K-Unterhalt bei Volljährigen in Ausbildung/ Zahnspange und Skilager für 13.jährigen

  • Hallo,
    wer kann mir weiterhelfen.
    Bekomme ich von meiner Ex-Frau noch Unterhalt für meinen ältersten????
    Er wird am 02.12.2011 18 Jahre und ist in der Ausbildung ( Einkommen 550 €).
    Zweite Frage:
    Hier geht es um meinen kleinen 13 Jahre.
    Ich bekomme Unterhalt von meiner Ex Frau 334€
    Muß sich meine Ex Frau an den außergehöhnlichen Kosten für das Skilager ( 288 € ) und für die Zahnspange ( ca.1000€)
    beteiligen.
    Wer kann mir weiterhelfen?
    Danke
    Andreas

  • Hallo,


    zu 1. Kommt auf das Einkommen deiner Exfrau an. Der minderjährige Sohn geht vor. Bei Volljährigen spielt beim Bedarf das zusammengerechnete Einkommen von Vater und Mutter eine Rolle. Danach geht es in die 4. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle. Das ist dann sein Bedarf. Davon wird dann erstmal das volle Kindergeld abgezogen und das Einkommen des Kindes, bereinigt um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf. Der offene Rest, falls es ihn gibt, wird dann auf beide Eltern im Verhältnis des Einkommens verteilt...Also schwer zu sagen...


    zu 2. Ich denke nicht...Aber guck mal in die Leitlinien zum Unterhalt des OLG München, ob das was steht...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Schau mal da


    Sind das einmalige Kosten bei der Spange - oder der zu zahlende Anteil, der dann von der KK zurückerstattet wird?

  • wer kann mir weiterhelfen.
    Bekomme ich von meiner Ex-Frau noch Unterhalt für meinen ältersten????
    Er wird am 02.12.2011 18 Jahre und ist in der Ausbildung ( Einkommen 550 €).


    Bei diesem Einkommen dürfte es keinen KU mehr geben, da ja sein Kindergeld auch noch komplett dazu zählt. Macht zusammen 734 €. Wenn er bei Dir wohnt, dann müsste das Einkommen der Ex schon sehr hoch sein, was nicht anzunehmen ist.


    ier geht es um meinen kleinen 13 Jahre.
    Ich bekomme Unterhalt von meiner Ex Frau 334€
    Muß sich meine Ex Frau an den außergehöhnlichen Kosten für das Skilager ( 288 € ) und für die Zahnspange ( ca.1000€)


    Da die KM nur Mindestunterhalt zahlt, dürfte sie damit in etwa am Selbstbehalt von 1100 € liegen, der maßgeblich für solche Sonderzahlungen ist.


    Nur wenn ihr bereinigtes Einkommen über jenen 1100 € liegt, gibt es gesetzlich noch was von Mama dazu.


    Freiwillig beisteuern kann sie natürlich immer.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()


  • Bekomme ich von meiner Ex-Frau noch Unterhalt für meinen ältersten????


    du, wenn er 18 ist, sowieso nicht mehr...(eigentlich)


    wenn ,dann dein sohn...
    er müßte auch selber tätig werden und seinen unterhalt einfordern/berechnen lassen :ohnmacht: