Lohnsteuer/Unterhalt..

  • Hallo ihr lieben,
    hab da eine Frage:
    Mein nochehemann und ich haben Lohnsteuerausgleich gemacht.
    Also ich machs ganz kurz....
    das Geld ging auf mein Konto 300 € und paar zerquätschte.
    Jeder die hälfte...
    So jetzt hab ich ihm gesagt er solls als investition sehen für sein Kind...sprich Klamotten,Tanzkurs,uswusw...


    Nun die Frage:
    Kann bzw. DARF er die 150€ vom Unterhalt abziehen???


    Wenn nein...kann ich dann zum JA..habe da eine beistandtsschaft ...


    LG und fettes danke
    Danny

  • Will es jaa nicht behalten oder ausgeben....hebe das NUR auf ;-)
    Mir gehts nur darum...darf er es abziehen?
    :tuedelue

  • Wenn ihr insg. 300 Euro wiederbekommen habt stehen ihm davon 150 zu und dir auch.




    Er darf nicht einfach nochmal 150 abziehen vom unterhalt weil er meint ihm stünden die gesamten 300 Euor zu...


    Hast du die 150 Euor aus der Steuerrückzahlung an ihn überwiesen ? Das nämlich kann er sehr wohl verlangen?


    Ansonsten - würde ich an seiner Stelle auch einfach 150 vom unterhalt einbehalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • So jetzt hab ich ihm gesagt er solls als investition sehen für sein Kind...sprich Klamotten,Tanzkurs,uswusw...

    Wenn du das Geld einfach einbehälts und frech zu ihm sagst, er soll es als Investition für das Kind sehen, kann ich verstehen, dass er sich die 150 € einfach vom Unterhalt abzieht. Warum meinst du, hast du das Recht das Geld für ihn zu verwalten??

  • Ich habe sicherlich nicht das recht das einzubehalten aber wenn ich nicht die Daten von Ihm gegen meine ausgetauscht hätte bin ich mir sicher hätte ich nie einen Cent gesehen.
    ich gebs ja nicht aus..will nur wissen ob er das RECHT hat es vom KINDESUNTERHALT abzuziehen.

  • Wieso fragst du nach Recht? Sein Recht interessiert dich ja auch nicht


    Du hast nicht das Recht, sein Geld einzubehalten und er hat nicht das Recht, das Geld abzuziehen. Aber da dich sein Recht nicht interessiert, warum sollte ihn dein Recht interessieren?

  • Und warum gibst du ihm nicht einfach seine 150 Euro, wo du dir doch eh schon bewusst bist, dass du das musst, und alles andere (Unterhalt) läuft wie sonst auch? :hae:


    Hälst du mich für eine Bratwurst, oder warum gibst du deinen Senf dazu?

  • Überweis es ihm - Er kann es sonst zb einklagen und wird recht bekommen ! und dann zahlst du seinen Anwalt, deinen Anwalt und die Prozeßkosten --- denn für so ne Aussichtslose Sache gibt dir keiner PKH-


    ich würde es an seiner Stelle auch einfach einbehalten. Denn: ganz ehrlich : muss man für solchen Mist auch noch die Gerichte bemühen ? Wenn du es ihm nicht überweist machst DU was falsch. Und wer zuerst was falsch macht kann sich wohl kaum beklagen , wenn der andere dann auch was falsch macht.

  • ch gebs ja nicht aus..will nur wissen ob er das RECHT hat es vom KINDESUNTERHALT abzuziehen.


    Sicher nicht. Aber er hat das Recht darauf, dass Du ihm die anteilige Steuerrückerstattung überweist. Willst Du nun das Recht des Kindes durchsetzen und das Recht des Steuerpflichtigen ignorieren?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Boah Mädels..und Jungs...war nur ne Frage..lach...
    Und ich weiß er nimmt sich keinen Anwalt..;-)


    Egal..,mir gings nur um das ob er an den Unterhalt ran darf ;-)


    Bin ja nun nicht schlauer als vorher.


