Hilfe bei Antrag kosten des Umgangs

  • Hallo ihr lieben ...hat einer von euch ne Idee wie man das am besten vormuliert??? Desweiteren suche ich noch widerspruch gegen Ablehnung besondere Bedarfe.


    Vielleicht hat einer von Euch Erfahrungen damit und kann mit diesbezüglich weiter helfen und evtl tips geben.


    Vielen dank im vorraus...Katja

  • Hi !


    Im ANtrag für Hartz4 stehts unter Punkt 3 (siehe unten) ...




    http://www.hartz-4-empfaenger.…g-Arbeitslosengeld-II.pdf


    3f Besteht bei Ihnen bzw. bei Personen der Bedarfsgemeinschaft ein laufender besonderer Bedarf auf- grund eines besonderen Lebensumstands (z. B. Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern)? *) Wenn ja, füllen sie bitte Anlage BEBE aus.
    Ja
    Nein



    Welchen besonderen Bedarf möchtest du denn erstattet haben ? Ansonsten einfach einen formlosen Zweizeiler :


    Hiermit lege ich gegen die ABlehnung vom XXX Widerspruch ein und beantrage eine erneute Prüfung des Mehrbedarfs

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Das kommt natürlich darauf an, wie ansonsten euer finanzieller Rahmen aussieht ...


    Wenn Ihr es genau wissen wollt, sucht Euch einen Anwalt für Sozialrecht. Der kann Euch da sicherlich besser beraten ...

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Wenn ihr Rechtschutzversichert seit, geht über einen Anwalt.


    Wenn nicht, dann beantragt einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht, dass das Jobcenter sieht, dass es Euch ernst damit ist.


    Hast Du auch den Antrag BEBE ausgefüllt?


    Noch ne Frage. Bist Du der BET oder der UET? Die Sachen muss der UET beantragen, nicht der BET.


    lg


    Camper

    3 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Und ihr wohnt beide zusammen?


    Warum wurde abgelehnt?

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Bezieht denn deinPartner selber H4 ? Oder versucht er zusätlich zum Gehalt diese Kosten erstattet zu bekommen ? Lebt Ihr als eingetragene Bedarfsgemeinschaft ?


    Ein wenig mehr Hintergrundinfo wäre hilfreich ;)

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • wohnen zusammen und sind eine bedarfsgemeinschaft. abgelehnt wurde weil :entstehen einem geschiedenen oder getrennt lebenden elternteil regelmäßig fahrtkosten auf grund der wahrnehmung des umgangsrechts mit seinen kindern und können diese nicht aus evtl. vorhandenen einkommen , dem regelbedarf bestritten werden können diese in angemessenem umfang übernommen werden. da der sohn ..... das besuchsrecht regelmäßig ausübt sind die fahrtkosten durch die kindsmutter zu tragen.

  • da der sohn ..... das besuchsrecht regelmäßig ausübt sind die fahrtkosten durch die kindsmutter zu tragen.


    Das stimmt überhaupt nicht. Die Fahrtkosten trägt immer der UET. Er ist in der Hol- und Bringschuld und hat dementsprechend auch die Fahrtkosten zu tragen.


    Abgesehen davon steht noch nichts von den Kosten an den Umgangstagen drin. Sind die auch vom BET zu tragen?


    lg


    Camper

  • ich hab keine ahnung und find es auch echt völlig suspekt :hae:
    das schlimme ist das sich keiner zuständig fühlt.
    wollen definitiv in widerspruch gehen und vielleicht nochmal nen antrag stellen auf kosten des umgangsrechts...weiß nur nicht so recht wie :kopf

  • ich hab keine ahnung und find es auch echt völlig suspekt :hae:
    das schlimme ist das sich keiner zuständig fühlt.
    wollen definitiv in widerspruch gehen und vielleicht nochmal nen antrag stellen auf kosten des umgangsrechts...weiß nur nicht so recht wie


    Zum Sozialgericht gehen und Antrag auf einsweiligen Rechtschutz stellen.


    Den Bescheid am besten mitnehmen. Der UET (Umgangselternteil) hat Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Fahrt zum Kind um es abzuholen und zurück zu bringen. Ebenso für die Erstattung für die 1/30 des Regelsatzes an jedem Tag, an dem das Kind länger als 12 Stunden und länger bei Euch ist.


    Wie viele Kilometer sind denn das bei Deinem Partner (einfache Wegstrecke genügt?)


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • 54km sind es ...was denkst sollten wr nochmal nen antrag stellen ?


    Nein. Wenn der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, dann geht zum Sozialgericht und beantragt einstweiligen Rechtschutz. Im Schreiben müsste drin stehen, wie lange ihr Zeit habt um einen Widerspruch an das Jobcenter zu senden.


    Danach wäre er rechtskräftig und ihr müsstet in der Tat einen neuen Antrag stellen. Es würde Euch aber auch nicht weiter bringen. Irgendwann müsstet ihr zum Sozialgericht, um einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz zu stellen, wenn das Jobcenter immer wieder ablehnt.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • haben aber ne rechtsschutzversicherung die macht das sicher auch . Alles behördenwillkür sag ich da nur !!! grml


    Noch besser. Wenn es eine Privatrechtschutz ist, dann nix wie zum nächsten Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht.


    Sag ihm, er soll die Kostenzusage für das Verfahren von Eurer Rechtschutzversicherung einholen. Dazu braucht ihr die Eure Versicherungs- und die Telefonnummer Eurer Rechtschutzversicherung.


    Wir bitten dann um eifrige Updates.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Leuts, ich (wir) haben das gleiche Problem.
    14tägig kommt die KM zu Besuch, und unser Sohn ist die Hälfte der Ferien bei Ihr.
    Sind 430km einfache Entferung.


    http://www.tacheles-sozialhilf…gelung_Umgangskosten.aspx
    Da stehts drinne, das die Kosten übernommen werden müssen.


    Bleibt die Frage offen, warum die zuständigen Ämter /Personen sich gegen die Rechtssprechung wenden.
    In unserem Fall gehts gegen die Sachbearbeiter disziplinarisch vor, wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung.
    Randbemerkung: Trotz Eilverfahren dauerts schon 8 Monate.

    Nichts ist wirklich.
    Und wenn, ist es wirklich wirklich?
    Oder ist es dann nicht wirklich wirklich?
    Und wenn nicht wirklich, ist es wirklich nicht wirklich?
    Und dabei kann es wirklich nicht wirklich wirklich sein.
    Und wirklich ist es niemals wirklich.
    Nicht?