"Wenn ich KI-Unterhalt zahlen muß, will ich keinen Umgang mehr!" sagt der KV

  • Hallo zusammen,


    heute möchte ich gerne nochmal nach eurer Meinung und/oder Einschätzung fragen. Nachdem in der Gerichtsverhandlung zum KI-Unterhalt Anfang Dezember protokolliert wurde, daß der KV 100% des Mindestunterhaltes zahlen muß, äußerte er im Nachgang, daß er in diesem Fall keinen Umgang mehr mit seinem Sohn haben möchte.


    Hintergrund ist, daß er sich seit der Trennung vor 2,5 Jahre mit Hilfe von Drohungen geweigert hat Unterhalt zu zahlen. Nachdem die Scheidung durch war, habe ich trotzdem geklagt. Anfänglich argumentierte er immer, er könne nichts zahlen, weil er nicht genügend Einkommen hätte (er ist Selbstständig), dann hatten wir laut seines RA plötzlich ein Wechselmodell. Er hoffte, mit seinen Umgangszeiten an die 50% Betreuung für das Kind heranzukommen, selbst, wenn er den Jungen nur aus der Entfernung auf dem Schulhof gesehen hat (dann hatte er Umgang, lt. KV). Nun ja, seine Rechnung scheint nicht aufgegangen zu sein. Faktisch ist das Kind (12) alle zwei Wochen am WE bei seinem Vater. :ohnmacht:


    Nun kündigte der KV an, in eine weit entfernte Stadt ziehen zu wollen, falls tatsächlich zur Zahlung verurteilt wird (Beschlußtermin ist der 10.01.). Dann bräuchte er ja den ganzen Umgang nicht mehr zu machen.... :nixwieweg


    Wie sieht das denn in solch einem Fall rein rechtlich aus? Hat das Kind nicht ein Recht auf Umgnag mit seinen Vater? Könnte/müsste der Umgang dann eingeklagt werden?


    Die angedachte Entfernung zum heutigen Wohnohrt liegt bei ca. 350km! Da könnte ja kaum Umgang bewerkstelligt werden, höchstens in den Ferien.


    Wie seht ihr das?


    Danke für's lesen,


    der Gartenfrosch :wink


    Warte auf nichts im Leben. Am Ende ist es zu spät....


    Vertipper verschenke ich :rainbow:

  • Klagen kannst Du und er könnte auch verurteilt werden. Man kann ihn aber auch nicht zwingen und ist auch nicht im Sinne des Kindes
    Zwangsgeld wurde schon Höchstgerichtlich abgelehnt.

  • rein rechtlich nach dem gesetzes text hätte das kind ein recht auf umgang mit dem vater den du wenn dann einklagen müsstest....


    allerdings hat das BVG geurteilt, dass genau das nicht möglich ist, wenn eine gefährdung des kindeswohl besteht, da ein erzwungener umgang ja kaum im interesse des kindes sein kann wenn der vater sich dann nicht mit dem kind beschäftigt

  • Der hat aber wirklich nichts unversucht gelassen, oder?
    Das Statement "Unterhalt hat nichts mit Umgang zu tun" hast du hier ja bestimmt schon öfter mal gelesen. Meist aber in einem anderen Zusammenhang - nämlich: Ich zahle Unterhalt, dann will ich das Kind wenigstens auch regelmäßig sehen.
    Zu diesem KV fällt mir nach bisheriger Schilderung nichts mehr ein :kopf :kopf :kopf


    Wie sieht das denn in solch einem Fall rein rechtlich aus? Hat das Kind nicht ein Recht auf Umgnag mit seinen Vater? Könnte/müsste der Umgang dann eingeklagt werden?


    Theoretisch ja, praktisch auch ja, faktisch wird es aber leider nicht funktionieren, denn:
    Was hat euer Sohn davon, wenn du ihn nötigenfalls sogar alle zwei Wochen zum KV bringst er aber nichts davon hat?

  • Nun ja, es ist nicht so, daß der KV sich nicht kümmern würde. Sohn geht auch sehr gerne zum Vater. Der KV denkt wahrscheinlich, er könne sich mit dieser Aktion eher an mir rächen, weil ich dann nicht mehr "frei" hätte. Und da ich Vollzeit berufstätig bin, könnte das spätestens in den Ferien sicherlich schwierig werden. An das Wohl des Kindes wird an dieser Stelle nicht gedacht. Ich denke einfach daran, wie ich einen Rückzug des Vaters meinem Sohn erklären sollte? Sohn hängt schon sehr am Papa. :kopf



    Der Gartenfrosch :wink


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  • Ich denke einfach daran, wie ich einen Rückzug des Vaters meinem Sohn erklären sollte? Sohn hängt schon sehr am Papa.


