Öhm, was für ein schwieriger Titel :hae: Aber so heisst das ja nun...
Folgendes, wir stehen beide im Grundbuch des EFH und haben auch gemeinsam den Darlehensvertrag gemacht. Jetzt haben wir das intern so geregelt (und wollen das mit dem Notar fix machen), dass er mir seine Hälfte des Eigentums abtritt und dafür aus der Haftung für das Darlehen entlassen wird. (Keine Angst, ich zieh ihn nicht über den Tisch, wegen Eigenkapital vor der Ehe und Zugewinn ist das auch in seinem Sinne)
Kennt sich jemand mit diesem Vorgehen aus? Nach welchen Kriterien prüft die Bank das? Gibt es da feste Regelsätze oder Prinzipien? Gibt es Erfahrugnswerte?
Viele Grüße,
Allia