Umgangsboykott ist Strafbestand

  • Kaum zu glauben das ein Richter endlich mal sowas bestraft.


    Es gibt sicherlich genügende die dem leiblichen Vater aus Wut/Zorn/Frust das Kind vorenthalten wollen um ihn damit strafen zu können. Das ist strafbar und sollte massiv verurteilt werden. Denn solchen Müttern sollte das Sorgerecht sofort entzogen werden.


    Umgekehrt natürlich genauso.


    LG


    Celtic

  • Na dann hat sich die Mutter sicher viele unschöne Dinge einfallen lassen ;). Einfach so kann ich mir das nicht vorstellen...sonst wär jetzt auch schon arm ;)


    LG Lotta

  • meine ex ist auch der meinung, das ich ihr die kinder entziehe, weil ich sie nur tel lasse. aber bei einer entferung von über400km kann man sich nun mal niht immer sehen. desweiteren ist ein antrag beim familiengericht gestellt wegen abr und solang solen beide nicht hin und her gebracht werden, ist meine meinung. will erst ne gerichtiche entscheidng abwarten. iss sicher auch net so richtig von mir, aber Mitarbeiteren vomJA hat mir gesagt, das sie dies auch nicht anders machen würde.( ;)).


    wer aber bei bestehender rechtsgrundlage dies tut, egal ob frau oder mann, der sollte auch bestraft werden. zuviele nutzen dies schamlos aus.


    lg jörg

  • Zitat

    Original von Jörg
    meine ex ist auch der meinung, das ich ihr die kinder entziehe, weil ich sie nur tel lasse. aber bei einer entferung von über400km kann man sich nun mal niht immer sehen. desweiteren ist ein antrag beim familiengericht gestellt wegen abr und solang solen beide nicht hin und her gebracht werden, ist meine meinung. will erst ne gerichtiche entscheidng abwarten. iss sicher auch net so richtig von mir, aber Mitarbeiteren vomJA hat mir gesagt, das sie dies auch nicht anders machen würde.( ;)).


    wer aber bei bestehender rechtsgrundlage dies tut, egal ob frau oder mann, der sollte auch bestraft werden. zuviele nutzen dies schamlos aus.


    lg jörg


    Find ich persönlich nicht okay, denn das ABR hat mit dem Umgang überhaupt nichts zutun. Der Mutter sollte wenigstens die Möglichkeit gegeben werden die Kinder zu sehen und sei es nur für ein paar stunden!

  • Sicher sollte es nach jedem Fall individuell entschieden werden. Aber wenn ich als Mutter der Meinung bin, der Umgang schadet, stelle ich mich quer....Jugendamt hin oder her.So glaubwürdig ist das JA auch nicht.Reden immer vom Wohle der Kinder, aber mal hinter die Familiengeschichte schauen...ist nicht, weil dann Kaffepause :kopf. Alles schon erlebt. Habe zwei Situationen: geschieden mit super Kontakt zum Ex und eine Tochter aus Beziehung danach ohne Kontakt.Förder Kontakt auf der einen Seite und unterbinde auf der anderen :rotwerd

  • meziel, stimme dir auch zu und habe auch nicht vor, ihr nach urteilsspruch die kinder vorzuenthalten.
    aber erstens: entfernung 400km, wer bezahlt die fahrt, haben beide nicht soviel geld. an mir hängen auch alle schulden im moment.
    zweitens: hat sie vor urteil die kinder, bekomme ich sie nicht von ihr wieder, waren ihre worte.


    also welche wahl habe ich im moment. :frag

  • Hallo,
    von mir läuft gerade ein Antrag auf Zwangsgeld gegen die KM weil sie eine gerichtliche Umgangsregelung verletzt, sie hat ihn mir zum dritten Mal in 2 Wochen nicht übergeben (und der gewohnten Umgebung entzogen). Mal sehen was dabei herum kommt. Das JA sieht auch keine andere Möglichkeit und kein Argument warum ich ihn nicht haben sollte.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Zitat

    Original von lotta
    Sicher sollte es nach jedem Fall individuell entschieden werden. Aber wenn ich als Mutter der Meinung bin, der Umgang schadet, stelle ich mich quer....Jugendamt hin oder her.So glaubwürdig ist das JA auch nicht.Reden immer vom Wohle der Kinder, aber mal hinter die Familiengeschichte schauen...ist nicht, weil dann Kaffepause :kopf. Alles schon erlebt. Habe zwei Situationen: geschieden mit super Kontakt zum Ex und eine Tochter aus Beziehung danach ohne Kontakt.Förder Kontakt auf der einen Seite und unterbinde auf der anderen :rotwerd


    Tja, dann hoffe mal das der Vater nicht auf dieses Urteil stösst, sonst kannste schonmal sparen :idee

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()

  • Zitat

    Original von grünschnabel
    Hallo,
    von mir läuft gerade ein Antrag auf Zwangsgeld gegen die KM weil sie eine gerichtliche Umgangsregelung verletzt, sie hat ihn mir zum dritten Mal in 2 Wochen nicht übergeben (und der gewohnten Umgebung entzogen). Mal sehen was dabei herum kommt. Das JA sieht auch keine andere Möglichkeit und kein Argument warum ich ihn nicht haben sollte.


    Grüße,
    Grünschnabel


    Also nachdem o.g. Urteil würde ich an Deiner Stelle Strafanzeige erstatten! Kostet ja nichts!

  • Schwieriges Thema bei dem nicht vergessen sollte das Kinder eine empfindliche Seele haben! :kopf Eine Seele die nicht kaputt gemacht werden sollte, nicht von uns als Eltern!Sollte das ein Erwachsener doch wagen so hoff ich wenigstens auf das höchste Gericht!


    Erster Klagender ist hoffentlich eines Tages das Kind!
    Ich führe Tagebuch um meinem Sohn eines Tages zu erklären was wie warum wann war! Seine Klage nehme ich mir gern zu Herzen! Auf ein Lob hoffe ich in Liebe!


    Zweiter Anklagender ist der Tod.
    Habe jahrelang mit Stebenden geabreitet. Kurz vorm Sterben läuft bei denen das Leben Revue! Es gab kein einzigen bei dem das nicht so war... Viele konnten erst mit langen Kampf sterben, weil in ihrem Leben einiges ungeklärt blieb. Es zu spät war dieses noch zu lösen. Es gibt also auch ein höchstes Gericht!


    :schwitz

  • Meziel,


    da hab ich keine Bedenken :brille. Denn wer nicht mal nach einem positiven gerichtlich angeordneten Vaterschafttest sein Kind freiwillig anerkennt und dazu auch nochmal vor Gericht muss, um vor dem Richter zu unterschreiben.....kann mich mal SEHR GERN haben :angry. Ich habe eine gute und eine böse Seite :engel. Wer Umgang möchte, kein Thema. Aber wo kein Interesse ist, wecke ich es auch nicht :pfeif.

  • Zitat

    Original von Jörg
    meziel, stimme dir auch zu und habe auch nicht vor, ihr nach urteilsspruch die kinder vorzuenthalten.
    aber erstens: entfernung 400km, wer bezahlt die fahrt, haben beide nicht soviel geld. an mir hängen auch alle schulden im moment.
    zweitens: hat sie vor urteil die kinder, bekomme ich sie nicht von ihr wieder, waren ihre worte.


    also welche wahl habe ich im moment. :frag



    Ich würde ihr die Möglichkeit des betreuten Umgang bei Dir geben solange es keine Gerichtsentscheidung gibt. Das sie als Umgangsberechtigte anreisen muss, steht ausser Frage.
    Das ganze schriftlich machen und schon biste auf der sicheren Seite und vor Gericht macht das sicher auch nicht den schlechtesten Eindruck.

  • Zitat

    Original von lotta
    Meziel,


    da hab ich keine Bedenken :brille. Denn wer nicht mal nach einem positiven gerichtlich angeordneten Vaterschafttest sein Kind freiwillig anerkennt und dazu auch nochmal vor Gericht muss, um vor dem Richter zu unterschreiben.....kann mich mal SEHR GERN haben :angry. Ich habe eine gute und eine böse Seite :engel. Wer Umgang möchte, kein Thema. Aber wo kein Interesse ist, wecke ich es auch nicht :pfeif.


    Das hört sich ja wieder anders an und ist demnach auch keine Unterbindung. Denn wer nicht will, wird auch nicht klagen!

  • Mail an Anwältin ist raus :-) In Kopie auch an einen Familienrichter aus dem Bekanntenkreis. Mal sehen was dabei rum kommt. Strafanzeigen wegen Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherungen fehlen eigentlich auch noch.


    Aber ehrlich gesagt möchte ich die Eskalation beenden. Mir geht es erstmal darum den Umgang meines Sohnes mit mir und die gewohnte Umgebung (sein Freundeskreis, seine Tagesmutter) zu sichern. Meine Nochfrau muss zwar kapieren das er und ich auch Rechte haben aber ich will sie ja nicht unnötig platt machen. Ich fürchte aber bei ihrer psychischen Erkrankung bzw. den Psychopharmaka die sie nimmt ist kein Durchkommen zu ihr möglich. Der -sorry- Winkeladvokat der Gegenseite ist eher an Eskalation interessiert - blockt alles ab oder verschleppt es - und das fällt derzeit bei ihr und diesem *** von Schwiegermutter auf fruchtbaren Boden. Die "Kriegskasse" der Gegenseite ist nahezu unbegrenzt. Gegen Anrufe vom JA ist sie resistent.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • grünschnabel,


    Deeskallation ist immer das aller beste, aber manchmal muss man auch Zeichen setzen um der anderen Seie die Grenzen aufzuzeigen.


    Sollte es von dem Urteil wie o.g. bald mehere geben, wird vielleicht gerade dieser Bereich Änderungen erfahren, denn egal wer, am Geldbeutel tut es immer weh und viele fangen erst dann an zu denken, wenn daran gezogen wird.

  • Zitat

    Original von Mela
    Hm, ich denke dieses Urteil kann man nun nicht als eine Art Präzedenzfall oder Umdenken in der Rechtsprechung werten.
    Die "klassische" Entfremdung bzw. Umgangsboykott ist in den meisten Fällen ja nicht so beweisbar wie in diesem Fall. Die Sache mit der Ummeldung und dem vermeintlichen Umzug ist meiner Meinung nach das, was dieser Frau das Genick gebrochen hat. Sie selbst hat eindeutige Beweise geschaffen.
    In vielen anderen Fällen steht wohl einfach Aussage gegen Aussage à la "Der Vater hat nie Interesse gezeigt" vs. "Die Mutter hat mir immer mein Kind vorenthalten".
    Da können die Richter nicht so ein Urteil fällen.


    Stimmt natürlich, aber ich beobachte den Fall mal, ggf. geht sie ja in Berufung.


    Aber folgendes: Wenn es ein gerichtliche Umgangsregelung gibt und dieses boykottiert wird, müßte es ja den gleichen Strafbestand betreffen, oder irre ich jetzt?


    Ich persönlich wußte nicht mal das sowas überhaupt vor einem Strafgericht zugelassen wird, denn ich dachte immer es sei eine reine Familienrechtsangelegenheit.

  • Zitat

    Original von Mela


    Würde ich auch so sehen.
    Und welcher Straftatbestand greift wenn der Umgangselternteil die gerichtliche Regelung nicht einhält?


    Stimmt, da mach ich mich jetzt mal auf die Suche nach! Jedenfalls gibt es schon mal folgendes, und das von einem OLG :wow:


    Az.: 19 UF 253/00 Beschluss vom 21.11.2000


    Zitat:
    "Der Antragsteller hat das Recht zum Umgang mit dem Antragsgegner, seinem Vater, an jedem ersten Sonntag im März, Juni, September und Dezember eines jeden Jahres jeweils von 9 bis 13 Uhr, ferner jeweils am 27. Dezember und am Osterdienstag eines jeden Jahres - erstmals am 27. Dezember 2000 - sowie am Samstag nach seinem Geburtstag (21. Mai), jeweils zur vorgenannten Zeit.
    Der Antragsgegner hat den Antragsteller zum vorbestimmten Zeitpunkt selbst oder durch eine Person seines Vertrauens von der Wohnung der Kindesmutter abzuholen-und ihn - nach persönlicher Durchführung des Umgangs von mindestens 3 Stunden - zum vorbestimmten Zeitpunkt auf dieselbe Weise dorthin zurückzubringen.
    Dem Antragsgegner wird für den Fall des Verstoßes gegen die vorstehenden Anordnungen die Verhängung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 DM angedroht."


    weiter unter : http://www.ra-kotz.de/umgangsrecht.htm

  • :batsch


    Mir tun einfach nur die Kinder leid wo die Eltern in geistiger Umnachtung Krieg führen und scheinbar in keinem Augenblick nen Gedanken daran verschwenden WIE dieses Kind enstanden ist!


    So lange eines der beiden Elternteile sich als OPFER sieht ist es unmöglich Frieden einkehren zu lassen.
    Finde da wo frustrierte und Rachelüsternde Elternteile dem anderen das Kind entziehen sollten emfindliche Strafen her.


    Trotz allem Krieg der auch mal bei meinem EX und mir geherrscht hat SIND WIR STOLZ auf UNSERE KINDER!
    hier wird ganz oft .... meine "Tochter" mein Sohn" gesagt..... mal überleg...... :idee ääh nö mein Ex war bei der Zeugung anwesend! Und ohne ihn wären nicht genau DIESE Kinder UNSERE KINDER entstanden ! Die ich abgöttisch LIEBEN !


    :dribbel und Elternarbeit ist nicht nur bei getrennten Eltern sehr schwer wieviele Eltern die vermeindlich GEMEINSAM ihre Kinder großziehen "STRESSEN" sich ohne Ende!


    Für die Kinder ebenso unerträglich wie ne frustrierte Mutter oder Vater die unfähig sind mal das Ego abzuschalten

    :respekt Bekommt nur der im Leben der auch welchen vor anderen hat!