Hallo Forumsgemende!
Könnt ihr mir folgende Frage beantworten?
Ich bekomme derzeit vom KV KU zzgl. Betreuungsunterhalt. Unsere Tochter geht in eine Krippe, halbtags, seit ihrem 1.Geburtstags. Seitdem arbeite ich auch 50%.
Nun kommt der Wechsel in den Kindergarten. Zunächst auch nur eine Halbtagsbetreuung. Einen Ganztagesplatz bekomme ich baldmöglichst, damit ich wieder voll arbeiten kann. Aber erst, wenn der nächste latz in dieser Einrichtung frei wird, spätestens im Herbst.
Unsere Tochter wird im Frühjahr drei. Da fiel der Betreuungsunterhalt weg.
Aber: ich habe noch keine VOLLZEIT-Betreuung...
Wie läuft es in so einem Fall mit dem Betreuungsunterhalt in dieser Zwischenzeit?
Fällt der trotzdem weg, obwohl ich noch nicht Vollzeit arbeiten kann?
Danke vorab
Paulchen