Umgangsboykott ist Strafbestand

  • Zitat

    Original von radex


    Auch dazu gibt´s schon ein Urteil. ;-)
    Ein Vater wurde per Gerichtsurteil zum Umgang verknackt. Aber wohl auch ein Einzelfall.


    Übrigens sind nicht alle Elternteile die den Umgang zwischen dem anderen Partner und dem Kind vereiteln weiblich. In einer Fernsehdiskussion sagte Matthieu Carriere einmal, daß 10% Männer darunter sind. Das macht die Sache für das Kind natürlich nicht besser.


    Richtig, haben wir hier ja auch als Urteil aufgestellt! Aber es gibt meines Wissens nach noch kein Urteil so dieser auf strafrechtlich belangt wurde, weil er sich nicht an den Umgang gehalten hat.


    Wenn doch, bitte Fakten!

  • Zitat

    Original von Lichtengel
    :brille So jetzt misch ich mich doch mal ein
    bei dieser ganzen Diskussion kommt mir das Kind zu kurz. Was wollen den diese Streithähne mal ihren Kindern erzählen, wenn diese groß sind und selber hinterfragen? Können KV und KM dann noch hinter ihrem Handeln stehen? Das kann kein Gesetz oder Zwangsgeld der Welt Regeln auch wenn tausendmal irgendeine Partei recht hatte....
    Glaubt hier einer, daß nach diesem Urteil gegen die Mutter das Verhältnis zwischen den Eltern und damit auch der Umgang mit dem Kind besser wird? Ich nicht...
    Lg Lichtengel


    Ich bin der Meinung das auf Dauer solche Urteile genau hier den Denkanstoß geben werden. Wenn dauerhaft umgangsberechtige Väter/Mütter strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden, weil sie das Recht des Kindes ausser Acht lassen, oder wenn sorgeberechtige dauerhaft den Umgang vereiteln oder boykottieren und dafür strafrechtlich belangt und verurteilt werden, wird es ein Umdenken geben, da bin ich mir sicher!


    Und das kommt dem Kind der Zukunft zugute !

  • Jupp...


    Muss Lichtengel hier mal Recht geben. Im Grunde ist diese Urteilsklauberei völliger Quatsch. Da hält sich doch kein mensch dran, wenn er oder sie es nicht will. Sowas zu umgehen ist ein Klacks und wenns nur ne Krankmeldung vom Kind ist.


    Ich für meinen teil, würde den teufel tun und klagen, wenn Muttern doof spielen würde und mir den umgang verweigert. Schon alleine wegen der Kleinen würde ich darauf verzichten Theater zu machen.


    Man sieht sich immer 2 mal im Leben und die Kinder werden irgendwann Fragen stellen und dann möchte ich nicht der gewesen sein, der sie zerrissen hat oder blockiert hat.


    Irgendwann kommen die wieder.


    Gruß
    Daniel

  • :daumen

    Zitat

    Väter klagen gegen Mütter, die den Umgang verweigern, um ihrem Kind und sich den Kontakt zu ermöglichen.


    Da bleibt nur noch erneut darauf hinzuweisen das die Eltern sich mal als Partner (oder Kurzgeschichte) ausgesucht haben!!!!
    Für diese im Nachinein empfundene Geschmacksverirrung kann das Kind nix!!!


    Das konnte sich weder Vater noch Mutter aussuchen !

    :respekt Bekommt nur der im Leben der auch welchen vor anderen hat!

  • :daumen

    Zitat

    Väter klagen gegen Mütter, die den Umgang verweigern, um ihrem Kind und sich den Kontakt zu ermöglichen.


    Da bleibt nur noch erneut darauf hinzuweisen das die Eltern sich mal als Partner (oder Kurzgeschichte) ausgesucht haben!!!!
    Für diese im Nachinein empfundene Geschmacksverirrung kann das Kind nix!!!


    Das konnte sich weder Vater noch Mutter aussuchen !

