Gerichtsverhandlung- Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht.

  • Leider ist es nur ein Traum, wenn man denkt, in der Verhandlung kommt "alles" zur Sprache und man habe Gelegenheit, die Gesamtsituation in allen Facetten ausführlich zu schildern. Das ist nicht der Fall. Das Gericht untersucht punktuell die für die Klage! wesentlichen Punkte. Das ist die bittere Erfahrung, die man macht, ist man in einer Familiensache vor Gericht. Unser subjektiver Eindruck ist aus Büchern und von TV-Filmen geprägt: Ein toller Anwalt findet die entscheidende Sache oder provoziert jemanden so sehr, dass auf einmal allen klar wird, was nur geschehen kann. So ist es leider nicht. Es gibt Verfahren, in denen der eigene Anwalt gar nichts sagt oder vielleicht zwei Halbsätze. Man selbst überhaupt nicht zu Wort kommt außer bei der Befragung zur Person und dann, ob man bereit ist, den vom Richter vorgeschlagenen Vergleich zuzustimmen. Extremsituation, aber leider gar nicht so selten.

    Das kann ich nur bestätigen. Hätte ich das bei unserer (Scheidungs)verhandlung bereits so gewußt, hätte ich vieles hinterfragt, was mein eigener Anwalt damals erst gar nicht zur Sprache brachte. Und vieles von dem was dem Richter von der Gegenseite per Schreiben bekannt gemacht worden ist, widerlegen können. Aber gefragt hat keiner und von mir aus hatte ich keine Ahnung, was ich sagen "durfte/sollte". Ich hatte keine Ahnung was auf mich zukommt.


    Deswegen mein Rat: überleg nochmal genau, nimm viele der Ratschläge hier an und dann : viel Glück!

  • Sonnenscheini, das ist, leider für Kandela, absoluter Mumpitz, was Du da geschrieben hast. Das Sorgerecht in Deutschland sieht völlig anders aus als Du es hier beschreibst.

    nur weil sich das mit deiner realität nicht deckt ist es kein mumpitz. es ist kindesentziehung in deutschland. dafür gibts einen stgb-§ und wird einem das kind entzogen oder entführt, geht man zur polizei und zeigt es an. vielleicht beliest du dich selbst erstmal darüber wie sorgerecht geregelt ist in dt.

  • nur weil sich das mit deiner realität nicht deckt ist es kein mumpitz. es ist kindesentziehung in deutschland. dafür gibts einen stgb-§ und wird einem das kind entzogen oder entführt, geht man zur polizei und zeigt es an. vielleicht beliest du dich selbst erstmal darüber wie sorgerecht geregelt ist in dt.


    es ist schön, dass du deine meinung hast und ja es gibt einen §en dafür - aber wie hier schon mehrfach geschrieben wurde sieht die realität anders aus - eine Anzeige kann man machen wird dann aber i.d.R. wieder eingestellt - was meinste wie viele Anzeigen es sonst geben würde in schland????

  • Kandela muss "renitent, verstockt, nicht kompromissbereit" auf ihrer Position beharren, die jetzt schon eingenommen ist: GSR, aber ABR bitte zur Mutter. Und sie muss am Vater rumpokeln und ihn "schlecht machen". Während der Vater sagen kann: "Hej, bei mir klappt es offensichtlich. Alles im grünen Bereich. Warum daran was ändern?"


    Und es ist wahrscheinlich, dass das Familiengericht die Art und Weise, wie es zum jetzigen Zustand gekommen ist, vollkommen unberücksichtigt lässt. Das geht dann nach dem Prinzip "lassen wir die Vergangeheit ruhen (sie ist ohnehin nicht mehr zu ändern) und tun jetzt so, als wäre der Ist-Zustand auf faire Weise entstanden und man muss jetzt nur noch eine Regelung für die Zukunft finden". Hat sich ein ET auf mehr oder weniger hinterhältige Art und Weise hier einen Vorteil verschafft, kann er dann genau so argumentieren wie von volleybap beschrieben und hat einen oft entscheidenden Vorteil im Verfahren.
    Besondere Rücksichtslosigkeit wird so im Verfahren positiv sanktioniert, wenn sie sich nicht in plumper Gewalt widerspiegelt.
    Diese weitgehend konsequente Weigerung in einer Familiensache die Vorgeschichte zu berücksichtigen ist m.E. einer der Hauptgründe für die erhebliche Gerechtigkeitslücke im deutschen Familienrecht und mit verantwortlich dafür, weshalb diese Verfahren in einem nicht zu vernachlässigendem Anteil letztlich zum Nachteil der Kinder ausgehen, weil sie den Konflikt entweder verschärfen oder eine "Friedhofsruhe" durch Kontaktabbruch erzeugen.

