Hallo ihr Lieben.
Es geht darum, dass mein Ex mir bis zum 3ten Lebensjahr meiner Tochter
Betreuungsunterhalt zahlt. Am 01.08 wird sie 3 Jahre alt und wir haben
eine Kitaplatzzusage ab dem 20.08 weil da erst die Ferien in NRW vorbei
sind. Jetzt dauert das ja auch so rund 4 Wochen bis ich meine Tochter
schonend in die neue Umgebung eingewöhnt habe und wo das
Kindergartenjahr erst 3 "Wochen nach ihrem 3ten Geburtstag beginnt, kann
ich natürlich schlecht ab 01.08 wieder arbeiten gehen. Eine frühere
Eingewöhnung sei weder machbar, noch sinnvoll, da das Kind ja dann 3
Wochen keinen Kontakt mehr zum Kindergarten hätte.
Da er aber rein theoretisch nur bis zum 31.07 Unterhalt für mich zahlen
müsste, frage ich mich jetzt natürlich ob ich ihn dazu "nötigen" kann
mir 2 Monate länger Betreuungsunterhalt zu zahlen? Ich habe ihn
natürlich gefragt ob er freiwillig zu bereit wäre das zu tun, aber ich
weiß nicht was ich machen soll, wenn er sich dagegen entscheidet. Habe
ich da eine rechtliche Basis um im Notfall zu kämpfen?
Ich weiß nicht ob in so einem Fall die Arge aufkommen würde und ich
möchte ja auch wieder arbeiten, gerne auch schon zum 01.08, aber wenn
das Jahr erst 3 Wochen später + 4 Wochen Eingewöhnung dauert, könnte ich
frühstens in der letzten Septemberwoche von einer stabilen
Fremdbetreuung ausgehen und auch erst im Oktober einen Job annehmen.
Wäre schön wenn jemand von seinen Kenntnissen und Erfahrungen berichten
würde. Ich will mit meinem Ex natürlich auch keinen Streit und wenn er
es freiwillig zahlt um so besser. Ich will ungern einen anderen Weg
einschlagen, aber ich würde gerne über die Möglichkeiten bescheid
wissen. Ich habe im Internet etwas von Billigkeit gelesen und das es bei
Familien- oder Kindbezogenen Fällen durchaus möglich sei dies
einzuklagen, weiß aber nicht ob ich das alles richtig verstanden habe.
Vielen Dank fürs lesen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße
Asinda