    :respekt Bekommt nur der im Leben der auch welchen vor anderen hat!

  • [quote]Original von Daniel77
    Jupp...


    Muss Lichtengel hier mal Recht geben. Im Grunde ist diese Urteilsklauberei völliger Quatsch. Da hält sich doch kein mensch dran, wenn er oder sie es nicht will. Sowas zu umgehen ist ein Klacks und wenns nur ne Krankmeldung vom Kind ist.


    Danke, das wollte ich eigentlich damit sagen !!!!


    Gruß
    Minnicat

  • @ meziel ich weiß du möchtest auf die Gleichstellung der Gesetzgebung hinaus, aber die Realität ist anders und auch realistischer. Ich kann keinen Menschen zu etwas zwingen was er nicht möchte. Was dabei rauskommt, wenn man es doch tut erfahren meine Kids gerade am eigenen Leib.
    Die Freiheit des Menschen ist unantastbar...oder wie lautete das Grundgestz?


    Lg Lichtengel

  • @ meziel:


    Wie sollten Väter zum Umgang gezwungen werden können, wenn sie -ohne Sorgerecht- tatenlos zusehen müssen, wie Mama die Kinder einpackt und 500km weg zieht?

  • :daumen

    Zitat

    Väter klagen gegen Mütter, die den Umgang verweigern, um ihrem Kind und sich den Kontakt zu ermöglichen.


    Da bleibt nur noch erneut darauf hinzuweisen das die Eltern sich mal als Partner (oder Kurzgeschichte) ausgesucht haben!!!!
    Für diese im Nachinein empfundene Geschmacksverirrung kann das Kind nix!!!


    Das konnte sich weder Vater noch Mutter aussuchen !

    :respekt Bekommt nur der im Leben der auch welchen vor anderen hat!

  • Hallo,

    Zitat

    Original von Lichtengel
    :brille So jetzt misch ich mich doch mal ein
    bei dieser ganzen Diskussion kommt mir das Kind zu kurz. Was wollen den diese Streithähne mal ihren Kindern erzählen, wenn diese groß sind und selber hinterfragen?


    Das ist schon die erweiterte Frage. Wie soll nach so einer Aktion (manifeste Verweigerung des Umgangs mit allem juristischen pipapo) jemals wieder ein Minimum an Vertrauen aufbauen das nötig ist das Kind dem Anderen zu übergeben oder Mutter den Umgang zu ermöglichen. Wer sichert denn zu das ich nach dem nächsten Nachmittag wo sie zum Beispiel nur angekündigt hat ein Eis mit ihm zu essen zu gehen ich ihn noch mal zu Gesicht bekomme?


    Das ist ein höchst praktisches Problem. Meinem Sohn irgendwann mal erklären zu müssen was da los war ... da wird er sehr alt sein müssen um das zu verstehen. Um es richtig verstehen zu können vermutlich volljährig mit Kindern nach der einen oder anderen Psychotherapie ... Wie ich das jemals vorher erklären soll keine Ahnung.


    Aber: Die Überlegung einfach nachzugeben und unseren Sohn ihr zu überlassen finde ich falsch.


    Grüße,
    Grünschnabel


    PS: Ich versuche gerade zu verstehen was juristisch noch möglich ist - ob man das dann durchzieht ist ein anderes Kapitel. Hat schon mal wer auf Herausgabe eines Kindes geklagt? Wenn ja wie macht man das?

  • Zitat

    Original von radex
    @ meziel:


    Wie sollten Väter zum Umgang gezwungen werden können, wenn sie -ohne Sorgerecht- tatenlos zusehen müssen, wie Mama die Kinder einpackt und 500km weg zieht?


    Weil das wieder ein Beispiel ist, was geändert werden muss!


    Wenn der/die Sorgeberechtige weit weg zieht und damit den Umgang vereitelt bzw. unmöglich macht, muss sowas Konsequenzen haben, notfalls finanzielle!

