Warum ASR für die nicht eheliche Mutter ab Geburt schlecht ist...

  • Dann habe ich es falsch ausgedrückt. Ein Vater der Offenkundig kein Interesse am Kind hat und vom Gericht gezwungen wird die Vaterschaft anzuerkennen, warum sollte dieser Mensch dann automatisch, bei Anerkennung, das GSR bekommen??
    Das ist es nämlich, was hier gefordert wird.


    Zat
    es lohnt sich echt nicht mehr


    Weil er immer noch der Vater ist. Sonnst könnte man ja auch fragen warum sollte jemand die Vaterschaft anerkennen wenn ihm nicht gleichzeitig auch die dazugehörigen rechte anerkannt werden.
    Oder warum sollte die frau ihn dazu zwingen die vaterschaft anzuerkennen wenn sie ihn gar nicht als vollwertigen Vater sieht.
    Da nen kind ja nur liebe und zuneigung braucht , braucht es dann ja auch keine anerkennung der Vaterschaft.
    Das geht auch ohne anerkennung.

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Weil ihm nichts am Kind liegt. Es liegt ihm nichts am Kind. Es geht ihm nicht ums Kind. Zat wir leben nicht in ein friede-freude-eierkuchen-Welt.

    Ich gebe Tippfehlern asyl, wer welche findet muss sie hier lassen.

  • Da dieser Satz nun schon mehrfach gefallen ist frage ich mich ob sich den Damen hier die
    Unsinnigkeit dessen nicht erschießt.
    Wenn der KV die Vaterschaft nicht anerkennen will, dann
    kann er natürlich auch kein GSR bekommen, weil er (noch) nicht der gesetzliche Vater des Kindes
    ist.


    Diese Aussage von einem Mann!


    :thanks:


    Du, Papa_2005, es gibt hier etliche Väterrechtler, die der Meinung sind, das GSR sei bedingungslos - aber mit der Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten - das väterliche Recht, welches es zu erhalten gilt.


    Selbstverständlich hat man dann immer noch das Recht zu sagen, die Vaterschaft würde nicht anerkannt werden. Aber man will beides. Das Recht, die Vaterschaft anzuerkennen oder eben nicht anzuerkennen, diese anzufechten oder auch nicht und vorab, bevor man sich weiter Gedanken macht, gerne das GSR.


    Ich trau mich ja schon fast wetten, würde das SR für die geborenen Kinder beim Staat - also nicht bei der Frau - liegen und wäre man aller Pflichten! entbunden, keiner der Hähne würde nach dem GSR mit dem Staat krähen.

  • Ein Vater der Offenkundig kein Interesse am Kind hat und vom Gericht gezwungen wird die Vaterschaft anzuerkennen, warum sollte dieser Mensch dann automatisch, bei Anerkennung, das GSR bekommen??
    Das ist es nämlich, was hier gefordert wird.


    Von wem das gefordert wird weiß ich nicht. Von mir nicht.
    Ich bin für die französische Lösung: Automatisches GSR gibt es nur bei freiwilliger Anerkennung der Vaterschaft innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Außer, der KV wußte nicht, dass er KV ist, nur dann auch später. Allerdings hat er glaube ich das Recht vor Anerkennung einen Vaterschaftstest zu verlangen. Das ist der Ausgleich dafür, dass eine KM immer sicher ist, der KV aber nicht immer ("Mother's baby, Fathers maybe"). Hat er den Test, muss er aber freiwillig, ohne neue Klage etc. anerkennen. Tut er das nicht oder erst später, gilt die Regelung wie in Deutschland: GSR nur mit Zustimmung der KM oder per Gerichtsbeschluss.


    Ich trau mich ja schon fast wetten, würde das SR für die geborenen Kinder beim Staat - also nicht bei der Frau - liegen und wäre man aller Pflichten! entbunden, keiner der Hähne würde nach dem GSR mit dem Staat krähen.


    Fühle mich als "Hahn" eigentlich nicht so wirklich angesprochen, aber ich versichere dir, gäbe es GSR mit dem Staat, ich wäre heute noch auf dem Gericht es zu beantragen. Ich würde auch heute noch das Kind abholen oder zum Jugendamt oder sonst wohin.

  • [quote='Krümel29',index.php?page=Thread&postID=1159690#post1159690]Ein Vater der Offenkundig kein Interesse am Kind hat und vom Gericht gezwungen wird die Vaterschaft anzuerkennen, warum sollte dieser Mensch dann automatisch, bei Anerkennung, das GSR bekommen??
    Das ist es nämlich, was hier gefordert wird.


