Hallo liebe Leute,
ich habe noch eine Frage zum KU - als P.S. zu der Dienstwagen-Frage heute Nachmittag
Wir regeln ja gerade den KU, den der KV zu zahlen hat - damit er auf keinen Fall einen Euro mehr bezahlt als er unbedingt muss.
In dem Schreiben von seinem Anwalt werde ich aufgefordert, ebenfalls meine Gehaltsnachweise vorzulegen (ich bin teilzeitbeschäftigt), und Auskunft zu geben über das Einkommen, das ich vor der Geburt erzielt habe. Begründung: um meinen Bedarf zu errechnen.
Und ich frage mich: WARUM? Ich bekomme doch keinen Unterhalt.
Weiß das jemand?
LG
Liinii