Verlängerter Betreuungsunterhalt, wegen Eingewöhnung im Kindergarten?

  • Hallo ihr Lieben.




    Es geht darum, dass mein Ex mir bis zum 3ten Lebensjahr meiner Tochter
    Betreuungsunterhalt zahlt. Am 01.08 wird sie 3 Jahre alt und wir haben
    eine Kitaplatzzusage ab dem 20.08 weil da erst die Ferien in NRW vorbei
    sind. Jetzt dauert das ja auch so rund 4 Wochen bis ich meine Tochter
    schonend in die neue Umgebung eingewöhnt habe und wo das
    Kindergartenjahr erst 3 "Wochen nach ihrem 3ten Geburtstag beginnt, kann
    ich natürlich schlecht ab 01.08 wieder arbeiten gehen. Eine frühere
    Eingewöhnung sei weder machbar, noch sinnvoll, da das Kind ja dann 3
    Wochen keinen Kontakt mehr zum Kindergarten hätte.




    Da er aber rein theoretisch nur bis zum 31.07 Unterhalt für mich zahlen
    müsste, frage ich mich jetzt natürlich ob ich ihn dazu "nötigen" kann
    mir 2 Monate länger Betreuungsunterhalt zu zahlen? Ich habe ihn
    natürlich gefragt ob er freiwillig zu bereit wäre das zu tun, aber ich
    weiß nicht was ich machen soll, wenn er sich dagegen entscheidet. Habe
    ich da eine rechtliche Basis um im Notfall zu kämpfen?




    Ich weiß nicht ob in so einem Fall die Arge aufkommen würde und ich
    möchte ja auch wieder arbeiten, gerne auch schon zum 01.08, aber wenn
    das Jahr erst 3 Wochen später + 4 Wochen Eingewöhnung dauert, könnte ich
    frühstens in der letzten Septemberwoche von einer stabilen
    Fremdbetreuung ausgehen und auch erst im Oktober einen Job annehmen.




    Wäre schön wenn jemand von seinen Kenntnissen und Erfahrungen berichten
    würde. Ich will mit meinem Ex natürlich auch keinen Streit und wenn er
    es freiwillig zahlt um so besser. Ich will ungern einen anderen Weg
    einschlagen, aber ich würde gerne über die Möglichkeiten bescheid
    wissen. Ich habe im Internet etwas von Billigkeit gelesen und das es bei
    Familien- oder Kindbezogenen Fällen durchaus möglich sei dies
    einzuklagen, weiß aber nicht ob ich das alles richtig verstanden habe.




    Vielen Dank fürs lesen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Liebe Grüße
    Asinda

  • hmmm, ich denke das kann dir im endeffekt nur ein richter sagen - ausgang ungewiss und die entscheidung wird auch nicht gerade morgen aufm tisch liegen...


    als argument seitens des kv würde ich anführen, dass das ja jetzt nicht so überraschend kam und man ja bereits nach den osterferien hätte anfangen können mit der eingewöhnung.


    Wann beginnt eigentlich dein job? zum 01.09. - ich frage deshalb, da ggf. dir zwei drei monate zugestanden werden und was kommt dann danach?

  • Wie bitte machen das Mütter die ab dem 3. LJ des kindes wieder berufstätig sein müssen ? Zb weil sie auch in der Ehe arbeiten MÜSSEN.?


    Bie mir war so: ich musste natürlich am 3. Geburtstag meines Kindes wieder anfangen zu arbeiten....Sonst wäre meine Stelle weg gewesen... und das wollte ich nicht.. ganz einfach.... DAS wusste ich aber 3 jahre vorher... Also habe ich mein Kind etwa 2 Monate vorher in die Kita zum Eingewöhnen gebracht.... Sie war da etwa ab Mitte April..... ab Mitte Juni musste ich wieder arbeiten... Die Kitaferien waren ab Juli 3 Wochen.... War alles kein Problem.... Man muss nur wollen..... Das war finanziell auch ein Akt da ja noch kein Einkommen von mir da war - ich aber einen Ganztagsplatz brauchte und auch in der Eingewöhnung zahlen musste ( und damals konnte man die Kinderbetreuung noch nicth mal von der Steuer absetzen...)


