Hallo zusammen,
heute möchte ich gerne nochmal nach eurer Meinung und/oder Einschätzung fragen. Nachdem in der Gerichtsverhandlung zum KI-Unterhalt Anfang Dezember protokolliert wurde, daß der KV 100% des Mindestunterhaltes zahlen muß, äußerte er im Nachgang, daß er in diesem Fall keinen Umgang mehr mit seinem Sohn haben möchte.
Hintergrund ist, daß er sich seit der Trennung vor 2,5 Jahre mit Hilfe von Drohungen geweigert hat Unterhalt zu zahlen. Nachdem die Scheidung durch war, habe ich trotzdem geklagt. Anfänglich argumentierte er immer, er könne nichts zahlen, weil er nicht genügend Einkommen hätte (er ist Selbstständig), dann hatten wir laut seines RA plötzlich ein Wechselmodell. Er hoffte, mit seinen Umgangszeiten an die 50% Betreuung für das Kind heranzukommen, selbst, wenn er den Jungen nur aus der Entfernung auf dem Schulhof gesehen hat (dann hatte er Umgang, lt. KV). Nun ja, seine Rechnung scheint nicht aufgegangen zu sein. Faktisch ist das Kind (12) alle zwei Wochen am WE bei seinem Vater. :ohnmacht:
Nun kündigte der KV an, in eine weit entfernte Stadt ziehen zu wollen, falls tatsächlich zur Zahlung verurteilt wird (Beschlußtermin ist der 10.01.). Dann bräuchte er ja den ganzen Umgang nicht mehr zu machen.... :nixwieweg
Wie sieht das denn in solch einem Fall rein rechtlich aus? Hat das Kind nicht ein Recht auf Umgnag mit seinen Vater? Könnte/müsste der Umgang dann eingeklagt werden?
Die angedachte Entfernung zum heutigen Wohnohrt liegt bei ca. 350km! Da könnte ja kaum Umgang bewerkstelligt werden, höchstens in den Ferien.
Wie seht ihr das?
Danke für's lesen,
der Gartenfrosch :wink