cih bekomm kein Beratungsschein!

  • Ich und mein LG haben uns letzte woche einvernehmlich getrennt und nun schein die situation doch zu eskalieren da er nicht einsieht für den Btreungsunterhalt für mich aufzukommen(er meinte weil ich in eine andere stadt ziehe und ihm somit sein sohn entreisse).
    gut,ich war heut beim Amtgericht um mir dort ein beratungsschein zuholen und die nette frau von dort meinte das ist sache vom jugendamt und sie geben daher kein schein aus.Ich soll zum Jugendamt und Beistandschaft beantragen bzw.Unterhalt für mein sohn ....doch den bekomm ich ja.Nur kein Betreungsunterhalt für mich...aber wovon soll ich meine Kids leben...ich hab zwar ein job,verdiene da aber nur 300euro!Dann war ich auch noch beim Jobcenter und die meinten das ich kein Alg2bekomme da mein ex Lg für mich aufkommen muss!
    Ach man,was man auch tut man kommt einfach nicht weiter.
    weiss jemand von euch was mir zusteht und ob das Jobcenter auch die umzugskosten übernehmen würde,da mein Ag so näher dran wäre und ich keine fahrtkosten hät.
    Danke euch
    LG jessy

  • hallo jessy...


    eigentlich ist es doch so, daß jeder rechtsanwalt verpflichtet ist, dich auf den beratungsschein hinzuweisen! ich habe es damals so gemacht, daß ich bei meiner rechtsanwältin war und die mit mir zusammen den schein beantragt hat... so habe ich die kosten auch übernommen bekommen !
    vielleicht hat die gute dame bei gericht da etwas mißverstanden ????


    lg
    schneckchen

  • So, jetzt mal gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz ruhig!
    Erstmal ja, Gerichte stellen sich manchmal blöde an, gareda wenn sie hören es geht um Unterhalt. Ich wurde auch erst immer ans JA verwiesen, blieb aber stur. JA macht keien Betreuungsunterhalt! Fertig!
    Ich hab das einfach so gemacht: Anwältin angerufen, der alles erzählt, Termin bekommen...
    Nach dem Gespräch bekam ich eien Zettel in die Hand wo genau drauf stand wofür ich einen Bertungsschein brauche. Inzwischen hab ich schon meinen dritten ohne Probleme bekommen!


    Hoffe dir damit geholfen zu haben!!! :blume

  • hab die selbe Erfahrung bei Gericht gemacht. Keinen beratungsschein bekommen, weil ich im eigenen Haus gewohnt habe. Ob das abbezahlt war, interressierte da keinen. :( heute ist das wohl anders, aber man kann ja nicht aus allem direkt einen Präzidenzfall machen, besonders nicht, wenn man sowieso durch die Trennung emotional unten ist. Der Vorschlag von Cath hört sich gut an, laß dich nicht so schnell abwimmeln... :brille
    Lg Lichtengel

  • Beratungsscheine sind Sache des Gerichts und der Rechtsberatung da.


    Lass dich nicht abspeisen.


    Viel Erfolg.