    Hier ist es so:: wenn man ansonsten von Arbeitslosigkeit bedroht ist bekommt man auch vor dem 3. Geburtstag des Kindes unbürokratisch einen Platz zur Eingewöhnung..

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Für die Eingewöhnung nach den Osterferien hätte man mir einen U3 Platz zusagen müssen, aber mir wurde nur ein Ü3 Platz angeboten. Bei uns läuft dies auch nicht über eine Papieranmeldung bei dem entsprechenden Kindergarten, sondern über ein Onlineportal. Wir sind die glücklichen Gewinner des Kita-Navigators. Ich habe Wochenlang versucht sogar eine Tagesmutter zu finden die sie schon früher genommen hätte, aber auch da waren die Plätze nicht ausreichend. Wir haben selbst für den Ü3 Platz nur von 1/21 Kindergärten überhaupt eine Platzzusage bekommen. Dieser eine Kindergarten der sich jetzt für uns entschieden hat, müsste mitten im Jahr einen weiteren freien Platz bekommen um die frühere Betreuung meiner Tochter zusagen zu können, zumindest wurde mir das so erklärt. Anmeldungen mitten im Jahr nur bei Umzug oder wenn das Kind mitten im Jahr 3 Jahre alt wird unter der Vorraussetzung das mitten im Jahr ein anderes Kind gegangen ist, dass den Platz freimacht. Natürlich werde ich auch nochmal mit der KiTa-Leitung über dieses Problem sprechen, aber ich würde gerne alle meine Möglichkeiten abwägen. Soweit sie mir das gesagt hat, geht das mit der früheren Eingewöhnung nur wenn jetzt mitten im Jahr ein Kind wegzieht.


    Für mich beginnt der Job wieder, wenn sie im Kindergarten eingewöhnt ist, also ab 01. Oktober.

  • wäre es so, dass Du im Erziehungsurlaub wärest, dann müsstest Du auf dem dritten Geburtstag Deinen ersten Arbeitstag machen- und da interessiert es den AG gewöhnlich überhaupt nicht, wie Du die Kinderbetreuung geregelt hast.... immerhin hattest du ja drei Jahre Zeit, Dich drum zu kümmern ;)
    auf der anderen Seite sieht es ja so aus, als hättest Du noch gar keinen Job für die Zeit ab Drei... und von daher könnte es ja sein, dass dann sowieso der Weg zur Arge auf Dich zukommt-
    Ich denke, der Beste Weg wäre, insoweit mit Deinem Ex zu reden, dass ihr Euch irgendwie einigt-
    wenn Du keinen Job bis dahin hast, dann kannst auch gleich zur Arge gehen, und die zwei Monate müssten nicht dem Ex aufgehalst werden....
    hast Du einen Job, dann ist er vielleicht einverstanden- immerhin kommen ja ggf. auch anteilige KiGa Kosten auf ihn zu, die er dann nicht hat-


    Wenn ich Dich falsch verstanden habe, und Du bist in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis derzeit im Erziehungsurlaub, und möchtest diesen quasi um zwei Monate Urlaub ohne Lohn verlängern, dann wirst Du das weder der Arge, noch Deinem Ex "aufhalsen" können.... :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Betreuungsunterhalt kann über das 3. Lebensjahr hinaus gewährt werden, wenn keine ausreichende Betreuungsmöglichkeit verfügbar ist.
    Sow wie du geschildert hast war diese ja nicht verfügbar. Von daher sehe ich da schon Chancen. Insbesondere, da du es einen Monat später dann ja möglich machen kannst.

  • Warum wird hier eigentlich ein Zustand herbeibeschworen, der noch absolut ungewiss ist???
    Meine Tochter z.B. hat mich schon am ersten Kindergartentag rausgeworfen.....
    Also 4 Wochen Eingewöhnung halt ich für übertrieben, bei uns gab es vor dem ersten Kindergartentag 4 Schnuppernachmittage und dann war es das.