    Von wem das gefordert wird weiß ich nicht. Von mir nicht.
    Ich bin für die französische Lösung: Automatisches GSR gibt es nur bei freiwilliger Anerkennung der Vaterschaft innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Außer, der KV wußte nicht, dass er KV ist, nur dann auch später. Allerdings hat er glaube ich das Recht vor Anerkennung einen Vaterschaftstest zu verlangen. Das ist der Ausgleich dafür, dass eine KM immer sicher ist, der KV aber nicht immer ("Mother's baby, Fathers maybe"). Hat er den Test, muss er aber freiwillig, ohne neue Klage etc. anerkennen. Tut er das nicht oder erst später, gilt die Regelung wie in Deutschland: GSR nur mit Zustimmung der KM oder per Gerichtsbeschluss.


    Dem Stimme ich zu.

    Ich gebe Tippfehlern asyl, wer welche findet muss sie hier lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Krümel29 ()

  • Dann habe ich es falsch ausgedrückt. Ein Vater der Offenkundig kein Interesse am Kind hat und vom Gericht gezwungen wird die Vaterschaft anzuerkennen, warum sollte dieser Mensch dann automatisch, bei Anerkennung, das GSR bekommen??

    Er soll das GSR GAR NICHT bekommen! Denn wenn er kein Interesse am Kind hat und erst
    zur Anerkenntnis gezwungen werden muss, dann wird so ein Erzeuger (ich schreibe absichtlich
    nicht Vater) auch kein Interesse am GSR haben.


    Um diesen Fall geht es in dieser Diskussion aber gar nicht, sondern um die Väter, die sich im
    Interesse ihrer Kinder in deren Leben einbringen wollen und die bisher vom guten Willen
    der KM abhängig sind und das ist nicht im Sinne der Kinder.



    Diese Aussage von einem Mann!


    Du, Papa_2005, es gibt hier etliche Väterrechtler, die der Meinung sind, das GSR sei bedingungslos - aber mit der Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten - das väterliche Recht, welches es zu erhalten gilt.

    Noch einmal zum langsam lesen: Ein Mann, der die Vaterschaft nicht anerkannt hat, der KANN
    auch kein GSR bekommen, weil er NICHT der gesetzliche Vater des Kindes ist. Wie sollte er das
    auch?


    Ein Mann der die Vaterschaft erfolgreich angefochten hat, hat natürlich auch kein Sorgerecht
    an einem Kind, das ihm von der KM "untergejubelt" wurde. Logisch oder?


    Es geht hier immer noch um die Väter, die, mit Vaterschaftstest oder ohne, die Vaterschaft
    anerkannt haben und trotzdem nur dem guten Willen der KM ausgeliefert sind.



    Freunde sind Menschen, die Dir die Wahrheit sagen,


    auch wenn Du sie nicht hören willst.




  • Wisst Ihr wie hoch jetzt schon die Gerichtskosten waren,allein bei uns,zwei Mal durfte ich schon vor dem Familiengericht antraben.
    Mal abgesehen von den Nerven.6000,--€.Die eben mal vom Steuerzahler bezahlt werden,weil der KV kein eigenes oder zu wenig Einkommen hat.Die Umgangsgerichtskosten,denke ich werden noch steigen,weil jeder KV kann ja klagen!!!!
    Die Frage ist dann,was tut der/die dem Kind an.Inzwischen ist mein Kind schon gefrustet.Sie mag das Thema KV gar nicht mehr hören.
    Gruß buffi1006

  • Von wem das gefordert wird weiß ich nicht. Von mir nicht.
    Ich bin für die französische Lösung: Automatisches GSR gibt es nur bei freiwilliger Anerkennung der Vaterschaft innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Außer, der KV wußte nicht, dass er KV ist, nur dann auch später. Allerdings hat er glaube ich das Recht vor Anerkennung einen Vaterschaftstest zu verlangen. Das ist der Ausgleich dafür, dass eine KM immer sicher ist, der KV aber nicht immer ("Mother's baby, Fathers maybe"). Hat er den Test, muss er aber freiwillig, ohne neue Klage etc. anerkennen. Tut er das nicht oder erst später, gilt die Regelung wie in Deutschland: GSR nur mit Zustimmung der KM oder per Gerichtsbeschluss.