    Aber danke euch

  • das wird er wohl, wenn er es schon angedroht hat. somit kannst du davon ausgehen, dass du nur noch die differenz an unterhalt bekommst. entweder hörst du also auf über unterschlagung nachzudenken oder du lebst mit der differenz. das weißt du doch aber selber, warum fragst du also?

  • Und ich weiß er nimmt sich keinen Anwalt..;-)

    Wart mal ab, wenn du das wirklich so durchziehst wäre ich zumindest an seiner Stelle sehr, sehr sauer.
    Das kann böse enden für dich (siehe Chou-Chou's letzten Beitrag)



    Manchmal kann man sich nur noch wundern.. :frag :nixwieweg


    Achja, ich denke selbst das JA wird dir da ein Vögelchen zeigen...


    Hälst du mich für eine Bratwurst, oder warum gibst du deinen Senf dazu?

    Einmal editiert, zuletzt von kate7 ()

  • das wird er wohl, wenn er es schon angedroht hat. somit kannst du davon ausgehen, dass du nur noch die differenz an unterhalt bekommst. entweder hörst du also auf über unterschlagung nachzudenken oder du lebst mit der differenz. das weißt du doch aber selber, warum fragst du also?

    Ne...hat er ja nicht angedroht..hab doch GAR nix davon geschrieben das er es hat....
    WAR NUR eine FRAGE :winken:


    Er hat daraufhin nichts gesagt...geschrieben oder sonstiges...
    Naja..soll er es eben abziehen...ich habs ja schon...

  • So jetzt nochmal:


    Steuererstattung für Dich + KV = 300 €
    Sprich: 150 € = Du und 150 € = KV


    Und du hast ihm jetzt gesagt: "Hier ich behalte deine 150 € von der Steuererstattung ein und zahle sie dir nicht aus. Ich sehe das als Investition für unser Kind."
    Deshalb will der KV 150 € weniger Unterhalt für diesen Monat zahlen, weil du ja seine 150 € von der Steuererstattung einbehalten hast? Er will also den KU mit der Steuererstattung verrechnen? Seh ich das richtig? Wenn ja: Ich denke schon, dass das geht. Denn es kommt ja aufs selbe drauf raus. Warum sollte das auch nicht gehen? Ich meine, es verschafft keinem einen Vorteil oder einen Nachteil, weil alles so ist wie jeden Monat. Einziger Unterschied ist, dass er weniger überweist weil du schon 150 € vom Finanzamt bekommen hast, was SEIN GELD ist.


    Was du aber möchtest ist: Er soll dir die 150 € Steuererstattung schenken UND noch den vollen KU zahlen. Also KU + 150 € in diesem Monat. Oder? Dem muss er nicht zustimmen. Es kann ihn ja keiner zwingen, mehr KU zu zahlen als er muss. Wenn er dir die 150 € nicht schenken will als Investition für euer Kind, dann musst du das akzeptieren.

  • Hi,


    normalerweise wird die Rückerstattung beim U-pflichtigen als Einkommen gewertet, und wird bei der KU - Berechnung berücksichtigt.
    War er Alleinverdiener, so steht ihm eigentlich die gesamte Rückerstattung zu :Hm


    Wenn ein Titel besteht, so darf er aber auch nicht einfach Knete davon abziehen. Der Titel muß bedient werden.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wer da auch noch behauptet " war auch nur ne Frage " ha ha - ich lach mich tot ! Und sowas wird hier tatsächlich von ner erwachsenen Frau gefragt ?


    Kinderkacke - ganz erhlich.


    Wenn mir jmd so kommen würde wie du anscheinend deinem Ex - ich würde dich bei allem was du jemals von ihm willst auch total auflaufen lassen . Nix würde ich freiwillig machen .


    Meine Güte -


    Ich würde dir raten ihm das Geld zu überweisen , das steht ihm zu! Nur dann läuft es ganz korrekt . Und nur wenn er dir letztlich den Unterhalt dann ohne Abzug überweist ist es auch da ganz korrekt !


    Ansonsten - willst du immer so mit dem Vater deines Kindes umgehen ?