  • Ich habe als erste einen Antrag gestellt.. und zwar einen Eilantrag.. Da er aber das Alleinige Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hat.. Hat das Familiengericht die Augen wohl eher auf seinen Antrag geworfen.
    Ich habe sogar einen schrieb, dass mein Antrag 2 Wochen früher vorlag.


    Ich stellte aber nur einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Jetzt noch mal zum Verständnis für mich: Was ist denn mit Deinem EA? Ist der verhandelt worden? Oder ist der EA-Termin mit dem Termin im Hauptverfahren zusammengefasst worden?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Darf noch nochmal nachfragen?

  • @ Monsterkrümel


    Ich glaube die medizinischen Details der Herzinsuffizienz des KV tun hier echt nichts zur Sache. Wenn der Verdacht besteht, dass der KV körperlich nicht in der Lage ist, das Kind zu versorgen, dann kann man sich überlegen das vorzubringen. Ich glaube die Details hier sind aber ziemlich überflüssig, denn das müsste dann ohnehin ein medizinscher Gutachter klären.

  • @ Monsterkrümel


    Ich glaube die medizinischen Details der Herzinsuffizienz des KV tun hier echt nichts zur Sache. Wenn der Verdacht besteht, dass der KV körperlich nicht in der Lage ist, das Kind zu versorgen, dann kann man sich überlegen das vorzubringen. Ich glaube die Details hier sind aber ziemlich überflüssig, denn das müsste dann ohnehin ein medizinscher Gutachter klären.


    Ich versuche herauszufinde, wie die TS die Unfähigkeit des KV, sich ums Kind zu kümmern, begründen will oder kann.


    Immerhin ist dies zur Zeit ihre Strategie...


    Wenn die Herzinsuffizienz das einzige Argument ist ( wobei ich mir schwer vorstellen kann, daß es alleine wegen eines Herzfehlers eine Pflegestufe von 2 geben kann, da er ja durchaus zu körperlichen Aktivitäten fähig ist ) dann wirds halt schwer.


    Bisher war aber die Erkrankung des KV und der Kindsentzug die einzigen Argumente.


    Der Kindsentzug kann durch den KV widerlegt werden, denn immerhin hat er angeboten, daß sie das Kind sehen kann, wollte sie nicht.


    Ansonsten frag ich mich immer noch, wie die TS argumentieren will, daß der KV sich aufgrund seiner "Behinderung" nicht kümmern kann.


    Wenn es z. B. so ist, daß der KV sich weder alleine anziehen kann, noch Treppen laufen kann, dann ist das sicher eine andere Sache.


    Allerdings glaub ich nicht, daß es zu einer Verringerung der GdB gekommen wäre, wenn es dem KV so schlecht gegangen wäre.

  • Jetzt noch mal zum Verständnis für mich: Was ist denn mit Deinem EA? Ist der verhandelt worden? Oder ist der EA-Termin mit dem Termin im Hauptverfahren zusammengefasst worden?

    Der Termin wurde zusammengefasst.


    Habe soeben auch mit meinem Sohn reden können und ganz nebenbei erzählt bekommen, dass mein sohn darmals keinen normalen "Husten" ( Wie sie es mir am telefon sagte) hatte.. sondern wohl beginnendes Asthma.
    Ich hatte eine Katze ..die ich nun aber hergegeben habe.
    In den ganzen 3 Jahren indem die Katze da war ..war der kleine den Haaren mehr oder weniger ausgesetzt und er hatte nicht 1 mal husten! nichts..


    Die Mutter meines mannes hat Zwei Hunde.. und versucht nun die schmutzige Schiene " Der kleine hat Asthma und darf auf keinen fall zur Mutter, da sie eine Katze hat"



    Sie weiss nicht, dass ich sie nichtmehr habe.



    Aber sie hat mir im unwissen gelassen, dass mein sohn angeblich Asthma hat!


    Obwohl ich ständig versucht habe in erfahrung zu bringen wie es dem Kleinen geht und ob sich etwas geändert hat.

  • nur weil sich das mit deiner realität nicht deckt ist es kein mumpitz. es ist kindesentziehung in deutschland. dafür gibts einen stgb-§ und wird einem das kind entzogen oder entführt, geht man zur polizei und zeigt es an. vielleicht beliest du dich selbst erstmal darüber wie sorgerecht geregelt ist in dt.


    Ich vermute, Du meinst den § 235 (wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe. Es ist was länger her und normalerweise absolut nicht meine Spielwiese). Jedenfalls gibt es bei Entführung, darunter ist Kindesentzug eingeordnet, zwei Merkmale. 1. Merkmal: Gewalt und Bedrohung bei der Entführung. - Gewalt schließe ich jetzt einfach mal, ohne genaue Kenntnis der Situation zu haben, aus. Der Vater wird keine Gewalt angewendet haben.
    Aber es gibt noch ein 2. Merkmal: Die List und arglistige Täuschung, mit der das Entführungsopfer zum Mitkommen animiert wird. Das könnte natürlich schon sein. Aber nun gibt es eine im Paragrafen definierte Ausnahme: Eltern und direkte Verwandte können das Merkmal der List und Täuschung nicht begehen. - Die Polizei hat also keine rechtliche Handhabe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Kandela


    Danke für deine persönliche Mail an mich. Meine Tochter Balg zu nennen und alles andere Scheisse ... okay damit
    kann ich leben.
    Ich persönlich wünsche dem KV am Dienstag den 1ß.01 bei Gericht alles Glück der Welt.


