Noch eine Frage zum KU

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe noch eine Frage zum KU - als P.S. zu der Dienstwagen-Frage heute Nachmittag :-)


    Wir regeln ja gerade den KU, den der KV zu zahlen hat - damit er auf keinen Fall einen Euro mehr bezahlt als er unbedingt muss.


    In dem Schreiben von seinem Anwalt werde ich aufgefordert, ebenfalls meine Gehaltsnachweise vorzulegen (ich bin teilzeitbeschäftigt), und Auskunft zu geben über das Einkommen, das ich vor der Geburt erzielt habe. Begründung: um meinen Bedarf zu errechnen.


    Und ich frage mich: WARUM? Ich bekomme doch keinen Unterhalt.


    Weiß das jemand?


    LG


    Liinii

  • Da dein Kind unter drei Jahren ist, und du somit berechtigt wärst, Unterhalt zu fordern (soviel ich weiß), wird er einfach vorbauen wollen.
    Falls dabei raus käme, dass er doch Unterhalt für dich zahlen müßte, wird er bei den Berechnungen des Unterhalts fürs Kind nicht ganz so weit gehen (Gerichtsverfahren etc.). Denn dann könntest du selber ja auch draufkommen, dass du was verlangen könntest.


    Ist aber jetzt einfach nur eine Vermutung, die mir beim Lesen eingefallen ist....

  • Das kann sein. Wobei das ja seltsam wäre, wenn er mich durch diese Aktion erst darauf bringen würde, Unterhalt zu fordern :-)


    Ich habe leider erst Ende der Woche einen Termin beim Anwalt, bis dahin mutmaße ich...


    Habe ich denn eine Pflicht, mein Gehalt offenzulegen? Ich will ja nichts von ihm, und ich finde, es geht ihn nichts an, was ich verdiene - die Häme würde ich mir gerne sparen, ich habe ihm immer nur gesagt: wir kommen aus. :brille

  • Rechtlich gesehen weiß ich es nicht, aber wenn du Unterhalt für dich verlangen würdest, müßtest du deine Einkünfte ganz sicher darlegen.


    Ansonsten vielleicht nur, weil er dann denkt (darauf bin ich wegen eines anderen Themas hier gekommen), du hättest viel mehr als er. So dass er vielleicht beim Kindesunterhalt rauskäme. Was er aber wohl selber nicht wirklich annimmt.
    Ich nehme immer noch an, dass es nur mal ein "Schuss vor den Bug" ist und er bzw. der Anwalt aus Neugierde fragt, bzw. damit sie sich vorbereiten können, falls es noch irgendwas gibt, auf das dein Anwalt dann kommt (was du evtl. verlangen könntest).


    Laß dich einfach gut von deinem Anwalt beraten und mach dir bis dahin nicht zu viele Gedanken. Auch wenn das leichter gesagt wie getan ist. Viel Glück!

  • Hallo Liinii,


    hat sich Dein Einkommen denn nach der Geburt geändert?
    Liegt Dein Einkommen > 770 € (bereinigtes Netto)?


    Ggf. denkt der RA darüber nach, wenn Du unterhaltsberechtigt wärest, den KU um eine Stufe abzusenken.

  • Ansonsten vielleicht nur, weil er dann denkt (darauf bin ich wegen eines anderen Themas hier gekommen), du hättest viel mehr als er. So dass er vielleicht beim Kindesunterhalt rauskäme. Was er aber wohl selber nicht wirklich annimmt.


    :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh



    Das Thema mit dem gut verdienendem BET? Hatte ich auch gelesen...naja, wenn er wirklich denkt, ich würde mit einer Teilzeitstelle mehr verdienen als er... :dribbel

  • Hallo Liinii,


    hat sich Dein Einkommen denn nach der Geburt geändert?
    Liegt Dein Einkommen > 770 € (bereinigtes Netto)?


    Ggf. denkt der RA darüber nach, wenn Du unterhaltsberechtigt wärest, den KU um eine Stufe abzusenken.


    Mein Einkommen hat sich verändert, vor der Geburt war ich vollzeit-, jetzt teilzeitbeschäftigt. Mein Einkommen liegt aber über 770 Euro...und ich möchte von ihm keinen Unterhalt. Wenn er keinen Unterhalt zahlt, wird er auch die Stufe nicht ändern können, oder?


    Keine Ahnung, was das alles soll...ich hatte ja auch eine Frage zum Thema Firmenwagen gestellt, der wird ja auch nicht berücksichtigt bei der Berechnung seines Einkommens durch seinen Anwalt. Aber da wird anscheinend jedes Register gezogen, den KU zu drücken. :Hm

  • Hallo Liinii,


    hier wäre durch Deinen Rechtsbeistand zu prüfen ob nicht auch für Dich Unterhalt (Aufstockung) gem. § 1615l BGB gefordert werden kann, da Deine Lebensstellung sich aus Anlaß der Geburt geändert hat (vgl. Düsseldorfer Tabelle Anm. D.II).


