Unterhaltsgeld kann das so stimmen?

  • Liebe Mama´s Liebe Papa´s


    Ich möchte euch mal mein Fall schildern an dem ich schon lange dran bin aber kein Erfolg habe seiten des Jugendamtes.


    Mein Mann hat einen Sohn der jetzt im Dezember 2011 12 Jahre alt wird. Das heißt es wird bald eine Erhöhung für uns geben. Der Sohn lebt nicht bei uns im Haushalt.
    Mein Mann hat einen Titel und Bezahlt 272 Euro.


    Wir sind im September 2009 in eine andere Stadt gezogen, dies hatte zu folge das mein Mann von 1.500 Euro nur noch 950 Euro verdiente.
    Daraufhin habe ich sofort mit dem zuständigen Jugendamt Kontakt aufgenommen und wollte eine Neuberechnung. Die bekam ich auch, wobei wir bemerkten, was unser Fehler war, dass unsere gemeinsame Tochter die da schon 4 Jahre war noch gar nicht mitberechnet wurde.


    Jedenfalls nahm ich mit ihr Kontakt auf für eine Neuberechnung was sie tat, ich legte ihr alle Unterlagen bei auch die Gehaltsabrechnung von meine Mann mit ca. 500 Euro weniger.
    Mir wurde gesagt das jetzt der wenige Verdientst nicht berücksichtigen werden kann und wir nicht umziehen hätten dürfen.


    Dann kam das Schreiben für die Neuberechnung und wir waren immer noch bei dem Unterhalt von 272 Euro.


    Danach legte ich einen Widerspruch ein und bekam per Post diese Antwort:


    Wenn Ihr Mann eine Unterhaltsabänderung herbeiführen will, muss er diese gerichtlich erwirken. Er kann den gesamten Schriftverkehr wie von Ihrem Mann bereits angekündigt, einem Anwalt vorlegen.
    Ich werde keine Unterhaltsherabsetzung gewähren, da Ihr Mann seine Leistunsgunfähigekit, wissentlich herbeigeführt hat.
    Wie ich Ihnen auch schon mitgteilt habe, besteht hinsichtlich der Einstellung von Unterhaltszahlungen kein Spielraum für persönlich schwierige und gefühlsmäßig durchaus nachvollziehbare familiäre Problemlagen.



    Damit mussten wir uns jetzt 2 Jahre begnügen und nahmen es so hin obwohl ich weiß das sowas nicht sein kann. Seitens von unseren Jugenamt bekamen wir keine Informationen und ich mir eventuell einen Anwalt nehmen werde auch wenn man kein Geld hat.


    Jetzt müssten wir eine Neuberechnung wieder machen, da auch ein zweites Kind hinzukam was nun auch schon wieder 1 1/2 Jahre ist aber was soll von der guten Frau kommen, will sie nach 2 Jahren immer noch das Gehalt vor 2009 nehmen das ist doch Betrug. Wie seht ihr das?


    Am meisten würde mir helfen, wenn einer wirklich darüber bescheid weiß, rein menschlich gesehen darf man das gar nicht machen aber wie ist es rein rechtlich?

  • Vorschlag ohne weitere Details zu kennen:


    Beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, zum Anwalt gehen, Unterlagen mit hin, beraten lassen!

  • Das JA ist dafür da, das Kind zu vertreten und, .... es existiert ein Titel-
    warum sollte das JA diesen abändern lassen? es hat doch überhaupt keine Veranlassung dazu :frag
    Ihr wollt weniger zahlen, ihr müsst auf Abänderung des Titels klagen :frag


    Ich verstehe Deine Verwunderung irgendwie nicht....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wenn Ihr Mann eine Unterhaltsabänderung herbeiführen will, muss er diese gerichtlich erwirken. Er kann den gesamten Schriftverkehr wie von Ihrem Mann bereits angekündigt, einem Anwalt vorlegen.
    Ich werde keine Unterhaltsherabsetzung gewähren, da Ihr Mann seine Leistunsgunfähigekit, wissentlich herbeigeführt hat.
    Wie ich Ihnen auch schon mitgteilt habe, besteht hinsichtlich der Einstellung von Unterhaltszahlungen kein Spielraum für persönlich schwierige und gefühlsmäßig durchaus nachvollziehbare familiäre Problemlagen.