    Gar nicht. Das würde ich dem Vater überlassen. Im Zweifel ist der Junge mit 12 Jahren alt genug, um zum Telefon zu greifen und Papa anzurufen.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • wir kennen den kv hier sicherlich alle nicht. aber meinst du wirklich er macht seine drohung wahr?


    wenn er hier selbstständig ist, wie soll es woanders beruflich weitergehen?


    was hast du für ein gefühl wie seine bindung zu eurem kind ist? ist es ihm tatsächlich egal das kind nicht mehr sehen zu können?


    ich würde es für einen leeren racheplan halten, kenne aber wie gesagt den kv nicht und weiß somit auch nicht ob er diese drohung wahr machen würde.


    sollte er das wirklich durchziehen würde ich dem kind sagen, dass papa wegzieht, den grund dafür weißt du nicht, aber er könne papa ja fragen. weiter würd ihn kind mit vater telefonieren/ schreiben lassen. spätestens wenn er sieht dass seine rechnung nicht aufgeht, wird er den entschluss-hoffentlich- bereuen. und vielleicht wäre ab dem moment auch an eine ferienregelung zu denken?!

  • Tja, ich habe schon viel darüber nachgedacht, ob er das wirklich umsetzen würde. Ich glaube schon. Erstens, weil seine neuen Freundin in dieser Stadt lebt, in die er ziehen möchte, zweitens weil er seine Selbstständigkeit von überall aus ausüben kann (er ist Musiker) und drittens, weil er seine ganze Umgangs-Bemühung in diesem Jahr nur auf sich genommen hat, um seine Argumentation des Wechselmodells zu untermauern. In 2010 gab es eine abgesprochene Umgangsregelung über jedes zweite WE. Als er merkte, daß ich es ernst meine mit dem Unterhalt, konnte er kaum noch an sich halten und riß sich fast um Umgangszeiten. Er hat sich sogar, ohne vorherige Absprache mit mir, mit dem Sohn verabredet. Da der KV fußläufig von Sohns Schule entfernt wohnt und ich erst eine Stunde nach Sohn zu Hause bin, hatte ich kaum Einfluß darauf. Wie hätte ich das Sohn gegenüber auch argumentieren sollen? "Du darfst nicht zu Papa, weil er keinen Unterhalt zahlen will." Wohl eher nicht. Selbst Sohns Geburtstag, den wir gemeinsam beim KV gefeiert haben, wurde von ihm als Umgangszeit bei Gericht angegeben. Was soll ich sagen...das nur zur Erklärung, daß er wirklich nichts unversucht läßt. Wenn er damit jetzt nicht durchkommt, hat er ja keinen Grund mehr, sich so sehr anzustrengen.



    Ja, ich glaube, er wird es tun... :nixwieweg




    Sorry, das es so lange gedauert hat, mußte zwischendurch etwas erledigen.


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  • Umgedreht heisst das dann ja, dass er sich für den Umgang bezahlen lassen würde, wenn Du im Gegenzug auf den Unterhalt verzichtest.


    Sorry, aber welch Werte kann so ein Vater seinem Sohn vermitteln ?
    Was sagt der Sohn dazu, wenn er das später mitbekommt ?
    Was lernt er daraus, welch Vorbildfunktion hat das ?


    Ganz ehrlich, so einen Umgang würde ich für mein Kind gar nicht wollen, und am Kind scheint ihm dann nicht wirklich gelegen.


    Schöner für Dich wäre es noch, wenn Du ihm diesen absurden Vorschlag ( Umgang gegen Unterhaltsverzicht ) noch schriftlich entlocken könntest.
    Dann hast Du was in der Hand, wenn er dem Sohn irgendwann mal "seine Version" erzählt !


    Ich würde im Leben nicht drauf eingehen, und Dein Sohn ist auch kein Kleinkind mehr, er wird wissen, dass Essen, Trinken, Wohnung etc. Kosten verursachen, und Du nicht mal eben auf hunderte Euro verzichten kannst.