    Ich würde dem RA keine Auskunft ohne vorherige Rücksprache mit Deinem Rechtsbeistand bzgl. Deines Einkommens erteilen, sonst hätte dieser einen Zeit- und Informationsvorsprung.

    Zitat

    Wenn er keinen Unterhalt zahlt, wird er auch die Stufe nicht ändern können, oder?


    Doch könnte er, denn es ist nicht entscheidend ob er diesen zahlt, es reicht das Vorhandensein eines weiteren Unterhaltsberechtigten aus um ggf. abzustufen.

    Nette Grüße vom Bonanza-Koch ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Hopsing ()

  • Keine Ahnung, was das alles soll...ich hatte ja auch eine Frage zum Thema Firmenwagen gestellt, der wird ja auch nicht berücksichtigt bei der Berechnung seines Einkommens durch seinen Anwalt. Aber da wird anscheinend jedes Register gezogen, den KU zu drücken.


    Nun weiß ich zwar nicht, in welchem OLG - Bezirk du wohnst. Aber lies mal die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Hamm. Da steht bei 21.5 u..a. folgendes:


    Zitat

    Eine angemessene Erhöhung des Selbstbehalts kommt in Betracht, wenn z.B. die in den jeweiligen Selbstbehalten enthaltenen Wohnkosten nach den Umständen unvermeidbar erheblich überschritten werden oder wenn das nach Abzug eines zugerechneten geldwerten Vorteils (für die private Nutzung eines Firmenwagens oder einer Wohnung) verbleibende Einkommen nicht ausreicht, um den restlichen Lebensbedarf sicherzustellen.


    Vielleicht hat sein Anwalt deshalb den Firmenwagen nicht als geldwerten Vorteil angegeben und wartet darauf, dass Dein Anwalt in die Falle tapt.


    Das ist aber reine Spekulation.


    lg


    Camper

  • Vielleicht hat sein Anwalt deshalb den Firmenwagen nicht als geldwerten Vorteil angegeben und wartet darauf, dass Dein Anwalt in die Falle tapt.


    Welche Falle?


    Er hat ein ausgewiesenes Netto von ca. 4000 Euro und nach Abzug von Firmenwagen und Versicherung einen Auszahlungbetrag von ca. 3000 Euro. Damit ist er nicht unter irgendwelchen Selbstbehalten, denke ich :rolleyes2:

  • Doch könnte er, denn es ist nicht entscheidend ob er diesen zahlt, es reicht das Vorhandensein eines weiteren Unterhaltsberechtigten aus um ggf. abzustufen.


    Echt? Das gibts doch gar nicht! Wenn ich sage: "ich will von Dir nix!" könnte er trotzdem für den Kleinen weniger zahlen, weil es mich gibt - flapsig formuliert? Das ist ja unglaublich!!!


    Ich mache da jetzt gar nichts, ohne mit meinem Anwalt gesprochen zu haben, aber wenn ich irgendwas nicht habe, dann ist das Geduld, und bis zum Ende der Woche ist noch so lange :rotwerd

  • Welche Falle?


    Er hat ein ausgewiesenes Netto von ca. 4000 Euro und nach Abzug von Firmenwagen und Versicherung einen Auszahlungbetrag von ca. 3000 Euro. Damit ist er nicht unter irgendwelchen Selbstbehalten, denke ich :rolleyes2:


    Na eigentlich steht Di Betreuungsunterhalt zu.
    Weiters Kindesunterhalt und er wird weit nicht zum Selbstbehalt kommen.

  • Echt? Das gibts doch gar nicht! Wenn ich sage: "ich will von Dir nix!" könnte er trotzdem für den Kleinen weniger zahlen, weil es mich gibt - flapsig formuliert? Das ist ja unglaublich!!!


    Ich mache da jetzt gar nichts, ohne mit meinem Anwalt gesprochen zu haben, aber wenn ich irgendwas nicht habe, dann ist das Geduld, und bis zum Ende der Woche ist noch so lange :rotwerd


    Bei uns war dem nicht so. Wäre theoretisch auch Unterhaltsberechtigt, und nach meinem Einkommen hat niemand gefragt... :frag

  • Na eigentlich steht Di Betreuungsunterhalt zu.
    Weiters Kindesunterhalt und er wird weit nicht zum Selbstbehalt kommen.


    Ich möchte von ihm nix. Ob (falscher?) Stolz oder was anderes, ich möchte von jemandem, der sich so verhält, kein Geld annehmen. Ich möchte nur, dass der Unterhalt für unseren Sohn richtig berechnet wird. Und ich möchte nicht, dass er über mein Einkommen Bescheid weiß, weil ich finde dass ihn das nicht angeht und ich mir abfällige Bemerkungen darüber ersparen möchte. ::)

  • Liinii
    Bei uns waren lediglich mein Anwalt und das Gericht involviert. Er hat bislang keine Einkommensnachweise gebracht und festgelegt wurde vor Gericht ZUNÄCHST der Mindestunterhalt. Gezahlt hat er aber noch nie :love

    Einmal editiert, zuletzt von Doppelmama ()