  • grünschnabel ist den der juristische Weg der einzig machbare auf der Ebene der Kindes/Paarbeziehung?
    Ich könnte noch andere Beispile inder Gesetzgebung nennen, wo ich sag, daß sind Dinge, die kann kein Gesetz der Welt ändern oder regeln.
    Es gibt doch diesen schönen Satz: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschieden Paar Schuhe! Wie wäre es anders herum? Recht bekommen und Recht haben sind....
    Nur so als Gedankenanstoß--- ;)

  • Dann würde ich es aber auch mehr als gerecht ansehen, wenn diejenigen, die sich ihrer Elternpflicht entziehen, auch entsprechend bestraft werden...also, diejenigen, die ihr/e Kind/er nicht sehen wollen und auch nicht zahlen.

  • Zitat

    Original von Lichtengel
    :brille So jetzt misch ich mich doch mal ein
    bei dieser ganzen Diskussion kommt mir das Kind zu kurz. Was wollen den diese Streithähne mal ihren Kindern erzählen, wenn diese groß sind und selber hinterfragen? Können KV und KM dann noch hinter ihrem Handeln stehen? Das kann kein Gesetz oder Zwangsgeld der Welt Regeln auch wenn tausendmal irgendeine Partei recht hatte....
    Glaubt hier einer, daß nach diesem Urteil gegen die Mutter das Verhältnis zwischen den Eltern und damit auch der Umgang mit dem Kind besser wird? Ich nicht...
    Lg Lichtengel


    :respekt Das seh ich auch so! Danke für diese Worte!

  • Zitat

    Original von meziel


    Weil das wieder ein Beispiel ist, was geändert werden muss!


    Wenn der/die Sorgeberechtige weit weg zieht und damit den Umgang vereitelt bzw. unmöglich macht, muss sowas Konsequenzen haben, notfalls finanzielle!


    Seht das mal nicht so einfach! Allein meine Situation! Er setzt mich mit Kind abends vor die Tür, ohne Ppaiere ohne nichts! Was sollte ich anderes tun als zurück zu meinen Eltern (300km weg!)? Und jetzt? Wo soll ich hin? Meine Eltern sind meine einzigste Stütze...


    Und jetzt noch finanziell belangt werden? :hä


    Dafür das der KV beim JA und Anwälten sagt würde er können hätte er mich nie kennen gelenrt und "nie dieses Kind gezeugt" (seine eigene Aussage!) ? Auf mein Umgangsangebot null eingeht? :frag


    Wenn Wegzug schon strafbar sein solte, dann bitte auch Frau mit Kind abends (nach 20 Uhr, Kind 16 Monate) vor die Tür setzen und zu wissen das ihre nächste Stütze (Freunde, Familie) nach 3 Stunden Autobahnfahrt zu erreichen sind! :party

  • @Cath
    Es geht hier doch nicht um Situation wie Du sie hast. Dafür wird man Dich auch nicht belangen können. Dir blieb ja nichts anderes übrig als wegzuziehen, das ist er selbst Schuld.


    Hier geht es um offensichtliche Versuche durch Massnahmen wie einfach wegziehen, sich nicht an gerichtliche Regeln halten, nicht an vereinbarte Umgangszeiten halten, vorgeschoben Krankheiten des Kindes, ect.


    Also um ganz gezieltes Entziehen des Kindes durch die Mutter oder Nichtkümmern des Vaters. Umgekehrt natürlich auch.


    @all
    Ich denke das hier ein besondere Strafkatalog her muss. Die Strafen müssen einfach so hoch sein, dass sich Beide es nicht erlauben können ihre Wut/Stress/Zorn/Frust oder Verantwortungslosigkeit zu entziehen.


    LG


    Celtic

  • Der Strafkatalog ist meines Erachtens ja schon da. Nur leider wird er so gut wie nie angewendet.