  • Ich denke auch, erstens ist es nicht machbar und 2. wenn es das wäre, wäre es sicherlich nicht so toll alles.


    Wenn es danach ginge, hätte meine Tochter auch mehr Umgang verdient, als nur alle 2 Wochenende... :frag


    Tja, aber zwingen kann man eben niemanden. Man kann nur anbieten und offen für den Umgang sein, wenn er dann doch wieder ankommt.

  • Nachdem in der Gerichtsverhandlung zum KI-Unterhalt Anfang Dezember protokolliert wurde, daß der KV 100% des Mindestunterhaltes zahlen muß, äußerte er im Nachgang, daß er in diesem Fall keinen Umgang mehr mit seinem Sohn haben möchte.


    Hintergrund ist, daß er sich seit der Trennung vor 2,5 Jahre mit Hilfe von Drohungen geweigert hat Unterhalt zu zahlen. Nachdem die Scheidung durch war, habe ich trotzdem geklagt. Anfänglich argumentierte er immer, er könne nichts zahlen, weil er nicht genügend Einkommen hätte (er ist Selbstständig), dann hatten wir laut seines RA plötzlich ein Wechselmodell. Er hoffte, mit seinen Umgangszeiten an die 50% Betreuung für das Kind heranzukommen, selbst, wenn er den Jungen nur aus der Entfernung auf dem Schulhof gesehen hat (dann hatte er Umgang, lt. KV). Nun ja, seine Rechnung scheint nicht aufgegangen zu sein. Faktisch ist das Kind (12) alle zwei Wochen am WE bei seinem Vater. :ohnmacht:


    Nun kündigte der KV an, in eine weit entfernte Stadt ziehen zu wollen, falls tatsächlich zur Zahlung verurteilt wird (Beschlußtermin ist der 10.01.). Dann bräuchte er ja den ganzen Umgang nicht mehr zu machen....


    Ganz ehrlich.......ich könnte :kotz
    bei sowas geht mir sowas von der Hut hoch!!!! :angry
    ich würde mich auf keinen Fall erpressen lassen. Der KV sollte zu seiner Verantwortung stehen und nicht dich versuchen zu erpressen------
    Entweder nicht zahlen oder kein Umgang :wand dass geht ja mal gar nicht


    Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun???
    Unterhalt ist Unterhaltspflicht, ist ja gesetzlich geregelt und das Kind hat selbstverständlich auch das Recht auf einen Umgang mit seinem Vater.
    Ein Wechselmodell ist es ja auch nicht: würde ja bedeuten: Kind "wohnt" 1 Woche bei dir und 1 Woche bei KV.....dass wird auch ganz klar vorgegeben!!
    Sonst könnte ja jeder Umgangselternteil von sich behaupten er hätte ein Wechselmodell, weil ja dass Kind alle zwei Wochen bei ihm ist!!
    Und Besuchszeiten zu besonderen Anlässen ist ja auch weder ein Umgang noch ein wohnen!


    Desweitern bräuchtest du deinem Sohn auch nicht erklären warum sein Vater keinen Umgang mehr möchte.
    Er ist schon alt genug selber anzurufen, Brief zu schreiben, oder eine E-Mail senden!!
    Dann kann sich der KV selber rechtfertigen!! Mal sehen, ob er genügend Eier in der Hose hat!!!
    Und selbst wenn er umziehen sollte, so sind seine Gründe ja auch ganz andere als der Umgang, bzw. Unterhaltsgeld zu zahlen,
    sondern weil seine Freundin in einer anderen Stadt wohnt......

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

  • Hallo ihr alle,



    vielen Dank für eure moralische Unterstützung. Ich hatte mich schon gefragt, ob es an mir liegt. Aber durch eure Aussagen fühle ich mich bestärkt. Natürlich will ich mich nicht erpressen lassen. Natürlich soll er Unterhalt für seinen Sohn zahlen. Ich hoffe, daß der Beschluß im Januar auch zu Sohns Gunsten ausfällt. :schwanger


    Ich hatte mich auch schon gewundert, das der KV das so lange durchhält mit den geregelten Umgangszeiten. Ich könnte Romane darüber erzählen.....aber das ist hier nicht der richtige Threat. :tuedelue Bitte drückt uns die Daumen, daß die Richterin uns gesonnen ist......obwohl er den Gang zum OLG bereits angekündigt hat. Und selbst, wenn er da nicht ankommt mit seiner Beschwerde, so ergibt sich daraus wiederum eine Zeitverzögerung von mehreren Monaten, in den es keinen Unterhalt gibt.