    Ich finde, das liest sich vernünftig und damit wird dann auch eine Mutter leben können und es kommt dem Kind entgegen

  • Das Recht auf einen Vaterschaftstest in Frankreich:
    - Es muss von einem Richter angeordnet werden
    - Der Anspruch muss begründet werden
    - Es besteht Anwaltspflicht.


    Ganz so selbstverständlich ist es also nicht.



  • Dazu möchte ich mich äußern! :winken:
    2005 ist mein Kind geboren, 2007 kam es zur Trennung.
    Der KV war damals bei der Bundeswehr, ein Auslandseinsatz war damals geplant. Von Anfang an habe ich das alleinige Sorgerecht, ich schrieb dies schon in diesem thread. Erwähnt sei gewesen das der KV damals das Sorgerecht nicht wollte, er wollte partout nicht zum JA. :bldgt: Sein Chef und ein gemeinsamer Freund (der arbeitete damals beim JA) rieten uns davon zudem auch ab! Einfacher sei es doch wenn alles bleibt wie es ist! Da wir 2007 sowieso heiraten wollten, ist das ganze einfach dann verlaufen... Und waren wir mit dem Kind beim Arzt hatten wir "offiziel ganz verständlich" gemeinsames Sorgerecht. So unterschrieb er wie selbstverständlich bei einer Untersuchung und auch bei der Kindergartenanmeldung!


    Der Rest ist ja bekannt... :tuedelue


    Bis zur Trennung war die Beziehung für mich intakt.
    Eine Freundin von mir bekommt im März ihr 2. Kind. Beim 1. Kind erlebte sie auch eine ganz dramatische Trennung, die irgendwie auch bis heute in ihrer Dramatik nicht nachläßt.
    Ihre neue Beziehung empfinde ich als extrem intakt.
    Sie im übrigen auch! ;)
    Trotzdem haben beide eine Unterhaltsberechnung für den Fall des Falles beim JA mal machen lassen. Kann man halten wie ein Dachdecker. Beide sind sich einig, wollten sich damit absichern... Warum nicht? Nur weil andere das eben nicht als super intakt finden? :tuedelue
    Nö, Mut zur Lücke... :sonne

  • Ihre neue Beziehung empfinde ich als extrem intakt.
    Sie im übrigen auch! ;)
    Trotzdem haben beide eine Unterhaltsberechnung für den Fall des Falles beim JA mal machen lassen.


    Eine solche Beziehung wäre für mich überhaupt nicht intakt. Wenn man sich jetzt schon den "Ausstieg" aus der Beziehung berechnen lässt, heißt das nur, dass man das für eine realistische Option hält. Warum sollte man sonst eine Unterhaltsberechnung machen, die später ohnehin wegen geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht mehr gültig ist? Was für eine Zeitverschwendung auch für das JA.


    Meine Prognose: Diese Beziehung wird wahrscheinlich nicht mehr sehr lange halten.

  • Hallo,


    ich gehe mal ohne mir die nunmehr 20 Seiten durchzulesen auf den Thementitel:


    Warum ASR für die nicht eheliche Mutter ab Geburt schlecht ist...


    ein.


    Die Eingangsfrage ist schon grundsätzlich missverständlich, da das ASR dem Kindeswohl entsprechen soll und nicht einem Elternteil zum Vorteil gereicht werden kann und sollte.
    Vgl. entsprechende Rechtsprechung des EGMR, BVerfG, wie auch BGH.
    Entsprechende Abänderung des § 1626a BGB ist mit Frist zum Ende dieses Jahres durch die Rechtsprechung an den Gesetzgeber aufgegeben worden, bis dahin gilt die Empfehlung
    nach der Entscheidung des EGMR und BVerfG für weitere Rechtsprechungen so zu verfahren als wäre der § 1626 a BGB bereits in diesem Sinne abgeändert.
    Unsere Gesetzgebung scheint dieses Ziel jedoch zu verpassen, viel lieber gibt man hier Studien in Auftrag, die scheinbar die Wissenlücken und Entscheidungshemmnisse unserer verantwortlichen Politiker gar rechtfertigen sollen.

  • Hallo Cath:


    Den Fall hatte ich auch, ich wollte das EX das GSR unterschreibt, er wollte nicht, zudem Zeitpunkt war unsere beziehung auch in intakt.


