Mitteilungspflicht neue Adresse bei Umzug

  • Hallo :wink


    mein Ex ist in den letzten Tagen (innerhalb unserer Stadt) umgezogen. Am kommenden Wochenende steht wieder der Wechsel an (der Lebensmittelpunkt des Kindes ist bei mir). Ich hatte meinen Mann aufgefordert mir mitzuteilen, wie seine neue Anschrift lautet, da ich schon gerne wissen möchte, wo sich meine Tochter aufhalten wird. Dieser Aufforderung ist er (wie immer) nicht nachgekommen. Die Frist ist verstrichen. Wie soll ich denn jetzt reagieren? Einfach so hinnehmen (des lieben Friedens willen)? Hätte ich mir sowetwas erlaubt, wäre er sofort zum Gericht gerannt............



    suse :hilfe

  • naja du kannst hnziehen wo du willst nur eure Kinder nicht von daher hinkt der vergleich etwas


    Bin mir nicht sicher ob er dir seine addresse mitteilen muss...irgendwie naja ich würds machen.....aber wissen wo deine kinder sich aufhalten musst du nicht ...
    wenn er dir seine addres mitteil und sich trozdem jeden umgang wo anders ist , kannste auch nichts machen.

  • Nicht gleiches mit gleichem vergelten. ;)


    Mach nen Adressüberprüfungsantrag bei der Deutschen Post. Da füllst du eine Postkarte aus (gibts bei der Post) mit der alten Adresse und dem Auftrag diese Anschrift zu überprüfen und ggf. die neue mitzuteilen.
    Kostet dich 82 Cent und spart dir ne Menge Nerven.


    Dass du die neue Adresse dann schon hast brauchst du ihm ja nicht unter die Nase zu reiben. Klar - bis zum nächsten WE wird das nicht klappen aber du hast ihm ja bisher vertraut und wenn es nur innerhalb der Stadt ist, wirds ja nicht so schlimm sein.


    Unser KV ist in den letzten 4 Jahren dreimal umgezogen - die jetzt aktuelle Anschrift habe ich auch noch nicht ist mir grad eingefallen, muss ich nochmal nachfordern und wenn er sie mir nicht gibt, nochmal per Adresskarte überprüfen lassen bzw. werd ich das wohl eher gleich so machen.
    Werd nicht bitten und betteln die neue Anschrift zu kriegen.


    Und - bisher kam mein Kind auch immer gesund und munter wieder heim. :)

  • hmmmmm......


    jetzt stell ich mir aber mal vor, dass z.B. die Schule mich anrufen tut und fragt, warum das Kind nicht zur Schule gekommen ist und ich kann dann noch nicht einmal sagen, wo sie eigentlich ist, weil ich die Anschrift nicht weiß, wo sie sich gerade aufhält.......


    oder lass was passieren, wenn sie dort alleine in der (neuen) Wohnung ist (mein Ex ist ja auch berufstätig) und das Kind kann mir am Handy noch nicht einmal sagen, wo sie eigentlich ist...............




    _______________________________________________


    upppssss...jetzt ist das hier 2x drin, sorry... :D

  • naja du kannst hnziehen wo du willst nur eure Kinder nicht von daher hinkt der vergleich etwas


    Bin mir nicht sicher ob er dir seine addresse mitteilen muss...irgendwie naja ich würds machen.....aber wissen wo deine kinder sich aufhalten musst du nicht ...
    wenn er dir seine addres mitteil und sich trozdem jeden umgang wo anders ist , kannste auch nichts machen.


    hmmmmm......


    jetzt stell ich mir aber mal vor, dass z.B. die Schule mich anrufen tut und fragt, warum das Kind nicht zur Schule gekommen ist und ich kann dann noch nicht einmal sagen, wo sie eigentlich ist, weil ich die Anschrift nicht weiß, wo sie sich gerade aufhält.......


    oder lass was passieren, wenn sie dort alleine in der (neuen) Wohnung ist (mein Ex ist ja auch berufstätig) und das Kind kann mir am Handy noch nicht einmal sagen, wo sie eigentlich ist...............

  • naja der schule sagste dann , sie ist beim Papa......
    zu der anderen sache najaich versteh nicht so ganz was bei euch läuft wenn ihr nicht mal sowas regeln könnt ....

  • recht hin , recht her ..


    ich finde es unerträglich , das man dem anderen elternteil nicht mitteilt , wo man wohnt/ das kind sich aufhält!


    kindergartengehabe hoch 10 nenne ich sowas ...


    ich wünsche dir gute nerven und das er vielleicht doch noch sein hirn ... zur einsicht gelangt

  • Ja das geht.


    Ok, wenn man sowieso nen Stalker an der Backe hat sollte man aber schon dafür sorgen dass die Adresse gar nicht weitergegeben werden kann. Das kann man sich einrichten lassen auf der Gemeinde und bei der Post macht man dann einfach keinen Nachsendeauftrag. Dann haben die auch nicht die neue Adresse.


    klassiksuse:
    Wenn der Fall eintreten sollte, dass dort was passiert - dann würde die Polizei oder Rettungsleitstelle das Handy orten können, wo es sich befindet.
    Und wenn du seine Adresse eben selbst überprüfen lässt - dann kannst du sie ja auch deiner Tochter einbleuen bis sie sie auswendig kennt.


    Dein von dir angedachter Fall könnte aber auch auf jeden Ort zutreffen, wo sich deine Tochter mit ihrem Vater aufhält, wenn sie sich verlaufen hat oder sonstiges. Von daher - das Handy wurde ja geortet werden können.

  • Hallo klassiksuse,


    es ist in der Tat so, dass der KV Dir nicht mitteilen muss, wo er seinen Wohnsitz hat. Ist doof, ist aber so.


    Du wirst ihm ja auch nicht permanent mitteilen, wo Du Dich mit dem gemeinsamen Kind aufhältst.


    Wünschenswert wäre es allerdings.


    LG nero

  • permanent mitteilen, wo Du Dich mit dem gemeinsamen Kind aufhältst.


    da sollte aber klar unterschieden werden zwischen dem wohnsitz und ausflügen ...


    ausflüge kann jede/r halten wie er/sie möchte ... aber den wohnsitz und somit auch die zumindest tageweise anschrift des kindes( aufenthaltsort) zu erfahren , sollte selbstverständlich sein!

  • @ Gewitterhexe


    das geht so einfach echt :thanks: wuste ich nicht danke :daumen


    Ich frage das nicht wegen mir ich weis ja wo meine ex wohnt wegen einem Kollegen

    LG Peter :brille



    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


    :aetsch


    von Konfuzius :daumen

    Einmal editiert, zuletzt von Peter100 ()

  • den tipp von gewitterhexe werde ich auch mal ausprobieren .. ich hab seit etlichen jahren keine ahnung wo der kv lebt ( ob er nocht lebt weiß ich auch nicht)

  • Hätte ich mir sowetwas erlaubt, wäre er sofort zum Gericht gerannt


    Wo DU wohnst musst du ihm auch nicht mitteilen; wo EUER KIND wohnt schon. Da du natürlich in aller Regel an der gleichen Adresse wohnst weiß er das damit logischerweise auch. Ist halt ein Nebeneffekt...
    Wäre das Kind bspw. in einer Wohngruppe untergebracht würde es genügen ihm diese Anschrift mitzuteilen. Für alles andere genügt eine Telefonnummer.
    Mal ganz davon abgesehen sind Anschriften nur irgendwelche Buchstaben auf Papier. Ich selbst war lange Zeit unter einer ganz anderen Anschrift (der meiner Wohnung) gemeldet als ich mich tatsächlich aufgehalten habe - auch wenn die Kinder bei mir/uns waren. Und wo die Kinder sich während dem Umgang aufhalten muss nicht mitgeteilt werden. Es genügt wenn sie erreichbar sind.
    Der Grund in meinem Fall war, dass es meine Ex überhaupt nichts angeht wo meine Freundin wohnt. Irgendwann hab ich mich dann auch umgemeldet und sie bekam die Adresse als Nebeneffekt der nächstbesten Gerichtspost. Kurz darauf kurvten mehrmals Autos mit Kennzeichen aus dem Landkreis meiner Ex/ihres LG bei uns langsam ums Haus rum. Ein Schelm wer...

  • glaube nicht, dass er dir das mitteilen muss. Er bestimmt schließlich beim Umgang den Aufenthaltsort und nicht du, er muss es dir wohl nicht sagen.


    das hört sich für mich nicht so an, als ob ihr eine gute Basis hättet, von daher weiß er natürlilch genau, dass du dich maßlos darüber ärgerst. Genau das würde ich ihm nicht zeigen wollen!!


    Bisher hat er dein Kind wohl immer munter und gesund zurück gebracht, das wird sich bestimmt durch seinen Umzug nicht ändern. Ich würde ihn gewähren lassen, auch wenn ihr euch nicht versteht, eurem Kind will er sicherlich nichts Schlechtes

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • naja du kannst hnziehen wo du willst nur eure Kinder nicht von daher hinkt der vergleich etwas


    Nein. Der Vergleich hinkt dahingehend, dass die Kinder automatisch normalerweise mit umziehen.


    aber wissen wo deine kinder sich aufhalten musst du nicht ...


    Doch. Ich will das wissen, wo mein Kind übernachtet. Wo es sich während des Umgangs tagsüber aufhält, ob im Kino oder Zoo z.B. muss ich nicht wissen im Voraus. Aber ja, ich will wissen, wo es schläft. Punkt.


    Du wirst ihm ja auch nicht permanent mitteilen, wo Du Dich mit dem gemeinsamen Kind aufhältst.


    Nö, siehe oben. Und um ein permanentes Mitteilen von Wohnsitzen geht es auch nicht. Einmal reicht pro Umzug.


    Wo DU wohnst musst du ihm auch nicht mitteilen; wo EUER KIND wohnt schon.


    Eben. Drum soll er mir auch mitteilen, wo UNSER KIND wohnt während des Umgangs.


    Der Grund in meinem Fall war, dass es meine Ex überhaupt nichts angeht wo meine Freundin wohnt.


    Das geht sie nichts an. Stimmt. Wenn Wohnsitz der Freundin und permanenter Aufenthaltsort UNSERES Kindes der gleiche ist, schon.


    @TE


    Das mit der Anschriftenprüfkarte stimmt. Du musst oben Deine Anschrift angeben, damit die Anschriftenprüfkarte an Dich zurückgeschickt wird (per Post oder e-mail kann man da ankreuzen). Unten dann die zu überprüfende Adresse.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Aber ja, ich will wissen, wo es schläft. Punkt.


    Was du willst ist in dem Zusammenhang irrelevant. Ich will zum Beispiel auch gerne mal im Lotto gewinnnen...


    Drum soll er mir auch mitteilen, wo UNSER KIND wohnt während des Umgangs.


    Es wohnt da aber nicht im rechtlichen Sinne weil es dort nicht gemeldet ist.


    Wenn Wohnsitz der Freundin und permanenter Aufenthaltsort UNSERES Kindes der gleiche ist, schon.


    Da du dir da so sicher bist und absolut überzeugt kannst du mir (und dem Rest des Forum) bestimmt auch eine rechtsverbindliche Quelle für diese Aussage nennen. Ich bin gespannt...


    Merke:
    "Kaffeekränzchen-Wahrheiten" und "Istaberso-Fakten" werden nicht deshalb wahrer weil man sie of genug wiederholt.

  • So leicht ist das nicht mit der Anschriftenüberprüfung. Es geht zwar auch online für wenig Geld, aber die Deutsche Post AG sagt auch:
    "Umzugsanschriften (nur Inlandsanschriften!) können nur mitgeteilt werden, wenn ein gültiger Nachsendeauftrag des Empfängers vorliegt und dieser in die Weitergabe seiner Anschrift an Dritte eingewilligt hat."


    Dieser Nachsendeantrag kostet seit 2003 saftige Gebühren und hat nur noch kurze Gültigkeitszeiten. Dadurch ist er für Umzüge unpopulär geworden, nur noch Wenige stellen ihn.

  • Was du willst ist in dem Zusammenhang irrelevant.


    Doch. Für mich ist es relevant. Und ich würde die Anschrift rauskriegen. Für mich ist eher ein Lottogewinn irrelevant. Den krieg ich nicht so schnell - im Gegensatz zu einer Adresse :dribbel


    Es wohnt da aber nicht im rechtlichen Sinne weil es dort nicht gemeldet ist.


    Ob gemeldet oder nicht - Kind hält sich dort auf und es ändert rein gar nichts da dran, ob Kind gemeldet ist oder nicht. Ich will auch wissen, bei welchem Kumpel mein Kind schläft. Und bevor jetzt gleich wieder kommt, Vater kann man nicht mit nem Freund vergleichen: die Ausgangssituation ist die gleiche. Nicht zu wissen, wo Kind 1-2 Nächte oder länger schläft ist nicht tragbar. Mag sein, dass das Dir egal ist. Mir nicht.


    Da du dir da so sicher bist und absolut überzeugt kannst du mir (und dem Rest des Forum) bestimmt auch eine rechtsverbindliche Quelle für diese Aussage nennen. Ich bin gespannt...


    Ach so, wir reden hier nur über rechtliche Grundlagen oder "rechtsverbindliche Quellen"... .Sorry, da muss ich echt passen, denn die sind für mich in diesem Zusammenhang in der Tat irrelevant. Und es handelt sich hier um "meine" Aussage.


    Im übrigen schrieb ich nichts dergleichen, dass hier eine Mitteilungspflicht der Adresse besteht - nur wie man sie "rechtens" herausfinden kann :pfeif

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Vielleicht ist es sinnvoll, wenn du die Frage an`s JA stellst. Dann sind die dort auch gleich darüber informiert, dass die Elternebene gestört ist und der KV Machtspiele spielt (denn nur so kann ich mir die Nicht-Angabe der Adresse erklären), für den Fall, dass es zu noch mehr Schwierigkeiten kommt.


    LG
    Romi