    Wer von euch würde denn seinen Ex auf Umgang verklagen, wenn der sich aus dem Staub gemacht hat?


    Ich schwanke immer noch. Mal denke ich, ich muss das durchziehen und das Kindesrecht durchkämpfen, dann wieder denke ich, dass dieser Mann es gar nicht wert ist. Aber andererseits kommt er dann wieder ungeschoren raus... :Hm


    Wir sind jetzt die erste Generation Eltern, die die Möglichkeit hat, das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden ETs durchzusetzen - auch gerichtlich. Irgendwie haben wir eine Vorreiterrolle...nur wenn wir hier nicht klar Schiff machen, eiern die nächsten Generationen noch herum.


    Im übrigen wird sicher kein ET verurteilt, wenn er wegzieht auf Grund von neuer Arbeit, LG o.ä. In diesem Land darf sich jeder frei entfalten...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Celtic
    @Cath
    Es geht hier doch nicht um Situation wie Du sie hast. Dafür wird man Dich auch nicht belangen können. Dir blieb ja nichts anderes übrig als wegzuziehen, das ist er selbst Schuld.


    Hier geht es um offensichtliche Versuche durch Massnahmen wie einfach wegziehen, sich nicht an gerichtliche Regeln halten, nicht an vereinbarte Umgangszeiten halten, vorgeschoben Krankheiten des Kindes, ect.


    Also um ganz gezieltes Entziehen des Kindes durch die Mutter oder Nichtkümmern des Vaters. Umgekehrt natürlich auch.


    Seh ich ja eigentlich auch wie du, aber wenn wirklich Wegzug strafbar ist/wäre müßte ich ja wieder beweisen das es so war! Oder nicht? Und im Zweifelsfall steht dann wieder Aussage gegen Aussage!


    Mein Ex hat ja auch mal Kindsentführung meinerseits (hab alleiniges Sorgerecht weil er es nicht wollte! :hm...) in den Raum gestellt!
    Ich hätte ja nach dem Rauswurf auch zu Nachbarn gehen können, oder ne Runde mit dem Auto fahren können und dann versuchen sollen/müssen ob er mich dann wieder rein läßt! :radab Nun entziehe ich ihm ja das Kind... ?(
    Wem er das gesagt hat? Den Polizeibeamten die vor der Tür standen weil ich ja meine Papiere nicht bekam, erst nachdem die Anzeige raus war rückte er mit einem Teil der Papiere raus! :hä
    Sich damit auch noch bei Gericht auseinander setzen? Hat mal jemand an diese harte seelische Belastbarkeitsprobe gedacht?


    So, das ist sie eben meine Situation!


    Für mich wäre der deutsche Staat nicht merh für mich akzeptabel wenn er eben Wegzug strafbar machen würde... Und ebenso werde ich auch nicht auf Umgang klagen!


    Seit der Trennung war er einmal hier, das ist auch wieder 5 Wochen her. Letzte Woche hatte er sich angemeldet, ist aber ganzen Tag nicht gekommen!


    Wenn er vom JA,Familienbaretung oder Anwalt gefragt wurde wie er sich Umgang vorstellt-er wolle den Kleienen einfach abholen und ich wüde dann schon sehen was ich davon hätte, immerhin ist er der Vater!


    :hä


    Dieser Mann zeigt doch weder vorn noch hinten irgendeinen Anstand und Verantwortung... Vorschläge sind von meiner Seite genug gekommen, inzwischen bn ich müde. :muede Selbst mit Umgangsklage ist dem Mann doch nicht mehr zu helfen! :wand


    Manchmal hab ich hier echt das Gefühl das oft es einfach auch so hingestllt wird: Mutter entzieht Umgang mit Kind ,fördert sogar den Umgang gar nicht bis kaum und der arme Mann!!!! Mancchmal werden Männer höher gehoben die mit den Kindern keinen Umgang haben, als Männer die nicht zahlen! Doch diese sind genauso verantwortungslos! :tot

  • Hallo,

    Zitat

    Original von Lichtengel
    grünschnabel ist den der juristische Weg der einzig machbare auf der Ebene der Kindes/Paarbeziehung?


