Weihnachten, Geburtstag des Kindes, andere Feiertage

  • Hallo zusammen!


    Ich brauche mal kurz eure Hilfe.


    Mein Ex will mir erzählen das es eine Gesetz gibt, indem der Umgang geregelt ist.
    So z. B. das wenn Heilig Abend oder Weihnachten auf sein Umgangswochenende fällt er den Jungen auf jeden Fall bei sich hat.


    Ich habe das so verstanden, dass diese Tage für den BET sind, es seidenn man einigt sich anders.


    Ausserdem steht meines Wissens nach im gesetz nur das man den Umgang zum Wohle des Kindes gestalten soll und keine festgeschriebenen Zeiten
    oder irre ich mich da?


    Lieben Gruß



    Sansi

  • Hallo,
    Festgeschrieben ist - soweit ich weiß - erstmal nichts, aber was spricht denn dagegen die Feiertage unter sich aufzuteilen, zB im jährlichen Wechsel, damit das Kind sie bei beiden Elternteilen erleben kann?


    Ansonsten wird es so gehandhabt, dass Ferien- und Feiertagsregelungen vor der normalen Umgangsregelung gelten.

  • Unsere Kinder sind jedes zweite WE bei ihren Papa von Fr mittags bis Sonntags abends.


    In den Sommerferien dürfen sie ebenfalls zwei Wochen zu ihm


    An den Geburtstagen kommt er vorbei und feiert mit (is ja schließlich der Papa)
    Is der Geburtstag am Besuchs WE schmeißt er die Feier und ich fahr hin zum mitfeiern.


    Weihnachten hat das eine Jahr er die Kinder von 24. bis inkl 26. abends und ich hole sie am 25. mittags für zwei Stunden ab.
    Das andere Jahr anders herum.
    Wenn die Kids Weihnachten beim Papa sind, sind sie Sylvester bei mir und anders rum.


    Ostern / Pfingsten und co werden so gehalten wie die Besuchswe's fallen.
    Lange Wochenenden an Besuchswochenenden bleiben die Kids dann nen Tag länger oder gehen nen Tag früher zu ihren Papa.



    Man sollte sich immer klar machen das Kinder nicht nur zur Mama oder zum Papa gehören und Kinder beide Elternteile lieben.
    Sicher ists schade wenn die Kids Weihnachten nicht hier sind, aber sie freuen sich genauso über ein Fest beim Papa wie über ein Fest bei mir.


    Wenn die Kids zwischendurch Sehnsucht haben dürfen sie Papa anrufen, jederzeit. Und dann kommt dieser durchaus mal vorbei um die Kids auser der Reihe zu sehen.


    Nur mal davon abgesehen, wir streiten nach wie vor über die Unterhaltshöhe und es gibt auch so nach wie vor sehr sehr viele Punkte die noch nicht geklärt sind...
    Aber dafür das er mich für ne du** K* hält und ich ihn für einen Voll**osten können die Kinder nichts.


    Ergo trinken wir friedlich unseren Kaffee miteinander am bring oder hol Tag und unsere Streitigkeiten laufen über Telefon wenn die kids schlafen ober über Email.
    Weil die Kids uns beide lieben

  • Was Dein Ex sagt, ist definitiv falsch. (Also ist zu überlegen, warum er das so sagt...).


    Gehen solche Streitigkeiten vor Gericht, wird mehrheitlich folgendermaßen entschieden: Die normale Umgangswochenendenregelung wird gebrochen von
    a) Urlaub. Fährt ein Elternteil mit dem Kind in Urlaub, ist für diese Zeit die übliche Umgangsregelung hinfällig. (Keiner muss dem Umgangselternteil für das Umgangs-WE das kind aus Spanien einfliegen ...) Drei Wochen Urlaub am Stück, oft bis zu sechs Wochen insgesamt sind "üblich". Der Betreuungselternteil kann aber auch nicht jedes Wochenende als Urlaub deklarieren ...
    b) Geburtstag. Ein Geburtstag kann üblicherweise beim Betreuungselternteil gefeiert werden.
    c) wesentliche Familienfeiern/Familienereignisse. Silberhochzeit/Goldene Hochzeit der Großeltern. Nahe Todesfälle. Große runde Geburtstag nahestehender Familienangehöriger (Oma/Opa/Geschwister, je nachdem Onkel/Tanten).Wichtig: Dasselbe gilt auch für den Umgangselternteil. Auch er hat Anspruch, das Kind zur Familienfeier außerhalb des normalen Umgangs mitzunehmen.
    d) Hohe Feiertage: Der zweite Feiertag ist für den Umgangselternteil(Ostern, Pfingsten, Weihnachten ist Umgangszeit des Umgangselternteils. Karfreitag-Ostern, Pfingstsonntag, Heiligabend bis 1. W'nachtsfeiertag ist zeit des Betreuungselternteils. ) Wichtig: Hier gibt es mittlerweile öfter Alternativen: Die heißt: Jahr 1 beim Betreuungselternteils. Jahr 2 beim Umgangselternteil. Die OLG gehen aber deutlich in Richtung Lösung 1. Denn man braucht diese zeiten, um das übliche Familienleben gestalten zu können.


    (Schul-)Ferien können bis zur Hälfte vom Umgangselternteil beansprucht werden.
    (Bewegliche) Feiertage werden vom Betreuungselternteil wahrgenommen, so sie nicht aufs Umgangs-WE fallen (Ausnahme die großen Feiertage).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Danke für eure Antworten.


    Zur Zeit ist der Umgang so geregelt, dass der kleine alle 2 Wochen von Samstag bis Sonntag bei seinem Papa ist. Mehr möchte dieser bis jetzt nicht.
    Auch auf Kontakt in der Woche oder den Ferien wird vom Papa zur Zeit kein Wert gelegt.
    Umgangsabsprachen sind sehr schwer mit ihm abzusprechen. Er schieb die auf oder möchte sie per SMS regeln.


    Bezüglich des Umganges für dieses Jahr, den ich seit Monaten mit ihm absprchen möchte, ist es gestern dann zum Streit gekommen. In diesem Streit wies er mich darauf hin das alles im Gesetz geregelt ist.


    Ich habe die ganze Umgangssache aber als eine Verhandlungssache zwischen den Eltern zum Wohle des Kindes verstanden. Und im vergangenem Jahr so gehandhabt wie von Volleybap beschrieben.


    Volleybap
    Überlegen warum er sowas sagt


    Tja, das habe ich.
    Wenn ich ihn nicht kennen würde, dann würde ich sagen, er möchte den Kleinen gerne an diesen Tagen bei sich haben. Wobei es dann gut wäre, wenn er das auch mal äussern würde. Das kann man dann ja auch besprechen und bestimmt eine Lösung finden. Aber da er nichts sagt, kann ich leider auch nicht erahnen wie wichtig ihm diese Tage sind.


    Ich habe am Mittwoch einen Beratungstermin beim Jugendamt und werde da das Thema Umgang nochmal genau besprechen.


    Ich habe jetzt schon häufiger was von einer Umgangsvereinbarung gelesen. Vielleicht wäre auch für uns sowas sinnvoll. Fertigt man die selber an oder wird einem da vom Jugenamt geholfen?


    Sansi

  • Die Umgangsvereinbarung kann man selbst machen. Klappt das nicht, kann man das Jugendamt zur Hilfe holen.

    Liebe Grüße



    Bap



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