Ummeldung bei gemeinsamen Sorgerecht...

  • Hallo,


    ich bin neu hier und weiß nicht genau, ob ich meine Frage hier am richtigen Platz ist. Aber ich probiere einfach mal mein Glück. Also es geht darum: meine 13-jährige Tochter ist am 29.12.11 ganz plötzlich vom Kindsvater zu mir gezogen. Nun wollte ich sie auf dem Einwohnermeldeamt ummelden (der KV konnte dies ohne meine Zustimmung tun) und die Dame dort sagte mir, sie bräuchte dafür die Unterschrift des KV mit Personalausweis-Kopie. Nun weigert der Depp sich aber, die Ummeldung zu unterschreiben und erst recht, mir ne Kopie von seinem PA zu geben :-(


    Überall lese ich (wenn ich bei google & Co. schaue), dass bei der Ummeldung die Unterschrift eines sorgeberechtigten Elternteils genügt. Hat von euch jemand ne Ahnung, wie das läuft? Gibt es evtl. nen Paragraphen oder irgendetwas Aussagekräftiges, worauf ich mich berufen kann?


    Vielen Dank für eure Hilfe/Antworten,


    Hasiseinmausi

  • Hallo Hasiseinmausi,
    Ich brauchte eine Einverständniserklärung und die Kopie vom Ausweis des Vaters.


    Ich kenne Euer Verhältnis nicht aber kann er nicht einfach mitkommen zu anmelden?
    Dann brauchst du keine Kopie vom Ausweis.


    Viel Erfolg
    Lg Lady 33

  • Hi das ist wieder so eine Sache jede Meldestelle macht da sein eigenes Ding sowie die Mitarbeiter


    Mitarbeiter/in 1 auf dem Amt sagte bei Ummeldung innerhalb der selben Stadt wird die Unterschrift nicht benötigt vom anderen Elernteil


    2 Monate später ( Kinder waren zwischenzeitlich wieder bei der KM)


    Mitarbarbeiter/in 2 wollte Unterschrift ich sie auf die Aussage von Mitarbeiter/in 1 hingewiesen da hat sie Telefoniert und es ging wieder ohne Unterschrift der KM


    alles im Kieler Rathaus

  • Hi.


    Meine Ex Frau konnte unseren Sohn problemlos ummelden damals.
    Als unser Junge bei mir einzog,ging das nur mit der Einverständnis seiner Mutter.
    Sie kam dann mit zum Amt.
    So ganz nachvollziehen kann ich das auch nicht . :hae:


    lg Ralf

  • Ich konnte damals zwar unseren Sohn in der alten Gemeinde nur mit meiner Unterschrfit abmelden, in der neuen Gemeinde aber nur mit beiden Unterschriften anmelden. Obwohl es beim Auszug zwischen Ex und mir abgesprochen war, dass Sohni mit mir kommt, hat er dann drei Monate lang wegen der Unterschrift herumgezickt, also war Sohni halt 3 Monate lang nirgendwo gemeldet. Heute kann ich nur noch drüber schmunzeln....

  • Etwas Aussagekräftiges kann ich Dir leider auch nicht mitteilen.
    Bei meinem Umzug innerhalb einer Stadt brauchte ich die Einverständniserklärung des Vaters,
    dass die gemeinsamen Kinder bei mir wohnen dürfen. Ein formloses Schriftstück und fertig.

  • Bei gemeinsamer Sorge ist definitiv die Unterschrift beider Sorgeberechtigter erforderlich. Die Realität sieht aber anders aus. In den Verwaltungen schaut man da nicht so genau hin und so kommt es, dass oftmals 1 Elternteil das alleine machen (kann).


    In eurem Fall würde ich noch was abwarten. Die Tochter ist ja gerade mal 2 Wochen bei Dir! Warte vor einer Ummeldung doch erstmal ab, ob sie auch bleibt... ist es dauerhaft so, kann sich der Vater nicht verweigern. Notfalls beantragst Du eine gerichtliche Anordnung. Aber ich würde erstmal 1-2 Monate abwarten...

  • Bei uns war es so,dass ich die schrifliche Zustimmung des KV brauchte (allerdings ohne PA).Und wir sind nur innerhalb eines Dorfes eine Straße weiter gezogen!Glaube das ist wirklich verschieden...Die Ummeldung war nur vorübergehend beglaubigt.Hatte 14Tage Zeit um die Unterschrift des KV zum Amt zu Bringen.

  • Ich bin damals 300 km weiter gezogen.. brauchte aufm Amt beim Ummelden nicht die Unterschrift vom Kv.
    Mir wurde nur gesagt das wenn der Vater wolle die Kinder jederzeit wieder abmelden könnte.
    Und so waren die Kinder dann auch in der neuen Stadt gemeldet.


    Mit dem später anmelden ist so eine Sache... hier heist es das man sich innerhalb von 3 Wochen ummelden bzw anmelden muss ansonsten muss man ein Bußgeld bezahlen.

  • ...für eure Antworten. Ich war nun heute nochmal beim Einwohnermeldeamt und konnte meine Tochter nun doch ohne seine Unterschrift ummelden. Allerdings musste ich seine Adresse und Telefonummer hinterlegen, damit die Sachbearbeiterinnen sich mit ihm in Verbindung setzen. War reine Kulanz und sie hätten es nicht machen müssen. Trotzdem bin ich froh, dass es jetzt "schwarz auf weiß" auf dem Papier steht.


    Übrigens konnte ich meine Tochter ohne seine Zustimmung in einer anderen Schule anmelden, obwohl ich explizit gefragt habe, ob er mit unterschreiben muss. Ich habe ihn natürlich informiert, aber trotzdem - MIR würde es nicht passen, wenn ich bei allem außen vor gelassen würde :-( Ihm ist es sowieso egal - er hat mit seiner pubertierenden Tochter abgeschlossen, hat sogar ihr Zimmer ausgeräumt. Aber ICH finde das Verhalten der Schule nicht in Ordnung!


    Danke nochmal ;0)