    Für mich klingt das logisch.


    Er hat ein Kind 12 für das er aufkommen kann.
    Er hat mir dir zwei weitere Kinder und zieht dann um und verdient 500 Euro weniger - um die 1000 Euro netto - und möchte nun weniger/keinen Unterhalt zahlen ?
    Wovon sollen denn drei Kinder leben ?


    Rein rechtlich kann er aus den 1000 Euro keine drei Kinder unterhalten - das könnte ein Anwalt durchboxen -
    aber moralisch finde ich das schwer...

  • Ich werde keine Unterhaltsherabsetzung gewähren, da Ihr Mann seine Leistunsgunfähigekit, wissentlich herbeigeführt hat.


    Hallo Sonnenschirm,


    das sehe ich genauso.


    Umziehen und dadurch weniger Geld verdienen geht nun mal nicht wenn man Unterhaltsverpflichtungen hat.


    Dein Mann will eine Änderung, also muss er diese einklagen.
    Ob ein Richter die Meinung des Jugendamts teilt, ist ungewiss - aber immerhin werden dann wohl die beiden anderen Kinder mitberücksichtigt.


    Beste Grüße
    Frau Rausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • hallo,


    also so pauschal würde ich dieses genauso sehen.


    wobei wir momentan nicht wissen aus welchen grund der kv umgezogen ist-weil er MUSSTE (aus welchen gründen auch immer) oder weil er WOLLTE.... :hae:
    vielleicht würde dies einen unterschied machen...


    desweiteren ist mir so als ob es irgendein gesetz gibt das besagt das kv sogar nen nebenjob ausüben kann/darf/soll um den kindesunterhalt sichern zu können...

  • Hallo erstmal danke für die Antworten.


    Wir sind umgezogen in unsere Heimatstadt, erstens weils unsere Heimatstadt ist und da die Oma´s und Op´s von den Kindern dort wohnen. Als zweites der eine Opa hatte Krebs zu dem Zeitpunkt. Wir mussten auch aus finanziellen Gründen umziehen da meine Tochter ständig Krank war deswegen verlor ich meinen Arbeitsplatz. Zum anderen war mir nicht bewusst das man gezwungen wird da zu bleiben wo man das meiste Geld verdient. Was ist mit denen die plötzlich Arbeitslos werden oder eine andere Arbeitsstelle antreten müssen und weniger verdienen?


    Für mich stand schon vorher fest, dass ich wieder in meine Heimat ziehen werde, durch die Kinder hat sich das bestärkt wegen der Oma´s und Opa´s. Wo wir jetzt wohnen hat auch sein Sohn gelebt aber die Mutter darf wegziehen und dann wird vom Vater verlangt 700km jede Woche zu fahren das ist doch nicht machbar.


    Ich habe ja geschrieben das er ein Titel hat, irgendwie bin ich mir aber nicht sicher. wie kann ich das rausbekommen? Macht das ein Unterschied ob man einen hat oder nicht?


    Ich kann es menschlich einfach nicht nachvollziehen, warum man nicht umziehen darf. kann ja keiner was dafür wenn die Löhne vom Westen nicht an den Osten angeglichen wurden.

  • desweiteren ist mir so als ob es irgendein gesetz gibt das besagt das kv sogar nen nebenjob ausüben kann/darf/soll um den kindesunterhalt sichern zu können...


    Das Gesetz gibt es eben nicht. Auch den § dazu gibt es nicht. Näheres dazu in den nächsten Antworten



    Wir sind umgezogen in unsere Heimatstadt, erstens weils unsere Heimatstadt ist und da die Oma´s und Op´s von den Kindern dort wohnen. Als zweites der eine Opa hatte Krebs zu dem Zeitpunkt. Wir mussten auch aus finanziellen Gründen umziehen da meine Tochter ständig Krank war deswegen verlor ich meinen Arbeitsplatz. Zum anderen war mir nicht bewusst das man gezwungen wird da zu bleiben wo man das meiste Geld verdient. Was ist mit denen die plötzlich Arbeitslos werden oder eine andere Arbeitsstelle antreten müssen und weniger verdienen?


    Wenn er also in dem Bewußtsein umgezogen ist, dass er am neuen Wohnort weniger Geld verdient, dann kann ihm der Richter schon fiktiv das Einkommen anrechen, dass er damals verdient hat. Er muss es aber nicht und selbst wenn er es ihm anrechnet, dann muss der das komplette, über den notwendigen Selbstbehalt hinaus gehende Einkommen an alle Kinder je nach Altersgruppe verteilen.


    Für mich stand schon vorher fest, dass ich wieder in meine Heimat ziehen werde, durch die Kinder hat sich das bestärkt wegen der Oma´s und Opa´s. Wo wir jetzt wohnen hat auch sein Sohn gelebt aber die Mutter darf wegziehen und dann wird vom Vater verlangt 700km jede Woche zu fahren das ist doch nicht machbar.


    Die Umgangskosten dafür kann er sich vom Jobcenter holen. inzwischen gibt es dafür sogar §§ im SGB II.


    Ich habe ja geschrieben das er ein Titel hat, irgendwie bin ich mir aber nicht sicher. wie kann ich das rausbekommen? Macht das ein Unterschied ob man einen hat oder nicht?


    Mal ausprobieren. Nicht zahlen und schauen, was dabei raus kommt.


    Ich kann es menschlich einfach nicht nachvollziehen, warum man nicht umziehen darf. kann ja keiner was dafür wenn die Löhne vom Westen nicht an den Osten angeglichen wurden.


    Eben. Keiner. Auch nicht die Kinder.


    Zuerst einmal soll der Kindesvater sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen und damit zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen. Der Beratungsschein kostet 10,00 € + MwSt, also 11,90 €


    Der Anwalt rät ihm dann schon, was zu tun ist.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • dein mann müßte doch wissen ob er eine unterhaltsurkunde (titel) unterschrieben hat...müßte er ja dann in seinen unterlagen abgeheftet haben.


    der unterschied ist der,das wenn die mutter einen titel hat,sie den unterhalt sofort pfänden lassen kann von deinem mann,wenn dieser ausbleiben sollte.


  • der unterschied ist der,das wenn die mutter einen titel hat,sie den unterhalt sofort pfänden lassen kann von deinem mann,wenn dieser ausbleiben sollte.


    Das kann der Kindesvater verhindern, indem er zum Jobcenter geht. Er legt dort sein Einkommen und den Titel vor. Dann übernimmt das Jobcenter die Begleichung des Titels, sofern er zu wenig Einkommen hat, um seine Bedarfsgemeinschaft und das Kind außerhalb der Bedarfsgemeinschaft finanziell zu unterstützen.


    Wenn KV darüber die Kindesmutter schriftlich informiert, dann kann sie nicht einfach pfänden lassen.


    Er unternimmt ja alles, damit der Titel bedient werden kann.




    lg


    Camper

  • @camper
    dann hab ich da wohl was verwechselt..und zwar mit dem gesetz der "gesteigerten erwerbsobliegenheit" eines unterhaltspflichtigen.


    und wenn man danach geht ist die aussage des jugendamtes vollkommen richtig.

  • wie,er unternimmt alles um den titel zu bedienen??
    also ich hab das so verstanden das er nen gut bezahlten job aufgegen hat um zu opa und oma und in die alte heimat zu ziehen und nicht weil er wegziehen MUSSTE...
    also absolut richtig wenn er weiter zahlen muß..
    meine meinung.
    aber das du ne andere hast wissen ja hier mittlerweile (fast) alle :-)

  • dann hab ich da wohl was verwechselt..und zwar mit dem gesetz der "gesteigerten erwerbsobliegenheit" eines unterhaltspflichtigen.


    und wenn man danach geht ist die aussage des jugendamtes vollkommen richtig.



    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat der Kindesvater dann, wenn er nur halbtags arbeitet, und deshalb den Titel nicht bedienen kann. Aber wenn er im Vollzeit und innerhalb seiner beruflichen Qualifikation arbeitet, dann braucht er keinen Nebenjob.


    Was hier dem KV vorgeworfen werden kann, ist dass er umgezogen ist, obwohl er wußte, dass er im Osten Deutschlands weniger verdient, als im Westen.


    Das gleicht aber in diesem Fall das Jobcenter aus.


    Nebenjob suchen gilt nur bei Arbeitslosigkeit oder Teilzeitjob, nicht bei Vollzeitjob und wenig Verdienst, wenn es von Anfang an nicht mehr gab.


    Sonst müsste ja ein kaufmännischer Angestellter im mittleren Bereich zu seinem Vollzeitjob mindestens 4 Nebenjobs annehmen, wenn er 5 Kinder hat.


    Da reicht das Einkommen aus seinem Vollzeitjob maximal für ein Kind.


    lg


    Camper

  • Der Beratungsschein kostet 10,00 € + MwSt, also 11,90 €


    Bei mir war der Beratungshilfeschein umsonst. Es fielen lediglich beim Anwalt 10 Euro an, die allerdings nicht vom Anwalt erhoben werden MÜSSEN.


    Sorry für OT...

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • aber das du ne andere hast wissen ja hier mittlerweile (fast) alle


    Wenn er zum Jobcenter geht, sein Einkommen und den Titel vorlegt, dann wird das Jobcenter vermutlich nicht nur den Titel übernehmen, sondern weitaus mehr, bei 1000 € Netto.


    Er hat bisher nur nichts von dieser Möglichkeit gewußt, nehme ich mal zu seinen Gunsten an.


    Abgesehen davon sind es mittlerweile 3 Kinder. Die hätte er auch mit Westlohn nicht mehr alle in Höhe von 100 % des Mindestunterhaltes bedienen können.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • also sorry..wenn das jobcenter die kosten übernimmt,obwohl die aktion mit dem umzug bewußt vom vater durchgezogen wurde (obwohl nicht nötig,sondern aus rein persönlichen gründen) und dem kv vorher bewußt war das er von 1500.- verdienst runterfällt auf 950.-......also dann fällt mir nix mehr weiter dazu ein als: :ohnmacht:

  • Hallo,


    um ehrlich zu sein, finde ich es sehr verantwortungslos, einfach umzuziehen, weniger Geld zu verdienen und dann noch zwei Kinder zu bekommen und dann am Ende festzustellen, man möchte den Unterhalt des ersten Kindes nicht mehr bezahlen. Soll am Ende die KM alles alleine leisten? Schatz, lass uns schnell in den Osten ziehen, dann haben wir Oma und Opa in der Nähe, Du verdienst weniger und Deine Ex bekommt kein Geld mehr. Und der 12 jährige spielt keine Rolle?!
    Sorry, das kann ich moralisch nicht verstehen.
    Ich finde es übrigens gut, dass das Jugendamt hier den Standpunkt des 12 jährigen Sohnes unterstützt.


    Gruss
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • also sorry..wenn das jobcenter die kosten übernimmt,obwohl die aktion mit dem umzug bewußt vom vater durchgezogen wurde (obwohl nicht nötig,sondern aus rein persönlichen gründen) und dem kv vorher bewußt war das er von 1500.- verdienst runterfällt auf 950.-......also dann fällt mir nix mehr weiter dazu ein als: :ohnmacht:


    Er ist mit seiner Frau umgezogen, um die Umgangskosten mit Kind 2 nicht auch noch zu haben. Auch Kind 1 wohnte damals nur 70 km entfernt.


    Rechne mal von den 1500 € die Kosten für Heimfahrten und die Umgangskosten mit Kind 1 ab, was dann noch geblieben wäre, bei 2 Haushalten.


    lg


    Camper

  • kennst den spruch: wer etwas wirklich will-findet wege....wer etwas nicht will-findet gründe :muede


    und in dir hätte der kv ja sowieso den "besten" berater :kopf


    und damit ist das gespräch (zumindest mit dir) beendet..

  • [quote='moni73',index.php?page=Thread&postID=1137264#post1137264]


    Abgesehen davon sind es mittlerweile 3 Kinder. Die hätte er auch mit Westlohn nicht mehr alle in Höhe von 100 % des Mindestunterhaltes bedienen können.


    Beim ersten Kind weiß ich schon was ein Kind so kostet...


    Ich versteh grad nicht, kann der KV nicht den Unterhalt selbst klären? Erstaunlich was da die Nexten alles so machen müssen... :schiel:hae: