Muss ein krankes Kind zum Umgangswochenende???

  • Hallo!


    Ich habe einmal die oben genannte Frage. Wenn ein Kind total erkältet ist oder sonst krank ist, kann der KV dann darauf bestehen, dass das Kind trotzdem zum UG Wochenende zu ihm kommt oder kann man da als Mutter "nein" sagen, ohne dass es rechtliche Konsequenzen hat???


    Und: Wenn das Kind krank ist an besagtem WE, muss mann dem KV dann Einlass in die Wohnung gewähren, wenn er sein Kind sehen will?


    Danke schonmal.


    Viele Grüße


    Susanne

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

    Einmal editiert, zuletzt von blue-leonie ()

  • Naja, auch Papa kann sich theoretisch um ein krankes Kind kümmern.


    Voraussetzung natürlich, die Bindung von Vater und Kind is da und Kind fühlt sich dort wohl!

    Und unsere Ewigkeit ist nur ein Wimpernschlag, uns bleibt nicht ewig Zeit...

  • Je eher das Kind lernt, daß es normal ist immer regelmäßig beim Papa zu sein, umso weniger wird es auch später aus einer Laune heraus keinen Kontakt haben wollen.


    Stärkt es in dieser Normalität, wie ja schon Jemand schrieb ;) , ist krank sein überall möglich. Hohes Fieber und Bettlägerigkeit sind natürlich etwas anderes.
    Zieht der Vater mit, ist's für's Kind das beste. :sonne


    Ach ja,
    selbstverständlich ist es schön am Krankenlager Besuch zu bekommen, etwa nicht? :brille



    Volker :-)

  • Ich glaub, bei Euch ist das Verhältnis ziemlich schwierig, wenn ich mich recht erinnere?


    Grundsätzlich denke ich ja, dass ein Papa ein krankes Kind ebensogut versorgen kann wie eine Mama, aber manchmal ist dem eben nicht so. Wenn das Kind wirklich so krank ist, dass es vielleicht sogar nicht transportfähig ist (hohes Fieber, Magen-Darm o.ä.) oder eben irgendein anderer Umstand (ein objektiver!) gegen den Umgang spricht, dann hol Dir vom Kinderarzt ein Attest. Dann bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Und biete dem Papa ein Ersatz-WE an direkt.


    Was das "in die Wohnung lassen" angeht... wenn er Eurem Kind gern einen kurzen Krankenbesuch abstatten möchte, spricht da sehr viel dagegen?

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()

  • Wenn das Kind nicht gerade hochgradig Fieber hat und im Bett liegt, kann auch ein Vater sich ums kranke Kind kümmern. Vorrausgesetzt es muß nicht ewige Std im Auto verbringen und Kind und Vater haben eine gute Bindung zueinander. Wenn es aber so ist das das Kind einfach im Bett liegen muß und der Vater möchte es besuchen würde ich ihn rein lassen. Dies allerdings nur wenn ich weiß es würde keinen Stress geben. Sollte dies alles nicht der Fall sein und nicht funktionieren, Ersatz WE anbieten.

  • Es ist ja nur eine Frage und danke erstmal.


    Naja, der KV ist ein Choleriker vom Feinsten und die Kleine hat mit ihren fast freieinhalb regelmäßig starke Bauchschmerzen, wenn es zu ihm geht... :(


    Viele Grüße

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

  • Es gibt ja verschiedene Abstufungen von "krank-sein".
    Ich würde kein Kind mit hohem Fieber durch die Gegend kutschieren - außer zum Arzt.
    "Erkältet", auch "total erkältet", wäre aber für mich überhaupt kein Grund den Umgang zu canceln.

  • Ich denke, dass kommt immer so auf die ganzen "Begleitumstände" und die "Schwere" und Art der Erkrankung an...


    Mit einer Erkältung würde ich pers. das Kind zum Vater/zur Mutter lassen, bei Magen-Darm-Infekt mit Erbrechen und Durchfall wohl eher nicht, ...
    Dann kommt es drauf an, wie das Verhältnis zwischen Kind und Vater/Mutter ist... Manchmal fühlt sich ein Kind ja einfach so unwohl und schlecht, dass es nur noch bei Mama (oder auch Papa) bleiben will...


    Auf jeden Fall, würde ich im Vorfeld versuchen mit dem VAter/der Mutter eine Vereinbarung zu treffen , was in Falle eines Falles zu machen ist (z.b. Ersatztermin). Dann würde ich generell, wenn Umgang wg. Erkrankung auszufallen droht zum Kinderarzt gehen. Dann ist einfach dem "Umgang vereiteln" der Wind aus den Segeln genommen wurden, weil man das Ganze dokumentiert hat...


    Ich sehe es ja im Prinzip auch so bei Töchterchen... Wir leben mit ihrem Papa zusammen, sie kuschelt und spielt auch gerne mit ihm, aaaaber.... Wenn sie krank ist, dann kann Papa nunmal einpacken. Da hängt sie an meinem Rockzipfel und weicht mir keinen Milimeter mehr von der Pelle...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Hi und dankeschön!


    Deswegen frag ich ja, es geht mir nur um das rein rechtliche für den Fall das...
    Momentan sind wir in einem GSR Streit und ich habe ihm die Absage, dass ich freiwillig unterschreibe zugeschickt und warte nun auf seine Reaktion und da er versucht, mir das Leben oder besser gesagt UNS das Leben so schwer wie möglich zu machen, frage ich einfach mal nach... Liegt es denn in MEINEM Ermessen, sie gehen zu lassen, wenn sie krank ist? Kann er mir einen Strick drehen, wenn ich sie bei mir lasse??? Ersatzwochenende ist nicht möglich, weil NEXT alle 2 Wochen ein Kinderfreies Wochenende will...


    Liebe Grüße

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

  • Hmm... Keine Ahnung, wie das dann so "rein rechtlich" ist...


    Ich kann nur aus meiner Erfahrung schildern... Wenn Kind krank war, blieb Kind zu Hause. Leider auch schon bei Kleinigkeiten, weil Vater und Next nicht in der Lage waren Haut richtig zu pflegen, Medis ordentlich zu verabreichen... :wand Das ist dann einfach bei einem chronisch kranken Kind (Neurodermitis und Asthma) nicht vertretbar gewesen...
    Da war es unmöglich ihm ein Kind mit Neuroschub zu überlassen, der Junge kam dann nämlich mit blutenden Wunden zurück... Mit "kleineren" Mittelohrentzündungen konnte ich ihn auch nicht zum Vater und zur Next lassen, weil die auch zur Antibiotika-Gabe nicht in der Lage waren. Außerdem kam in 5 von 6 Fällen vorher Kind ohne das Antibiotika zurück und ich durfte mir beim KA das 'Antibiotika auf Privatrezept noch mal holen... :wand:wand:wand


    Ich habe dem KV dann Ersatztermine angeboten, und ihm (wenn es nicht ganz so schlimm war) ihm einen Nachmittag (also so 2-3 Std.) angeboten mit ihm auf den Spielplatz zu gehen oder spazieren zu gehen... Das hat er nie in Anspruch genommen, und somit war es für unter der Rubrik "Pech gehabt" abgehakt...
    Der Richter beim Familiengericht hat mich in der Handlungsweise unterstützt, weil ich eindeutig belegen konnte, was der Junge vorher dann für Folgen zu durchleben hatte...


    Aber das war ja nun bei uns Richterrecht unter besonderen Bedingungen...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
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  • Wenn meine Kinder so krank sind das sie nicht zum Papa können, dann biete ich ein Ersatz WE an. Wenn ihm was an den Kindern liegt nimmt er dieses an, unabhängig ob eine Next das will oder nicht. Will der Papa nicht, dann ist das eben so, braucht sich dann aber auch nicht drüber "beschweren" wenn er sie ne Weile nicht sehen kann bis das eigentliche Umgangs WE stattfindet.

  • Wenn das Kind krank ist an besagtem WE, muss mann dem KV dann Einlass in die Wohnung gewähren, wenn er sein Kind sehen will?


    Wenn Du ein ärztliches Attest, hast, das belegt, dass das Kind zur krank ist, um Umgang mit seinem Vater (auch in Deiner Wohnung- so dass denn vereinbart ist) wahrzunehmen :frag


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arzt ein solches Attest ausstellt- also kann man den Umgang auch nicht untersagen....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • als es noch umgang gab hab ich es von drei punkten abhängig gemacht:


    a) was hat das kind
    b) wie fühlt sich das kind
    - bin ich mir sicher, dass SIE sich um das kranke Kind kümmert ?


    da bei uns einfache fahrt 80 km waren, wurde schon mal der umgang ausgesetzt, denn ein fiebriges kind mit husten und schnupfen lasse ich bestimmt nicht innerhalb 2 tagen 160 km im Auto fahren. denn wie immer ging in den fällen das kindeswohl vor. und wenn es krank ist (siehe a) und b) ), dann gehört es ins Bett und nicht ins Auto. so vernünftig war SIE dann zum glück auch. kam aber zum glück auch nicht oft vor.


    Ein bisschen Halsschmerzen oder Magenverstimmung ist aber denke ich kein Grund für Storno.

  • Wenn ich mich recht entsinne, hast du schon eine zuständige beim Jugendamt. Ruf doch dort einmal an, und frage nach wie es damit aussieht. Ob du ein krankes Kind mitgeben musst. Und sage dann auch, das sie das Gespräch schriftlich in ihren Akten vermerken soll, so das du einen "Beweis" für das erkundigen hast.


    Allerdings schreibst du von den Bauchschmerzen, die sie immer hat wenns zum Vater geht. Das hat nichts mit Krank in dem Sinne zu tun, sondern gehört schon eher zu einem Psychologen wegen Ängste und Co.....
    Den würde ich mal aufsuchen.. Kann übrigens auch ganz wichtig für eure GSR Verhandlung sein...