    Du hast dein wahres Gesicht gezeigt und ich bin mir sicher,bei Gericht wirst du genauso verbal entgleisen.
    Ach übrigens, meine Tochter wohnt seid Jahren bei mir.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Wenn du mich in deinen Mails an mich verbal angehst, brauchst du dich nicht wundern, wenn ich genau das auch mache.
    Wie man in den Wald ruft, schallt es zurück?.



    Ich warte auf keinen deiner Tipps... ich finde die Beiträge der anderen hilfreich.
    Du vermischst mein Problem mit deinen. Dazu habe ich die Nerven nicht.
    Das kannst du vermutlich nicht verstehen.
    Für die sache mit "Balg"-> Sorry.
    Der Rest passt schon.


    Du selbst hast dich mir gegenüber ziemlich dreist verhalten.
    Um sowas los zu werden brauche ich keine Frau anschreiben die eh am ende ist.

  • jenpa


    Ich verstehe deine Verärgerung wirklich. Dennoch finde ich es nicht richtig aus einer PN hier öffentlich zu zitieren. Hätte die Verfasserin der PN gewünscht den Inhalt der PN öffentlich zu machen, hätte sie hier direkt posten können. Die "Nicht-Öffentlichkeit" einer PN sollte man respektieren, auch wenn sie einem nicht gefällt. Würde ich mir jedenfalls wünschen.
    Wenn dich eine PN ärgert ---> Drücke löschen und fertig ist. :D


    Freundliche Grüße,
    hopeful


    P.S.: An beide Beteiligten: Die Aktivierung der Ignore-Funktion bewahrt davor weitere unerwünschte PN zu bekommen und die Einträge werden auch erst mal auf Nicht Sichtbar gestellt. Das entspannt.

    Einmal editiert, zuletzt von hopeful ()

  • Ich vermute, Du meinst den § 235 (wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe. Es ist was länger her und normalerweise absolut nicht meine Spielwiese). Jedenfalls gibt es bei Entführung, darunter ist Kindesentzug eingeordnet, zwei Merkmale. 1. Merkmal: Gewalt und Bedrohung bei der Entführung. - Gewalt schließe ich jetzt einfach mal, ohne genaue Kenntnis der Situation zu haben, aus. Der Vater wird keine Gewalt angewendet haben.
    Aber es gibt noch ein 2. Merkmal: Die List und arglistige Täuschung, mit der das Entführungsopfer zum Mitkommen animiert wird. Das könnte natürlich schon sein. Aber nun gibt es eine im Paragrafen definierte Ausnahme: Eltern und direkte Verwandte können das Merkmal der List und Täuschung nicht begehen. - Die Polizei hat also keine rechtliche Handhabe.

    Wie gesagt, ich habe sehr oft bei den Polizeistellen beider Bundesländer angerufen.. Von der Hochzeit bis zum verschwinden alles erzählt und ich bekam die antwort: Es ist keine KIndesentführung/entzug.
    Er hat das recht mit dem Kind weg zu gehen.. wie ich auch.



    Ich hätte demnach wohl wie eine verrückt auf dem Spielplatz warten können bis er mit meinem Sohn auftaucht ..um ihn dann wieder mit Heim zu nehmen( wo er übrigens Wohnhaft gemeldet ist).
    Aber ich denke nicht, dass sowas vor Gericht gut aussieht.
    Und ich war von anfang an eher für eine friedliche Lösung... und nicht für etwas so hinterhältiges.



    Kandela

  • Der Termin wurde zusammengefasst.


    Das verändert die Situation enorm. Die EA wird zuerst verhandelt und da muss eine Entscheidung getroffen werden. Und da muss der Vater erst mal ran und begründen, warum er mit dem Kind einfach losgezogen ist. Da kannst Du gut punkten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Das verändert die Situation enorm. Die EA wird zuerst verhandelt und da muss eine Entscheidung getroffen werden. Und da muss der Vater erst mal ran und begründen, warum er mit dem Kind einfach losgezogen ist. Da kannst Du gut punkten.

    Könnte ich dir eine Mail schicken?.. Also ich habe da eine offene Frage und ich möchte nicht alles hier öffentlich ausblabbern.. sowas muss ja auch nicht sein.

  • Dieser Thread ist wegen mehrerer Verstöße gegen die Forenregel gesperrt.


    Volleybap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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