    Gruß


    der Frosch

  • Warum wird hier eigentlich ein Zustand herbeibeschworen, der noch absolut ungewiss ist???
    Meine Tochter z.B. hat mich schon am ersten Kindergartentag rausgeworfen.....
    Also 4 Wochen Eingewöhnung halt ich für übertrieben, bei uns gab es vor dem ersten Kindergartentag 4 Schnuppernachmittage und dann war es das.

    So war das hier in Bayern bei meinen beiden Jüngsten auch, bei der Großen hatte ich meine Mutter die mit meiner Großen die Eingewöhnung gemacht hat. Allerdings brauchten alle 3 Kinder damals nicht wirklich eine Eingewöhnungszeit. Im gegenteil, die waren eingeschnappt als sie abgeholt wurden :hae: :D
    Liebe Grüße von der Tripplemom :winken:

  • Hi,


    Frosch, war bei uns ähnlich. :frag


    Auch wenn man den BU gerichtlich einklagt, sofern ein befristeter Titel vorhanden ist, so dauert es länger als die 8 Wochen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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  • Also habe ich mein Kind etwa 2 Monate vorher in die Kita zum Eingewöhnen gebracht.... Sie war da etwa ab Mitte April..... ab Mitte Juni musste ich wieder arbeiten... Die Kitaferien waren ab Juli 3 Wochen.... War alles kein Problem.... Man muss nur wollen.....


    Hier ist es so:: wenn man ansonsten von Arbeitslosigkeit bedroht ist bekommt man auch vor dem 3. Geburtstag des Kindes unbürokratisch einen Platz zur Eingewöhnung..


    sag mir wo das ist, da zieh ich auch hin. :crazy


    Hier sind Kindergartenplätze so knapp, dass man froh sein kann, wenn man zu Beginn des Kindergartenjahres ( 01.08. ) einen Platz hat, der das Kind länger als 4 Stunden betreut. Da ist nix mit mitten im Kindergartenjahr zur Eingewöhnung hinbringen, da ist der 01.08. Gesetz und bis dahin hat das Kind gefälligst 3 Jahre alt zu sein, ansonsten hat man keinen Anspruch auf einen Kita-Platz. Hier kann man ein Kind erst in den Kindergarten bringen, wenn es zumindest in dem gleichen Monat noch 3 Jahre alt wird, aber sicherlich keine Wochen und Monate vor dem 3. Geburtstag.


    Zugezogene bekommen fast nie einen Betreuungsplatz, der mehr als 4 Stunden pro Tag abdeckt.


    "Alles kein Problem und man muss nur wollen" hört sich soooo schön an, man muss aber auch die Betreuungs-Strukturen haben, damit "alles kein Problem und man muss nur wollen" auch funktioniert.


    @TS


    vielleicht ist es mit der Eingewöhnung ja gar nicht so schlimm, meine Jungs sind nach einem bzw. 3 Tagen alleine dort geblieben.

  • Willst du wirklich wissen wo das ist ?


    ist hier wirklich so.... sooo viele Kinder gibts hier nämlich nicht.. und dafür ein Super-Angebot an Kitaplätzen. Es war gar kein problem einen Ganztagsplatz zu bekommen.... Es war kein problem den Platz so früh zu bekommen ( kind war noch nicht 3 und musste trotzdem eben nicht in die Krippe..) es war auch kein problem einen Hortplatz zu bekommen.. den haben alle die in der Kita waren sicher gehabt...Ich hätte noch in zwei anderen Kitas auch einen Platz bekommen können zur selben Zeit -- habe mich aber für die mit dem umfassendsten Angebot und dem später sicheren Hort entschieden... ( betreuungszeiten bis 18 Uhr)


    ich bin aus auch diesem Grund in diese gemeinde gezogen.... der andere war: er ist nah an meinem Arbeitsplatz.


    ich habe allerdings mein Kind auch schon kurz nach der Geburt in allen infrage kommenden gemeinden und Kitas dort angemeldet....Denn: auch hier ist es schwer einen Platz zu bekommen wenn man nicht in der entsprechenden Gemeinde wohnt... also habe ich den Umkreis( ca 30 km) abgeklappert und wirklich Kind in jeder Kita vorangemeldet...


