Ich bin einer, der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wurde

  • Gibt es irgendeinen triftigen Grund warum du dem Kind den Unterhalt vorenthälst?

    Also ich lese da


    -Privatinsolvenz
    -Multimorbidität
    -zu geringes EInkommen
    -erhöhter Mehrbedarf wegen "Persönlichkeitsstörung randalierend und mit Suiziddrohungen"


    also das sind die Gründe (und die Verfahrensfehler) warum Du um eine Haftstrafe rum kommst.
    Aber Unterhalt hast Du immer noch nicht bezahlt ... schade

  • Warum geht ihr auf ihn los. Er ist nicht Leistungsfähig und gut ist es.


    Soll ich nach euer Meinung nun die KM verklagen nur weil sie Halbtags arbeitet um bei ihrem jetzt 2 J. Kind zu bleiben?


    Das OL hat entschieden das es nicht Rechtens war das er verurteil wurde. Er hat einen Polymorbiden Zustand.


    Wenn ich das richtig lese, hat er sich durchaus bereit erklärt seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen, es dann aber doch nicht getan. Dann hätte er das vielleicht lassen sollen, und sry für diese Spitze: Die Gerichte nicht unnötig belegen, auf das Verfahren mit Grund und Anlaß vielleicht etwas schneller durchkommen. Maschendrahtzaun gibt es reichlich.


    Sarek
    Als ich die Frage gestellt habe, hatten wir das AZ noch nicht :-). Aber du hast natürlich recht, deshalb habe ich ja nachgefragt. Es gibt durchaus Gründe KU nicht zahlen zu können.

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Toller Vater der keinen Unterhalt zahlen will weil die Tochter kein Fleiß und Durchhaltevermögen zeigt und einen Verlobten hat der gefälligst für sie aufkommen soll :radab . Klar wo nix ist kann nix geholt werden, das ist das eine, aber die Einstellung dazu die an den Tag gelegt wird, geht mal gar nicht. Und die hat er ja nicht erst seit gestern sondern schon seit Jahren als die Tochter auch noch jünger war.


    Naja jedem das seine. :mussweg

  • Ich kenne einen Vater, der hat extra 2 Nebenjobs um für seine Kinder sorgen zu können - und für Ihn ist das eine Sache das Anstandes und der Ehre


    Na dieses Argument kann ich sofort mit einem Satz entkräften.


    Sarkasmus ON
    Nun liebe H4-Frauen und Männer. Sucht euch einen Job damit ihr nicht mehr von Staat lebt.
    Sarkasmus OFF



    Ps.: Ich finde es Mist wenn jemand nicht zahlt.
    Statistik Die überwiegende Mehrheit der Frauen zahlt nicht.

    3 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Wenn jemand leistungsfähig im Sinne des Gesetzes ist, dann soll er seiner Verpflichtung nachkommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Wie hoch ist eigentlich der Wirkungsgrad gesparter KU zu RA und Gerichtskosten?



    :lgh:daumen Mir liegt grad ein bitterböser Spruch dazu auf den Lippen, aber ich verkneif mir das lieber sonst kassier ich noch ne Verwarnung.... :D

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • *blinzel* Maschenka! So kenn' ich dich garnicht :schiel.


    :wink Mein Erzeuger ist Mod.-Mitteilung: Textabschnitt wegen Verstoß gegen die Netiquette entfernt. Volleybap so ein Jammerlappen... der machte doch tatsächlich mir einen Vorwurf daraus, dass er im Kaffee "Schwedische Gardine" zu Gast war, weil er nicht zahlen wollte... und das böse, böse Kind doch tatsächlich Geld zum Leben braucht... Stell dir vor, das undankbare Ding hat doch tatsächlich auf sein Recht bestanden - ohne Gegenleistung...

