Voll Sauer,was soll das denn Jetzt wurde gekündigt weiss aber nich warum!

  • HALT stop.Hast du es schriftlich von ihm erhalten?


    Kündigung bedarfes in schriftlicher Form mit "gerechtfertigtem" Kündigungsgrund -ansonsten unwirksam.


    Hast du nichts schriftliches, besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin und tritts du deinen offiziellen "Dienst" nicht an-HAT er ein Grund dich erstmal abzumahnen und dann zu kündigen nach der dritten Abmahnung ;)

  • HALT stop.Hast du es schriftlich von ihm erhalten?


    Kündigung bedarfes in schriftlicher Form mit "gerechtfertigtem" Kündigungsgrund -ansonsten unwirksam.


    Hast du nichts schriftliches, besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin und tritts du deinen offiziellen "Dienst" nicht an-HAT er ein Grund dich erstmal abzumahnen und dann zu kündigen nach der dritten Abmahnung ;)

    Falsch,ich bin genau genommen in der Probe zeit und er hat den Wirtschaftlichen aspekt angeführt und somit darf er mich auch Fristlos kündigen!
    Das habe ich nachgelesen und in der normalen Vereinbarung über geringfügige Beschäftigung steht das beide seiten jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos beenden dürfen.


    Is auch egal ich bin jetzt froh das ich dass geklärt habe,donnersttag bekomme ich mein Geld und nu such ich mir erstmal was neues!

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Ich würd morgen mal bei der ARGE anrufen und mich erkundigen, ob gegebenenfalls Widerspruch eingelegt werden muss oder so und ob die Kündigung nun wirksam ist. Solange das nicht sicher ist, muss die Arbeitskraft hübsch weiter angeboten werden, sonst kann es - soweit ich weiß - auch zu Sperrfristen bei Arbeitslosengeld kommen.

  • Viel besser zu lesen, :thanks:


    Viel Glück bei der Jobsuche , vielleicht kommt ja gerade jetzt was vieeel besseres :daumen:daumen

  • Auch in der Probezeit muß die Kündigung in Schriftform erfolgen. § 623


    Teilzitat Quelle wikipedia

  • Nur mal für mein Verständnis weil ich davon wirklich keine Ahung habe.


    Muss die Kündigung auch schriftlich sein, wenn es nicht mal einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt ???


    Nicht übel nehmen die dumme Frage aber interessiert mich ernsthaft.

  • Kurz und knapp: Ja
    Cheffe kann die Kündigung u.U. zwar mündlich aussprechen und dich sofort "von Hof jagen", muss aber in jeden Fall noch schriftlich kündigen.

  • Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es auch keine vereinbarte Probezeit.
    Diese muss aber explizit genannt sein, damit dich dein Bald-Ex-Chef auch innerhalb derselben kündigen kann.
    Wenn es keine Vereinbarung über Probezeit gibt, bist du ganz normal angestellt.
    Auch ohne schriftlichen Vertrag.
    Damit unterliegst du der "normalen" Kündigungsfrist gem §622 BGB
    http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html


    Er kann dich also nicht so einfach "rausschmeißen".


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ich würde mich auch an Deiner Stelle erstmal mit der ARGE in Verbindung setzen, was du nun machen sollst...


    So wie meine beiden Vorredner schreiben, gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag als Arbeitsvertrag. Du hast keine Probezeit und auch keinen befristeten Vertrag, sondern einen festen... Wenn der Chef dir kündigen will, so muss er dies schriftlich machen und eine Begründung für diese Kündigung angeben. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und solange musst du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Will er dich nicht mehr am Arbeitsplatz sehen, ist das sein gutes Recht, dann kann er dich bis zum Ende der Kündigungsfrist gerne freistellen (schriftlich!!!)... In dieser Zeit hast du natürlich Anspruch auf dein durchschnittliches Gehalt der letzten Zeit.... ;)


    So einfach, wie dein Chef sich das so vorstellt, ist es nun mal nicht.....

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Ich würde mich auch an Deiner Stelle erstmal mit der ARGE in Verbindung setzen, was du nun machen sollst...


    So wie meine beiden Vorredner schreiben, gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag als Arbeitsvertrag. Du hast keine Probezeit und auch keinen befristeten Vertrag, sondern einen festen... Wenn der Chef dir kündigen will, so muss er dies schriftlich machen und eine Begründung für diese Kündigung angeben. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und solange musst du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Will er dich nicht mehr am Arbeitsplatz sehen, ist das sein gutes Recht, dann kann er dich bis zum Ende der Kündigungsfrist gerne freistellen (schriftlich!!!)... In dieser Zeit hast du natürlich Anspruch auf dein durchschnittliches Gehalt der letzten Zeit.... ;)


    So einfach, wie dein Chef sich das so vorstellt, ist es nun mal nicht.....

    Wieso soll ich denn zur Arge gehen?Ich will kein geld beantragen,ich will auch nichts vom Arbeitsamt haben. Ich such mir ne neue Stelle und gut is ich werd mir das vom Chef unterschreiben lassen das er mir aus wirtschafts Gründen gekündigt hat aber nur um sicher zu sein das dass Arbeitsverhältnis wirklich gelöst ist.

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Kein Arbeitslosengeld?

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Ich würde trotzdem auf der Schriftform bestehen. Ich finde immer, das sollte alles seine Richtigkeit haben, besonders bei Arbeitsverträgen... und vor allem bei einem solchen Vorgehen seitens des Arbeitgebers.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Meine Kollegin hatte ihren ganzen Tag schon umgeschmissen und da wollte ich jetzt nich so ein arsch sein.


    Du hast da 2 Monate lang gearbeitet und das ohne Vetrag? Versteh ich das richtig ?!


    Er rechtfertigte dies mit der begründung das die Kollegin ihm angeboten habe mich zu informieren.


    Nun denn ich bin gekündigt


    Falsch,ich bin genau genommen in der Probe zeit und er hat den Wirtschaftlichen aspekt angeführt und somit darf er mich auch Fristlos kündigen!


    Wieso soll ich denn zur Arge gehen?Ich will kein geld beantragen,ich will auch nichts vom Arbeitsamt haben.


    Hallo Maya,


    also 1. ist auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag!
    2. Wenn nicht in schriftlicher Form explizit vereinbart hast du auch keine Probezeit
    3. Die Kündigung bedarf der Schriftform und da keine Probezeit vereinbart war auch mit Kündigungsfrist.
    4. Bist du aus vorgenannten Gründen immer noch in einem mündlich vereinbarten Beschäftigungsverhältnis.
    5. dienen alle dies Gründe dem Arbeinehmerschutz sonst ginge es ja überall zu wie im Affenhaus.
    6. du bist rechtlich sogar verpflichtet dich arbeitslos zu melden!!!!!!!
    7. erkundige dich SOFORT bei der Arge wie du dich jetzt verhalten sollst!


    Und BITTE komm jetzt nicht mit "ja aber" denn dieses "ja aber" gibt es nicht.
    Sorry wenn ich so schroff schreibe aber bei sowas stehen mir als Personalratsmitarbeiterin die Haare zu Berge!
    Bitte bitte geh SOFORT zur arge!


    liebe grüße, mamaJ

  • Ich werde mich arbeitslos melden,ich weiss das ich das muss.Ich hab aussreichend erfahrung mit den Ämtern und das zu wissen und genau deswegen sage ich denen auch das die machen können was die wollen ich will kein geld von ihnen und deswegen dürfen sie auch nichts von mir wollen.


    Ich such mir baldmöglichst was neues und gut is,
    Die schriftliche Kündigung habe ich schon vom chef erbeten und damit ist das für mich auch erledigt!


    Ich hab mich nur aufgeregt das es gestern so scheisse abgelaufen!

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Also, hier was vom Buchhalter.
    Arbeitsverträge sind auch mündlich schließbar, durch erscheinen.
    Die Kündigung darf nur schriftlich vorgenommen werden.
    Eine Mitarbeiterin hat hier keine Kündigung auszusprechen, da hierzu die Handlungsvollmacht fehlt.
    Vom Chef beauftragt, die Kündigung auszusprechen, reicht ebenfalls nicht.


    Tip:
    Bei der Krankenkasse mal was zur Beschäftigung sagen,
    auch mal ber Berufsgenossenschaft.
    Auch das Job-Center freut sich über solche Informationen.
    (Nur der Chef wohl nicht...)


    Und: Volle Zustimmung, was MamaJ da sagt!!

    Nichts ist wirklich.
    Und wenn, ist es wirklich wirklich?
    Oder ist es dann nicht wirklich wirklich?
    Und wenn nicht wirklich, ist es wirklich nicht wirklich?
    Und dabei kann es wirklich nicht wirklich wirklich sein.
    Und wirklich ist es niemals wirklich.
    Nicht?

  • Nur der Vollständigkeit halber:

    Arbeitsverträge sind auch mündlich schließbar


    Das ist klar und scheinbar auch gut bekannt. Aber sie sind wie schon gesagt schriftlich nachzuholen.


    durch erscheinen.


    Das weiß wahrscheinlich nicht jeder.
    Das nennt sich dann, dass der (Arbeits-)Vertrag konkludent, also durch schlüssiges Handeln, geschlossen wurde.