    Ab dem 3. Geburtstag hat man ein recht auf einen Kitaplatz. Und wenn kind vor dem August 3 wird dann eben vorher.....


    Und ganz ehrlich : wäre das so nicht gegangen dann hätte ich eben ne Tagesmutter bezahlt... da hatte ich bis vor ein paar Wochen eine direkt um die Ecke... und die hat 24 Std. betreut wenn nötig. ( ist jetzt ein paar gemeinden weiter gezogen )

    3 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Ab dem 3. Geburtstag hat man ein recht auf einen Kitaplatz. Und wenn kind vor dem August 3 wird dann eben vorher.....


    :muede


    schöne graue Theorie...


    Wenn man sich hier darauf beruft heisst es suchen sie sich bis zum Beginn des Kindergartenjahres eine Tagesmutter. Sollten sie finanziell dazu nicht in der Lage sein unterstützen wir sie finanziell in bisschen.


    Der Rechtsanspruch beschränkt sich hier, wie in vielen anderen alten Bundesländern auf 4 Betreuungststunden pro Tag ab dem vollendeten 3. Lebensjahr. Das ist etwas schwierig, wenn man Vollzeit arbeiten geht und das Pech hat keinen Ganztagsplatz zu bekommen.


    Dieses ewige Angepreise vom Rechtsanspruch ist richtig toll, vor allem wenn einem diese 4 Stunden Rechtsanspruch so gar nichts bringen.

  • Offensichtlich ist es ja nicht überall Theorie.... Und sorry - ich hätt im Falle eines Falles auch geklagt.

  • Ich habe mich wie gesagt in 21 Kitas beworben und nur einer hat uns einen Platz angeboten. Hier kommen ca. 500 Anmeldungen auf 10-20 Plätze pro Kindergarten. Wenn das bei euch alles so easy going ist, dann herzlichen Glückwunsch.


    Es ist auch jedes Kind anders. Meines ist sehr schüchtern und zurückhaltend. Natürlich kann es sein, dass sie mich nach 2-3 Tagen nicht mehr sehen will, aber es kann auch eben sein das sie so ist wie ich damals und wochenlang weint und an der Tür steht und heim will. Ich möchte sie da auf jeden Fall nicht ins kalte Wasser werfen und hoffen das alles gut geht. Nicht jeder Arbeitgeber hat Verständnis für die Eingewöhnungsprobleme von den Mitarbeiterkindern in der Kita, leider.

  • Ich habe mich wie gesagt in 21 Kitas beworben und nur einer hat uns einen Platz angeboten. Hier kommen ca. 500 Anmeldungen auf 10-20 Plätze pro Kindergarten. Wenn das bei euch alles so easy going ist, dann herzlichen Glückwunsch.


    Es ist auch jedes Kind anders. Meines ist sehr schüchtern und zurückhaltend. Natürlich kann es sein, dass sie mich nach 2-3 Tagen nicht mehr sehen will, aber es kann auch eben sein das sie so ist wie ich damals und wochenlang weint und an der Tür steht und heim will. Ich möchte sie da auf jeden Fall nicht ins kalte Wasser werfen und hoffen das alles gut geht. Nicht jeder Arbeitgeber hat Verständnis für die Eingewöhnungsprobleme von den Mitarbeiterkindern in der Kita, leider.


    Asinda


    Hast Du für den Betreuungsunterhalt einen Titel, oder ist der BU unter Euch privat vereinbart worden?


    lg


    Camper

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    Wenn man sich hier darauf beruft heisst es suchen sie sich bis zum Beginn des Kindergartenjahres eine Tagesmutter. Sollten sie finanziell dazu nicht in der Lage sein unterstützen wir sie finanziell in bisschen.


    .



    Der Rechtsanspruch ist auch mit einer Tagesmutter erfüllt.... Es geht nur um die Betreuung! Kann man in den einzelnen Ländergegsetzen nachlesen... Für mich gilt Niedersachsen.