    Nein natürlich nicht, es ist der letzte Notnagel der bleibt wenn alles andere erschöpft ist oder aussichtslos erscheint. Ich bin bisher eigendlich gut damit gefahren mich zu einigen und mich dann an die getroffenen Absprachen zu halten auch wenn sie zu meinen Ungunsten ausgelegt wurden. Das funktioniert grundsätzlich nur wenn sich alle Parteien daran halten und sie nicht bei nächster Gelegenheit hintertreiben.


    Aber: wenn du eine psychisch kranke Frau hast, die meint sich an nichts halten zu müssen (besonders wenn sie sich wieder nach einer Einigung mit dir mit ihrer Mutter besprochen hat und die alles anders sieht ...), ja sogar leugnet das bestimmte Absprachen getroffen wurden ... Zahlreiche Absprachen vor Dritten (in der Reihenfolge: Psychiater/ Psychologen, Paarterapeutin, Polizei, Gericht ...) nicht eingehalten werden, dann ja dann bleibt einem nichts anderes. Auch die Intervention des JA blieb trotz eindeutiger Rechtslage ohne Erfolg. Das JA ist der Meinung ich solle auf dem juristischen Weg weitergehen.


    Man kann über alles reden und Kompromisse bzw. Reglungen aushandeln, aber zum einen nur wenn sich beide Seiten hinterher daran halten wollen und zum anderen wenn einem mehr als nichts angeboten wird und selbst das worauf man ein Recht hat (in meinem Fall z.B. auch ein Minimum an Unterhalt) verweigert und verschleppt wird, vermutlich auch in dem Bewusstsein es irgendwann doch anerkennen zu müssen ...


    Und meine Frau ist immer noch psychisch krank (Uneinsichtigkeit in ihre Situation ist eines der ihre Krankheitssymtome) und ich habe auch jenseits von verweigertem Umgang Angst um meinen Sohn. Sie lässt z.B. ihre Tabletten etwas sorglos herumliegen (habe ihm schon welche aus dem Mund gefischt), fährt wie der Henker Auto und hatte letztens einen Unfall. Daneben versenkt sie gerade ihr bürgerliches Leben, die Verbeamtung als Lehrerin wird wohl wg. Psychopharmaka, Übergewicht, Fehlzeiten ... nichts werden. Und ihre Mutter zu der sie geflüchtet ist wirft ebenfalls Psychopharmaka ein.


    Wer wenn nicht Gerichte - und letztlich die Staatsgewalt d.h. Ämter, Gerichtsvollzieher, polizei - kann denn da noch das Kindeswohl garantieren? Und ich bin schlicht nach wie vor der Meinung ich sollte Sohnemann versorgen und sie bekommt Umgang. Das ist das was wir seit Geburt gelebt haben und was ihm stabile Verhältnisse (inklusive Bezugsperson ohne schwankende und von Tabletten geregelte Emotionen) garantiert.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Im Grundgesetz steht:


    Artikel 6:


    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.


    Da fragt man sich schon, warum die typischen Handlungen wie weiblicher Umgangsboykott oder männliches Nichtkümmern nicht geahndet werden. Dann wäre es ehrlicher den Artikel aus dem Gesetz zu streichen.


    (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


    Und wie ist dieser Artikel eigentlich vereinbar mit der rechtlichen Stellung eines Kindes ohne Sorgerechts-Papa? Sind Väter regelmäßig nicht für die leibliche und seelische Entwicklung der Kinder förderlich? Offensichtlich ja nicht, denn sonst hätten alle Kinder ein Recht auf ein sorgeberechtigten Vater. Auch diesen Artikel kann man also getrost streichen.