    Ich finde es einen unterschied, ob jemand der das GSR angeboten bekommt ablehnt, als bei jemanden, der es will und abgelehnt bekommt.
    Mein Ex hat als Begründung geben, du machst das gut, ich vertrau dir. Wäre es anders gewesen, er hätte gewollt und ich hätte nein gesagt, hätte ich ihm kein Vertrauen entgegengebracht und er wäre wohl ziemlich sauer gewesen, verständlicherweise, es sind ja nicht nur meine Kinder. Dann hätten wir wohl jetzt nur 1 Kind zusammen :D Netter kann man einem ja schon gar nicht mehr sagen, ich vertrau dir nicht, finde ich.


    -Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!


    -Ich verstehe gar nicht, warum alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts. :pfeif


    -Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!


    -Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit.


    Ich werde ein paar Veränderungen in meinem Leben machen...wenn du nichts mehr von mir hörst, warst Du eine davon! :D

  • Hallo Zita,


    hier geht es doch darum, dass das GSR im allgemeinen und für die Allgemeinheit der Betroffenen ausgeschlossen werden soll.
    Ich habe jetzt gerade mal 20 Seiten quer gelesen und kann die

    Zitat

    Bedeutung wurde hier schon mehr als einmal aufgeklärt.


    nicht erkennen, viel mehr und eher Mißdeutung.


    In einem anderen Thread forderst Du Evaluation des Unterhaltsrechts in Deinem Sinne, warum trittst Du hier nicht für gleiches im Sorgerecht ein? :hae:


    Recht richtet sich nicht am Einzelnen, sondern an der erforderlichen und mehrheitlichen Meinung der Gesellschaft aus.

  • Hallo Zat,


    dann habe ich Dich in Deinem vorherigen Beitrag missverstanden.


    Zitat

    beide Eltern sind gleichberechtigte Partner.


    Das unterstütze ich natürlich und erlaube mir es etwas zu modifizieren, beide Elternteile sind gleichberechtigte Sorgepflichtige vgl. § 1626 BGB. ;)

    Nette Grüße vom Bonanza-Koch ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Hopsing ()

  • Ja ich bin ja nicht direkt gegen unterhaltszahlungen, es ging ja in dem anderen thread auch darum das der BET mehr verdient als der UET , wenn man dann noch unterhalt fordert ..schränkt das doch auch die Möglichkeit des UET ein mehr umgang zu haben.
    dann sollte man ihm das lieberlassen so das er auch kinderzimmer in seiner Wohnung haben kann und das geld auch selber für de Kinder ausgeben kann.

  • Warum ASR für die nicht eheliche Mutter ab Geburt schlecht ist...


    ein.


    Die Eingangsfrage ist schon grundsätzlich missverständlich, da das ASR dem Kindeswohl entsprechen soll und nicht einem Elternteil zum Vorteil gereicht werden kann und sollte.


    ja missverständlich aber die Bedeutung wurde hier schon mehr als einmal aufgeklärt.


    Leider habe ich bei der Eingangsfrage nicht bedacht, dass man diese Fromulierung mißverstehen könnte. Ich war davon ausgegangen, dass allen Diskutanten klar ist, dass Fragen des Sorgerechts sich am Kindeswohl orientieren und nicht am Elternwohl. Natürlich war gemeint, dass "schlecht" sich auf das Kindeswohl bezieht. Es gibt sogar Familienrechtler, die der Meinung sind, dass aufgrund dieser Regelung sorgegeeignete Väter vom Sorgerecht pauschal ausgeschlossen werden und dies nicht im Interesse der betroffenen Kinder ist. Ich glaube aber auch, dass bei einigen Diskutanten dieses "missverstehen" absichtlich erfolgte, um den Thread ins lächerliche zu ziehen. Aber, nun gut Deutschland ist ein freies Land (mit einem schlechten Familienrecht).


    Das unterstütze ich natürlich und erlaube mir es etwas zu modifizieren, beide Elternteile sind gleichberechtigte Sorgepflichtige vgl. § 1626 BGB. ;)


    Aber eben leider nicht, wenn sie nicht verheiratet sind. Hier bekommt die KM automatisch das ASR und der KV bleibt ohne Sorgerecht. Um das Sorgerecht zu verlieren müsste er schon einiges falsch gemacht haben. Es wird also grundsätzlich vom Staat unterstellt, dass jeder nicht eheliche KV nicht sorgegeeignet ist, wenn die KM ihn dafür hält. Er kann diesen Zustand nur über das Gericht ändern (bis 2010 noch nichteinmal das). Insofern sind in Deutschland beide (nichtverheirateten) Elternteile eben gerade NICHT gleichberechtigt. Und warum das für das Kind (meistens) schlecht ist, genau darum geht es.