    Vielen Dank an euch


    Der Gartenfrosch :wink


    Warte auf nichts im Leben. Am Ende ist es zu spät....


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  • Hallo gartenfrosch,


    ich habe in einer ähnlichen Lage dem Kindsvater signalisiert, wie sehr ich einverstanden sein könnte mit so einer Entscheidung.
    Als er es dann durchgezogen hat, habe ich nach einem viertel Jahr von den großen Fortschritten des gemeinsamen Kindes berichtet und wie wohl die Ruhe tut und wie sehr wir uns stabilisieren konnten.


    Da stand er ganz schnell wieder vor der Tür.....
    Er hat zu diesem Zeitpunkt nämlich den kompletten Umfang meiner grenzenlosen Bosheit erkannt:
    All das habe ich nur getan, um ihm sein Kind zu entfremden. Skandal!
    Er hat in der Folge alles getan, damit ich dieses widerwärtige Ziel nicht erreiche!


    Sein Kind ist bis heute nicht entfremdet. Ich hatte sozusagen keine Chance.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • ......obwohl er den Gang zum OLG bereits angekündigt hat.


    Naja, sooo einfach ist das auch nicht.


    Mein Ex hats gemacht und bereut.


    1. braucht er fürs OLG einen Mindesstreitwert. Der ist vermutlich durch Kindesunterhalt nicht zu erreichen. Der Anwalt von meinem Ex hat dann den Streitwert künstlich hochgejubelt.... :rolleyes2:


    Ergebnis: Das OLG hat schon ganz am Anfang angemerkt, das es ja vorkommt, das Männer bis zu Iihnen gehen weil sie für ihre geschiedene Frau nicht zahlen wollen, aber für die Kinder.......


    Ergebnis, Sein Einkommen war nach Berechnung des OLG plötzlich erheblich höher als vorher, die haben Sachen dazugerechnet die das Fam.Gericht rausgelassen hat.
    Er musste die Hälfte der Legasthenietherapie unseres Sohnes zahlen und die vollen Krankenkassenbeträge (privat versichert). Der Unterhalt wurde zwar eine Stufe runtergesetzt, aber dafür ja sein Einkommen erheblich erhöht. dadurch ist für mich alles gleich geblieben.


    Zur Belohnung durfte er dann 80% der Kosten tragen und ich 20% (weil ja der Unterhalt 1 Stufe niedriger festgesetzt wurde). Ich hatte übrigens PKH, mich hats nur Nerven und die Fahrt gekostet.


    L.G. Tani

  • Hallo Frau Raussteiger,


    ohhh welch Schmach ob deines Versagens..... :lgh :lgh :lgh


    So oder so ähnlich stelle ich mir das auch vor. Er wird sich duselig ärgern, wenn hier nicht die Welt zusammebricht, nur weil er nicht mehr da ist :aetsch




    Der Gartenfrosch :wink


    Warte auf nichts im Leben. Am Ende ist es zu spät....


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  • Naja, sooo einfach ist das auch nicht.


    Hallo Tani,


    danke dafür. Von dem Mindeststreitwert wußte ich bisher nicht, allerdings habe ich mich mit der Vorgehensweise des OLG noch nicht beschäftigt. Das die Zulassung der Beschwerde zum OLG allerdings abhängig ist von der Aussicht auf Erfolg ist mir bekannt. Und ich weiß, daß bei der Zahlung von Kindesunterhalt beim OLG keine Gefangenen gemacht werden (wenn ich das mal so salopp ausdrücken darf). Ich weiß auch von Fällen, bei denen das Einkommen plötzlich um einiges höher angesetzt wurde, als beim Amtsgericht. Somit mussten die Väter nach dem Urteilsspruch mehr Unterhalt zahlen, als die dachten. So, wie du das ebenfalls beschreibst.


    Mein einziges Problem dabei: ich bekomme keine PKH :kotz Aber soweit sind wir ja noch nicht, ob er diesen Schritt wirklich macht, bleibt abzuwarten.


    Der Gartenfrosch :wink


    Warte auf nichts im Leben. Am Ende ist es zu spät....


    Vertipper verschenke ich :rainbow: