Ich bin einer, der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wurde

  • ich dachte, die wäre abgelehnt worden?


    Keine Ahnung. Es geht hier scheinbar nur um Strafrecht und Revision dagegen.
    Das PKH wegen Schadensersatz gegen Richter abgelehnt wird ist doch klar.

  • Jetzt wartet Doch erst mal die schriftliche Urteilsbegründung, und dann die Revisionsbegründung ab.


    Bis dahin werden, soviel ich weiß, etwa 2 Monate ins Land gehen.


    Alles braucht seine Zeit. Dieses Gerichtsverfahren etwas mehr.


    Und ja, auch ich finde es frustrierend, dass man die Justiz immer mit der Nase drauf stossen muss und sie offenbar nicht die einfachsten Dinge der Gesetzgebung kennt.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Egal wie bescheuert oder hirnrissig man die Aktionen von Camper auch finden mag... Dieses ins Lächerliche ziehen find ich tierisch daneben und hat hier meiner Meinung nach nix zu suchen!



    Netiquette:

    Das Geplänkel hier geht echt gar nicht... Über die Dinge diskutieren ist das Eine, aber einen Menschen und seine Gefühle so ins Lächerliche ziehen hat doch echt das Niveau einer schlechten amerikanischen Teenie-Highschool-Soap!






    "" kate7


    hmmm ich lese eigentlich das alles nur mit und hab ehrlich versucht mich zurück zuhalten...ABER ich kann nicht mehr....Netiquette klar man sollte andere nicht beleidigen und verletzten und jetzt mal ganz abgesehen von den ganzen Prozesssachen(Sinn etc), macht mich jetzt ehrlich am meisten wütend, was er da im Prozess als "Ausrede seinen Kindern gegenüber sagt. Das nenn ich mal lächerlich und wie aus einer schlechten Soap:


    Ein Mehrbedarf für orthopädische Schuhe ist allenfalls in geringfügigem Umfang zuzubilligen. Falls der Angeklagte nicht ohnehin zwei mal jährlich solche Schuhe auf Rezept bekommt, sind ihm diese zweimal jährlich zuzubilligen. Unter Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen für dann nicht benötigte normale Schuhe sind allenfalls 400 € jährlich bzw. 33 € monatlich anzuerkennen.
    Was den geltend gemachten Urlaub angeht, sieht die Kammer hier keinen unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Mehrbedarf. Die diesbezügliche Einstellung des Angeklagten wird aus der ihm vorgehaltenen Postkarte deutlich, die der Angeklagte der Unterhaltsberechtigten – in nach Aufassung der Kammer allerdings nicht verfahrensrelevanter Zeit – mit süffisantem Hinweis auf seine 6-wöchige Urlaubsreise übersandt hat. Wenn der Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung oder sonstige psychiatrische Erkrankung hat, ist ihm zuzumuten, sich zur Abwendung akuter Exazerbationen einer dafür vorgehsehenen prophylaktischen psychopharmakologischen Behandlung zu unterziehen, anstatt sich berechtigten Unterhaltsansprüchen unter Verweis auf Urlaubsbedürftigkeit zu entziehen.
    Dass die Verteidigung auch noch meinte, der Tochter des Angeklagten seinen im Hinblick auf ein „Gegenseitigkeitsprinzip“, Unterhaltsansprüche zu versagen, weil sie es an Fleiß und Durchhaltevermögen lassen, in der schulischen Ausbildung versagt und eine Lehre abgebrochen habe, war für die Kammer – gelinde gesagt – eine Zumutung. Wer sich über Jahre hinweg seiner Unterhaltspflicht durch die verschiedensten Maschen unterzieht, sollte äußerste Zurückhaltung dabei üben, einem minderjährigen Kind Versagen und unbotmäßiges Verhalten vorzuwerfen, das ein Schuljahr zur Notenverbesserung und in der Hoffnung auf einen höherwertigen Schulabschluss wiederholt und eine Lehre nach kurzer Zeit abbricht, weil diese nicht das Richtige im Hinblick auf eine lange berufliche Zukunft ist.


    Auszug;http://www.trennungsfaq.de/for…ex.php/thread-3980-1.html



    @Camper Beitrag editiert wegen Verstosses gegen das Urheberrecht.Czeltik. wenn das deine Meinung ist!?!?! Was machst du denn noch hier???Und was mich jetzt auch interessiert nachdem ich das alles gelesen habe...hast du nach den Aussagen vor Gericht denn immernoch Kontakt mit der kleinsten????




    [ -> ]Beitrag editiert wegen Verstosses gegen das Urheberrecht.Czeltik.


    nee sorry Verständnis ist ausverkauft....

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Postkarte deutlich, die der Angeklagte der Unterhaltsberechtigten – in nach Aufassung der Kammer allerdings nicht verfahrensrelevanter Zeit – mit süffisantem Hinweis auf seine 6-wöchige Urlaubsreise übersandt hat


    Genau diese Darstellung war und ist falsch.


    Unsere Userin Loddar war in der Verhandlung am Montag als Zuschauerin dabei. Auch da wurde die geschickte Postkarte noch einmal vorgelesen.


    Vielleicht hat sie sich aufgeschrieben, oder kann sich zumindest daran erinnern, was tatsächlich auf der Postkarte stand.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Mein Anwalt hat bereits Revision eingelegt. Die Bestätigung war eben im Emailpostfach.


    lg


    Camper

  • @Muckel,

    Zitat

    Ein Mehrbedarf für orthopädische Schuhe ist allenfalls in geringfügigem Umfang zuzubilligen.

    die wurden, im Gegensatz zu früheren Urteilen, nicht mehr berücksichtigt. Für diese "Behinderung" gibts Einlagen und werden von der Kasse bezahlt.

    Zitat

    hast du nach den Aussagen vor Gericht denn immernoch Kontakt mit der kleinsten????

    Nach ihrer Aussage kann ich mir das nicht vorstellen.


    @Camper,


    Zitat

    Vielleicht hat sie sich aufgeschrieben, oder kann sich zumindest daran erinnern, was tatsächlich auf der Postkarte stand.

    "Viele Grüße von meinem 6-wöchigem Erholungsurlaub aus Italien sendet dir Papa.
    Schöne Grüße an .... (Geschwister und natürlich Mama)"


    Deine "Ex"-Familie plant übrigens auch Urlaub... mit Geld, das zu ihnen schuldest.


    Grüßle

  • Erholungsurlaub


    Wieder nicht korrekt zitiert. Warten wir mal ab, ob es in der Urteilsgbegründung noch mal drin steht.


    Wenn nicht, dann steht es bestimmt in der Revisionsbegründung.


    lg


    Camper

  • So, nun steht das Urteil im Netz.


    Waren isgesamt immerhin 21 Seiten.


    Mein Anwalt hat nun bis 29.03.2012 Zeit, die eingelegte Revision zu begründen.


    lg


    Camper

  • Ich weis viele werden jetzt wieder schnaufen weil ich was schreibe aber die Frage muss ich einfach los werden.


    Sollte es nicht so sein das man zuerst an seine Kinder denkt und dann an sich selbst?
    Für mich macht es nur den Eindruck das du komme was wolle dich vor dem zahlen drücken wolltest/willst.


    Das erschliest sich mir nicht ganz.Man will doch das die Kinder alles haben was sie brauchen/zusteht.
    Und Ihnen nicht mehr oder weniger sagen zuerst komm ich und dann ganz lang gar nix.Wenn du dann Glück hast bleibt für dich noch was übrig.


    Nix für ungut war nur so ein Gedanke.


    mv4

  • mamavon4


    Ich habe ca 70.000 € Unterhalt bezahlt.


    Und die Rechenmethode, die auch in diesem Urteil wieder steht, ist falsch. Warum erfährst Du, wenn die Revisionsbegründung drin steht.


    lg


    Camper

  • Aber es waren auch 3 Kinder wenn ich das richtig verstanden habe.
    Ich verstehe nur nicht weshalb es für dich unfair ist?Es sind doch deine Kinder.Meine könnten mein letztes Hemd haben und da müsst ich noch nicht mal überlegen.

  • Ich verstehe nur nicht weshalb es für dich unfair ist?Es sind doch deine Kinder.Meine könnten mein letztes Hemd haben und da müsst ich noch nicht mal überlegen.


    Moralisch magst Du vielleicht recht haben. Es ist aber nicht gesetzlich. Und darf schon gar nicht dazu führen, Ein Urteil wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu fällen. Da geht es nur um §§ und nicht um Moral.


    Moralisch hätte ich jede Menge Gründe gewußt, warum ich keinen Unterhalt bezahlen muss.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Hi,

    Man will doch das die Kinder alles haben was sie brauchen/zusteht.

    ist relativ. Je nach Höhe des Einkommens, finde ich schon, daß der KU zu hoch ist ;)


    Gruß
    Guido

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Damit meinte ich eigentlich in meinen Augen ''normale'' Summen.
    200-250 Euro pro Kind finde ich nicht zuviel.
    Klar bei 4 Kids sind das dann auch 1000 Euro aber 4 Kinder kosten auch ne Stange geld.
    Zumindestens meine :D

  • Damit meinte ich eigentlich in meinen Augen ''normale'' Summen.
    200-250 Euro pro Kind finde ich nicht zuviel.
    Klar bei 4 Kids sind das dann auch 1000 Euro aber 4 Kinder kosten auch ne Stange geld.
    Zumindestens meine


    Man kann sich aber nicht immer 200 - 250 € aus den Rippen leiern.


    Ich habe vorher a bisserl in Deinen Anfängen gestöbert.


    Du erhälts vermutlich die 1000 €, weil Deine vier Kinder von 2 Vätern stammen, wovon Du auch mit einem noch verheiratet bist.


    Wie würde es denn finanziell aussehen, wenn alle 4 Kiddis von Deinem jetzigen Ehemann stammen würden? Könnte er denn eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen von 1000 € wuppen? Wohlgemerkt, dann ins Steuerklasse 1.


    lg


    Camper

  • Sorry aber als Unterhaltsverweigerer der auch noch stolz darauf ist bist du in einem Forum für Alleinerziehende leicht an der falschen Stelle.
    Das ist etwa so als wenn man im Stadion in der Dortmunder Fan Kurve sitzt und jubelt wenn Schalke ein Tor schießt..... :lgh

    der beitrag ist zwar schon 1 jahr alt, stimmt aber heute immer noch!

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

    Einmal editiert, zuletzt von frascita ()

  • der beitrag ist zwar schon 1 jahr alt, stimmt aber heute immer noch!


    Ich hatte halt nie das Einkommen eines Großmoguls, bereinigt schon gar nicht.


    Und wenn man die Fälle hier so liest, bin ich nicht der Einzige.


    Andere schaffen es, durch Abtauchen oder den Kopf in den Sand zu stecken, sich ihrer Unterhaltspflichten zu entziehen. Ich bin immer auf dem Rechtsweg geblieben. Dann lass mich doch den Rechtsweg auch zu Ende gehen.


    lg


    Camper

  • Ich erhalte 51 Euro Unterhalt!!!Und keine staatliche Leistungen!Mein Mann und ich wuppen das allein.
    Das mit den 1000Euro war nur ein Beispiel.
    Es geht mir darum das man zumindestens versuchen sollte Unterhalt zu zahlen und nicht sich bestmöglichst davor drückt.
    Mein Ex bescheisst die Kids auch jeden Monat und hat damit kein Problem und das kann ich einfach nicht verstehn.
    Mein jetziger Mann hat sich verpflichtet,sollten wir uns jemals trennen 250Euro pro Kind (also 2) zu bezahlen.
    Er wäre damit unter seinem Selbstbehalt!
    Aber Er meint lieber nimmt Er nen 400Euro Job an als das seine Kids nicht alles bekommen was sie benötigen.

  • Mein jetziger Mann hat sich verpflichtet,sollten wir uns jemals trennen 250Euro pro Kind (also 2) zu bezahlen.
    Er wäre damit unter seinem Selbstbehalt!
    Aber Er meint lieber nimmt Er nen 400Euro Job an als das seine Kids nicht alles bekommen was sie benötigen.


    Na wenn er sich verpflichtet, pro Kind 250 € Unterhalt zu bezahlen, dann braucht er Neuerdings nur noch zum Jobcenter zu gehen und (ergänzendes) ALG II zu beantragen.


    Da ist kein Nebenjob mehr nötig. Zu meine Zeit war das noch anders.


    Abgesehen davon meinte ich mal gelesen zu haben, dass sich deine 51 € von KV 1 mittlerweile deutlich erhöht haben per Gerichtsentscheidung.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()