Vollstreckbarer Unterhaltstitel - Lohnpfändung - wer hats schon gemacht?

  • Seit seinem Übergriff Anfang Dezember zahlt ja der KV keinen Unterhalt mehr. Ich habe das JA erst mal um Hilfe in Form der Beratung gebeten, und sie haben ihn angeschrieben. Im Schreiben darin seine Unterhaltspflichten laut Urkunde in Zahlen, seine Versäumnisse in Zahlen, und die Aufforderung diese die nächsten Tage bei mir zu begleichen.


    Daraufhin hat das "helle Köpfchen" meiner Rechtsanwältin angerufen, er könne zur Zeit wegen größerer notwendigen privaten Ausgaben nicht zahlen :hm... Sie hat ihn darauf hingewiesen, daß er sich in dieser Angelegenheit an die zuständige Stelle zu wenden hat, die ihn angeschrieben hat, nämlich das JA!


    Das war genau vor einer Woche. Dort hat er bis dato keine Stellung genommen. Die zuständige Sachbearbeiterin hat mir daraufhin heute am Tel. gesagt, daß ich ja einen vollstreckbaren Unterhaltstitel besäße, und mit dem selbst zum Amtsgericht gehen könne, um eine Lohnpfändung zu veranlassen.
    Ich habe die Faxen dicke, und denke, werde dies auch nun tun!


    Meine Frage nun an das Forum: hat das jemand schon selbst in der Form veranlasst, und wie ging das dann vonstatten? Wie lange kann sich das ziehn, bis tatsächlich endlich wieder Geld fließt?? :hae:


    Danke Euch im Vorraus für Antworten :thanks:



    LG, 3xSonnenschein

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • rechne mit mindestens vier wochen, wenn du die lohnpfändung beauftragst - hat er denn pfändbares einkommen?

  • Ja, er hat ein geregeltes Einkommen. Zusätzlich hat er aber auch noch einen 400€ Job, den er natürlich nirgends angegeben hat... soll/kann ich den beim Amtsgericht mit angeben? Kenne den Arbeitgeber mit Namen und Anschrift...


    Und dann bin ich noch über etwas gestolpert, wo ich hier öfter lese: nämlich daß der KV einen Teil der Kindertagesstätte oder Kindergartens zahlt. Ab wann muß er den denn zahlen?? Gibts da Voraussetzungskriterien?

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    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Gibts da Voraussetzungskriterien?


    Ja. Nach Abzug von Schulden, Werbungskosten und KU müssen noch 1100 € übrig bleiben. Hat er zum Beispiel dann noch immer 1112 € zur Verfügung, dann darf er sich mit 12 € an den KiGa/KiTa-Kosten beteiligen.


    Rechtsgrundlage hierfür ist der § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB


    lg


    Camper

  • Meine Frage nun an das Forum: hat das jemand schon selbst in der Form veranlasst, und wie ging das dann vonstatten? Wie lange kann sich das ziehn, bis tatsächlich endlich wieder Geld fließt?? :hae:


    Zusätzlich hat er aber auch noch einen 400€ Job, den er natürlich nirgends angegeben hat... soll/kann ich den beim Amtsgericht mit angeben?


    Ich hoffe noch auf mehr Erfahrungsberichte und Antworten... :bet

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    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • dann darf er sich mit 12 € an den KiGa/KiTa-Kosten beteiligen.


    Bei einem Beitrag von insgesamt fast 400€ für 2 Kinder sind 24€ ja "de Mäus pfiffe" :kopf:batsch


    Dennoch Danke für die Aufklärung!

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    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • ch hoffe noch auf mehr Erfahrungsberichte und Antworten...


    400 € Job ist überobligatorisch, sofern er den titulierten Unterhalt zahlen kann. Abgesehen davon müsste man erst wieder die Werbungskosten gegenrechnen, was bei so Nebenjobs meistens ein Nullnummernspiel wird. Die meisten lügen sich mit einem 400-Euro-Job aus Unkenntnis in die eigene Tasche.


    lg


    Camper

  • Du gehst mit dem vollstreckbaren Titel zum Gerichtsvollzieher an Deinem Wohnort. Dort beantragst Du die Lohnpfändung beim Hauptarbeitgeber, den Du mit Adresse nennen solltest. Der Gerichtsvollzieher vor Ort guckt, ob der Ex in seinem Bereich wohnt. Wenn nicht, leitet er es an den zuständigen Kollegen weiter. Der geht dann irgendwann zum Arbeitgeber und teilt dem die Lohnpfändung mit. Der Gerichtsvollzieher rechnet aus, was der Ex übrig behalten darf. Dann verpflichtet er den Arbeitgeber, regelmäßig bei der Lohnzahlung den Pfändungsbetrag an Dich abzuführen.


    Das macht der Arbeitgeber dann jedes mal, wenn er den Lohn anweist. Das passiert in den meisten Betrieben um den 25. rum. Ist der Gerichtsvollzieher also, sagen wir mal, bis zum 22. Februar beim Arbeitgeber, klappt das noch für eine Auszahlung Anfang März. Kommt er hinter dem Monatsstichtag, verschiebt sich der Spaß um einen Monat.
    Bei der ersten Berechnung schaut er auch, ob und wie die Rückstände bezahlt werden können - in einem Einmalbetrag oder aber in Raten (halt bis zur Pfändungsgrenze). Dem Arbeitgeber obliegt die regelmäßige Zahlung. Dazu ist er bei Strafandrohung verpflichtet.


    Der Gerichtsvollzieher kassiert gleichzeitig seine Verfahrenskosten. Sollte sich rausstellen, der Ex bezieht nicht genug Lohn und ist nicht zahlungsfähig, bleibt das vorläufig erst einmal an Dir hängen.


    Beim zweiten AG solltest Du nur bedingt den Lohn pfänden. Da kann der Gerichtsvollzieher den Selbstbehalt nicht berechnen. Und der Lohn wird variieren.


    Die Beteiligung am Kiga-Beitrag müsstest Du ggfls. auch gerichtlich durchsetzen. Das lohnt nicht wegen zwölf Euro. Dazu sind deine Verfahrenskosten zu hoch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen lieben Dank, Bap! :thanks:


    Ich habe heute morgen mit dem Amtsgericht und der zuständigen Rechtspflegerin telefoniert. Sie hat mir gesagt, was ich für Unterlagen brauche, und damit gehe ich morgen zu ihr (fester Termin), und beantrage die Vollstreckung, bzw. Lohnpfändung. Ausführen/bearbeiten wird dies dann natürlich der zuständige Gerichtsvollzieher. Aber sie leitet das dann weiter an ihn. Dafür muß ich 15€ löhnen. Das alles sollte man aber nur anleiern, wenn man sich sicher ist, Aussicht auf Erfolg zu haben. Sonst bleibt man auf den Gesamtkosten dafür sitzen! Aber ich bin mir sicher :-)


    LG, 3x :strahlen

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    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D