  • Ich weiß nur so viel: Wenn die Umgangsregelung gerichtlich festgesetzt ist, dann bist du verpflichtet ein ärtzliches Attest vorzulegen, einen Ersatztermin gab´es bei uns nicht, also dazu waren wir nicht verpflichtet (war bei uns begleiteter Umgang).
    Ich denke nicht, dass du dazu verpflichtet bist, den KV in deine Wohnung zu lassen. Wenn ihr ein schwieriges Verhältnis habt, kann das euer Kind auch beim Umgang belasten. Du kannst sicher am besten einschätzen, ob es möglich ist, ob KV zu euch in die Wohnung kommt und ob euer Kind sich über den Besuch des KV freuen würde.


    LG
    Romi


    Ach so, du hast ja geschrieben, dass es deinem Kind nicht gut geht mit dem Umgang. Dann würde ich meinem kranken Kind den Besuch auch auf keinen Fall zumuten wollen.


  • Ach so, du hast ja geschrieben, dass es deinem Kind nicht gut geht mit dem Umgang. Dann würde ich meinem kranken Kind den Besuch auch auf keinen Fall zumuten wollen.


    Was aber kein gerechtfertigter Grund ist für den Richter, wenn bereits Umgang festgelegt worden sein sollte... Dann wird zugunsten des KV entschieden, weil das kind ja sonst wegen dem Befinden nieee mehr dort hin müsste....
    Kenne so eienn Fall, wo das Kind sich auch immer mmit allem geweigert hat... Richter hat gesagt, muss hin...... :crazy Da kann man nur auf Verständnis/Einsicht des Vaters hoffen...
    Bzw. es so vereinbaren das die Treffen ERSTMAL wieder bei der Mama zuhaus sind. Und die mama halt in der Zeit einkaufen geht u.ä. damit das Kind sich daran ordentlich gewöhnt, und irgendwann auch mit WILL..... Das schrieb sie ja in einem anderen Thema, das es bei ihr zuhause immer klappte.. Warum macht man es dann nicht erstmal so weiter, wenn das Kind nicht in seine Wohnung möchte? Vllt. muss es sich so erst noch weiter dran gewöhnen? Die Zeit sollte man dem Kind lassen. Und die Mama kann ja wie gesagt dort auch weggehen-das die beiden zusammen Zeit haben.. und der papa mal das Kind auf den Spielplatz üebrreden.. Schneemann bauen,....

    Liebe Grüße von Sapi

    Einmal editiert, zuletzt von sapi ()

  • Es ist ja nur eine Frage und danke erstmal.


    ..... und die Kleine hat mit ihren fast freieinhalb regelmäßig starke Bauchschmerzen, wenn es zu ihm geht...


    Viele Grüße



    Was aber ja nun nicht nur am Vater liegen muss......


    Ich habe hier eh langsam eine andere Wahrnehmung, gerade bei so prophylaktischen Anfragen. Lass ich aber mal weg, weil Hypothese.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Liegt es denn in MEINEM Ermessen, sie gehen zu lassen, wenn sie krank ist? Kann er mir einen Strick drehen, wenn ich sie bei mir lasse???


    Hallo blue-leonie,


    bei einem eventuellen Streit vor Gericht würde wohl gewertet werden, wie oft das vorkommt.


    Fällt das Wochenende nur einmal aus (bzw. würdest Du es ja verschieben - egal ob der UET das wahrnimmt), so ist da bestimmt kein Problem zu erwarten. Entsprechende Beschwerden bei Gericht und Jugendamt würden wohl erst einmal verhallen.
    Geschieht das jedoch häufig, kann wohl irgendwann auf ein ärztliches Attest gefordert werden.


    In Deiner Wohnung hast Du Hausrecht. Wenn Du den Kindsvater nicht empfangen möchtest, musst Du das auch nicht. Zumal Euer Gestreite der kindlichen Gesundheit ganz sicher nicht zuträglich wäre.


    Bei mir persönlich ist die Grenze, Umgang zu untersagen, hohes Fieber.
    Befindet sich ein Kind in diesem Zustand, gehört es in's Bett.
    Total erkältet ohne Fieber ist bei uns kein Grund, den Umgang zu untersagen - auch wenn das Kind (in unserem speziellen Fall!) dann zumeist richtig krank nach Hause kommt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Das hat sie auch nicht geschrieben das es am Vater liegt. Bei ihr zuhause klappt es ja wenn der Papa und das Kind allein sind! Somit erledigt sich das, würde es "am vater liegen" würde es auch bei ihr daheim net klappen-was es aber laut TS ja tut!

  • Bei meinem LG gibt es ein Gerichtsurteil und das besagt, daß bei Krankheit nur mit ärztlichem Attest der Umgang abgesagt werden kann und dann die Kinder das nächste Wochenende Umgang mit ihm haben dürfen. Ohne ärztliches Attest gilt es als Umgangsverweigerung.