertrag.
    Hab ich selbst durch.


    Steuerrückzahlung fällt in den Zugewinn und somit Halbe / Halbe.


    Werbungskosten etc. ist doch pupsegal. Weil er umgekehrt von den unterschiedlichen Steuerklassen profitiert. Der eine hätte nicht ohne den anderen gekonnt ;)


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Es sind fast alles meine Werbekosten, da ich ja auch Selbstständig arbeite. Wir haben sie uns aber immer 50/50 geteilt, weil wir das in der Vergangenheit als fair empfanden.


    Ich möchte keinen Rosenkrieg. Ich weiß mir grade nicht zu helfen und stehe all' dem ohnmächtig gegenüber. Er kennt mich und weiß eigentlich, dass ich lieber auf Geld verzichte als Dramen zu veranstalten. Vorallem, wenn jetzt noch Gerichtskosten dazu kommen, dann ist die Rückzahlung eh' hinfällig.


    Was tun? Ihn damit durchkommen lassen? Er hat diesen Monat einen Bonus bekommen von dem andere das ganze Jahr leben können. Es ist kein Geldmangel. Er macht es aus schierer Freude am Ärgern und er macht es tatsächlich wahr - er hatte mir ja gedroht, dass er jeden Cent seines Vermögens dafür einsetzen wird mich fertig zu machen.


    Ich finde es gemein -er hat das Geld und ich die Kinder (ich will nicht tauschen) - aber wenn ich seine Art des Angriffes übernehme geht das auf den Rücken der Kinder und das will ich ja nicht.

  • Es sind fast alles meine Werbekosten, da ich ja auch Selbstständig arbeite. Wir haben sie uns aber immer 50/50 geteilt, weil wir das in der Vergangenheit als fair empfanden.


    Vermutlich werden diesen Werbekosten ja auch Einnahmen gegenüberstehen, die du bisher nicht versteuert hast.


    Du schreibst von einer Steuerberaterin. Sie wird dir doch sicherlich ausrechnen können, ob dir nach den steuerlichen Regeln ein Erstattungsbetrag zusteht.


    Wenn ja, Antrag ans Finanzamt auf Auszahlung dieses Betrages auf dein Konto, da du einer Auszahlung auf das Konto deines Mannes nicht zugestimmt hast.


    Sollte dir danach kein Erstattungsbetrag zustehen, kannst du auch zufrieden sein, denn dann wurden deine Steuern, die du aufgrund deiner Selbstständigkeit zu zahlen hättest mit den Steuern deines Mannes verrechnet.


    Eigentlich OT, aber sind überhaupt bei dir schon die Voraussetzungen für die Feststellung eines Zugewinnausgleichs gegeben?

  • Der Erstattungsbetrag steht fest und die Auszahlung sollte auf mein Konto erfolgen. Steuerbescheid liegt vor. Ich arbeite sowohl als Angestellte als auch Freiberuflich. Nur die Auszahlung hat halt nicht auf mein Konto stattgefunden.


    KV meinte heute, seine Anwältin hätte ihm dazu geraten. Ich habe in 10 Jahre noch nie ein Ansage nicht eingehalten und wir hatten besprochen, dass es so wie immer geteilt wird. KV hat auch bestätigt im Telefonat heute, dass ich alle Absprachen bisher eingehalten habe. Ich bin einfach wahnsinnig enttäuscht so ein Misstrauensvotum ausgesprochen zu bekommen. Und zweitens, muss ich jetzt dem Geld hinterher rennen was KV allgemein amüsiert.


    Ich weiss nicht, was mit "Voraussetzung der Feststellung eines Zugewinnausgleiches gegeben ist " gemeint ist...

  • @ PapaT: Kurze Frage: Ich habe jetzt meinem Mann eine Frist gesetzt und ihn um hälftige Auszahlung (minus Steuerberatergebühren) der Steuerrückerstattung aufgefordert. Auf was muss ich denn achten bzw. wie bist Du damals vorgegangen? Ich denke immer noch, dass die Umleitung NACH Trennung nicht ganz legal war würde aber gerne vom Klageweg absehen.


    Danke für Deine Info!