Beistandschaft vom Jugendamt und dann...

  • :hilfe
    Beistandschaft vom Jugendamt wenn Kind 18 Jahre wird und Unterhalt noch aussteht


    Hallo alle miteinander,


    ich habe eine Tochter, die demnächst 18 Jahre jung wird.
    Z.Z. kümmert sich das Jugendamt mehr oder weniger erfolgreich um das Auffinden des Unterhalts vom Erzeuger (hatte keine väterlichen Interessen). Mit anderen Worten. ich finanziere ihr derzeit ihre Ausbildung fernab von mir mit Hilfe von BAB und meinem Einkommen und ohne Unterhalt für Sie zu erhalten.
    Was kann, muss, sollte ich tun, wenn meine Tochter nun volljährig wird? Soweit ich weiß, endet dann die Beistandschaft des Jugendamtes. Wie komme ich zu dem säumigen Unterhalt und wer kümmert sich um den aktuellen?


    Vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung.


    Danke für die Hilfe jetzt schon und


    tschüß
    SuCo

  • Hallo


    ich habe grade deine Anzeige gelesen und dachte ich antworte mal.


    Also es ist so das ich es selber auch durch gemacht habe ich bin jetzt 25 Jahre, aber damals hatte ich auch eine Beistandsschaft für mich beim Jugendamt und die endete weil ich ja 18 Jahre alt wurde...


    Dann war es so das ich selber zu einem Anwalt gehen musste wegen dem Unterhalt von meinem Vater, er hat dann vom Gericht einen Titel bekommen wo er verpflichtet wurde für mich unterhalt zu zahlen das wurde dann jeden monat von seinem Gehalt abgezogen und die firma musste es direkt auf meinen Konto überweisen und das lief dann die ganzen Jahre so. Die Kosten für anwalt und Gericht braucht ihr nicht bezahlen weil deine Tochter ja kein Grosses einkommen hat habe damals selber Bab bekommen.


    Hoffe es hat ein wenig geholfen


    Gruss Patricia

  • Hallo,
    hab erst mal herzlichen Dank für deine Antwort.


    Gab es eigentlich auch noch ausstehenden Unterhalt, d.h. war der Vater im Rückstand?
    Das ist nämlich auch so eine Frage: wer dann den Rückstand einfordern kann oder muss.


    Vielleicht hast du ja dazu auch eine Idee.


    Herzlichen Dank :wink

  • Hallo SuCo,


    wenn deine Tochter volljährig ist, endet deine gesetzliche Vertretung. Auch der rückständige Unterhalt aus der Zeit, in der deine Tochter noch minderjährig gewesen ist, muß deine Tochter dann einfordern. Du kannst es auf jeden Fall nicht mehr.

  • Hallo


    kein problem wenn ich deine fragen beantworten kann...


    Ich bin im märz 18 ngeworden und von da an hat er das geld auch eigenstellt und musste dann bis es durch war alles nach bezahlen gabts dann eine gehaltspfändung...


    Suche dir einen guten anwalt also deine tochter und dann auch gleich das er einen titel bekommt so hast du immer was in der hand..



    Gruss Patricia