.. wird KU als Einkommen gerechnet? Kindergeld gilt ja nicht als solches, wenn ich das richtig verstanden habe.
Oder andersherum gefragt: Welche Einnahmen fallen unter das (Brutto-)Gesamteinkommen des Haushaltes?
:thanks:
.. wird KU als Einkommen gerechnet? Kindergeld gilt ja nicht als solches, wenn ich das richtig verstanden habe.
Oder andersherum gefragt: Welche Einnahmen fallen unter das (Brutto-)Gesamteinkommen des Haushaltes?
:thanks:
Weiss nicht wie das mit Einkommen bei einer Voll-/Teilzeitstelle gerechnet wird, aber ich bekomme Wohngeld für den Kleinen (sonst ALG II mit geringfügigem Job) und da muss ich den Unterhaltsvorschuss mitangeben bzw. ich muss alle Einnahmen angeben auch die Zinsen von den Sparbüchern
Ja KU gilt als Einkommen. Du musst also deinen Verdienst und den KU angeben ebenso wenn du Zinseinkünfte hast.
Okay, danke.
Du musst den KU aber gesondert von deinem Gehalt angeben. Also Gehalt x 12 und KU x 12.
Ajo, ich wühle mich gerade durch diverse Wohngeldrechner.. eine gesonderte Eingabemöglichkeit habe ich bisher noch nicht gefunden. Immer nur mtl. Bruttoeinkommen.
Auch faszinierend, welch unterschiedlichen Ergebnisse dabei raus kommen :crazy
Ich gebe bei meinem Antrag immer den Kindesunterhalt als Einkommen des 2. Berechtigten an.
D.h. ich fülle für mich einen Einkommensnachweis aus und fürs Kind gesondert nochmal einen. Bisher hat sich niemand über diese Vorgehensweise beschwert, der Antrag kam immer durch.