  • Sarkasmus ON
    Nun liebe H4-Frauen und Männer. Sucht euch einen Job damit ihr nicht mehr von Staat lebt.
    Sarkasmus OFF


    So gesehen hat du Recht


    mir gefällt es dennoch nicht, wie leicht es gemacht wird, sich vor Unterhalt zu drücken :ohnmacht:
    Sich "nichtleistungfähig" zu machen, ist leider bei vielen Unterhaltspflichtigen ein Volkssport.... den sie nur deshalb permanent vor Gericht ziehen können, weil sie auch diese Verfahren durch Gerichtskostenbeihilfe nur zu geringsten Teilen finanzieren müssen-
    Würde jeder seien Verfahren selber bezahlen müssen, sähe die Lage anders aus-
    ist es aber nicht.... so what?


    dennoch erschüttert mich, dass man da drauf auch noch stolz ist :kopf


    Edit sagt: Zur Recht von vatertochterduo mokiert
    (wobei ich glaube, hier wurde auch editiert ;) )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    2 Mal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Luchsie: Bitte wenn dann ganz Zitieren. Es ist durchaus aus dem Zusammenhang gerissen wenn Du nur einen Satz zitierst der alleine gesehen eine Hammeraussage ist.

  • Toller Vater der keinen Unterhalt zahlen will weil die Tochter kein Fleiß und Durchhaltevermögen zeigt und einen Verlobten hat der gefälligst für sie aufkommen soll :radab . Klar wo nix ist kann nix geholt werden, das ist das eine, aber die Einstellung dazu die an den Tag gelegt wird, geht mal gar nicht. Und die hat er ja nicht erst seit gestern sondern schon seit Jahren als die Tochter auch noch jünger war.


    Naja jedem das seine. :mussweg

    Ich war seit Trennung meiner Meinung nach nicht leistungsunfähig, habe aber bis zum Jahreswechsel 2000/2001 den Mindestunterhalt, für damals drei Kinder bezahlt. Ob ich im Sinne des Gesetzes leistungsfähig war, das entscheiden jetzt die Gerichte.

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Die Frage ist welche Kosten Du anziehst! Die Kosten des Angeklagten dürften sehr gering sein. (PKH)
    Die der Allgemeinheit höher.

    Bei einem Strafverfahren gibt es keine VKH (Verfahrenskostenhilfe) früher PKH (Prozesskostenhilfe)

  • Du geruhst zu Scherzen... hast du das Geld nicht, zahlt es der Kläger...


    Hat es dieser nicht - die Allgemeinheit.


    Seit wann ist eine Persönlichkeitsstörung ein Grund, keinen Unterhalt zu zahlen?


    Beitrag editiert wegen Verstosses gegen die Netiquette, Czeltik.
    Alternativ: mach ne Therapie...

    2 Mal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Ich war seit Trennung meiner Meinung nach nicht leistungsunfähig, habe aber bis zum Jahreswechsel 2000/2001 den Mindestunterhalt, für damals drei Kinder bezahlt. Ob ich im Sinne des Gesetzes leistungsfähig war, das entscheiden jetzt die Gerichte.


    Mal die Frage an alle: Zuviel gezahlter Unterhalt kann doch nicht zurückgefordert werden oder? (unabhängig vom aktuellen Fall hier)


    @TS


    warum hast du überhaupt Kinder bekommen, wenn dir so sehr das Bewusstsein der damit verbundenen Pflichten fehlt?


    Wenn's einmal passiert...dann lernt man ja draus, dass einen das Kind mindestens die nächsten 18 Jahre fordern wird und vermeidet zukünftig, dass es nochmal passiert.


    Die Aussage...ich war ja nicht leistungsfähig....du machst es dir verdammt einfach. Wenn du das weißt, warum hast du damals nicht 3 Euro in die Verhütung investiert und damit vermieden, dass Kosten im zweistelligen Bereich enststehen und du Vater eines Kindes wirst, für das du nicht zahlen willst?

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Na, aber beim Verfahren davor wo der KU festgelegt wurde, den du jetzt verweigerst, da gab es sicher PKH.


    Das meine ich mit Wirkungsgrad. Aber folgen wir der Logik und überlegen mal was passiert, wenn du letztinstanzlich verurteilt wirst: du trägst die Verfahrenskosten. Letztlich bist du also in einer win-win Situation und die Kinder egal wie es ausgeht in der Looser-Situation. Finde ich voll geil.


    Um wieviel Kröten geht es eigentlich?