Ehegatten unterhalt, Kind lebt bei mir

  • Hallo ihr lieben, ich habe eine Frage.
    Ich bin in einer gefühlsmäßig einsame Position. Ich habe immer gearbeitet und mein Mann war zuhause (aufgrund psychische Probleme war er nicht in der Lage arbeiten zu gehen). Unser Sohn wird bei mir bleiben, ich frage mich nur, ob ich meinen Mann jetzt Ehegattenunterhalt, bzw. Trennungsunterhalt zahlen muss. Unser Sohn ist erst 2, wird in einer KiTa gehen ab August..naja ich bin etwas in Sorge, denn mein Gehalt gibt nicht viel Spielraum mehr und wir müssten umziehen, wenn ich Trennungsunterhalt zahlen müsste. Gibt es noch mehrere unter euch die das kennen? Ich habe schon so oft im Netzt geschaut, aber nie antworten gefunden, weil es meistens so ist, dass die/derjenige wo das Kind lebt, entweder nicht arbeitet, oder einen Mann hat der arbeitet und selber für sich aufkommen kann. Mein Mann wird HartzIV beantragen.
    Danke schon mal!
    Gruß, Shibby

  • wenn dein mann harz 4 beantragt, dann hat er nicht die möglichkeit unterhalt zu zahlen. ihm allein stehen zu 345 euro lebensunterhalt plus miete und heizkosten.
    du wirst wohl unterhaltsvorschuss beantragen müssen beim jugendamt. der beträgt momentan 125 euro monatlich. ausserdem bekommst du das gesammte kindergeld.


    so ist es jedenfalls bei mir. allerdings war ich nicht verheiratet. aber ich glaube nicht das das arbeitsamt deinem mann mehr zahlen wird weil er unterhaltspfichtig ist. frag doch einfach mal beim arbeitsamt und beim jugendamt nach wie das in deinem fall aussieht.


    lg


    jessi

  • Das Problem ist, dass ich grade das nicht gerne machen würde, weil er dann so Schulden aufbauen würde..bin wohl etwas zu weich :rotwerd. Ich frag mich halt auch, ob ich ihn denn Unterhalt zahlen müsste, denn das wäre echt blöd.

  • solange das kind bei dir lebt musst du ihm nichts zahlen. aber einen anderen weg wird es nicht geben wenn du an das geld willst, seh das mal so, der UV ist ja nicht für dich, der steht deim kind zu als ersatz des fehlendem unterhalt vom KV. natürlich wird das jugendamt bei ihm klingeln und die hand aufhalten.


    wenn du mal so schaust..du lebst mit deinem kind, du finanzierst dein kind, du sorgst dafür das es essen trinken klamotten spielzeug ausflüge ect haben kann..und dein mann soll nichts zuzahlen? würd ich nicht einsehen, den es ist auch sein kind und seine PFLICHT für den UV aufzukommen.

  • Grundsätzlich hast du recht. Zusätzlich zu meinem schlechten Gewissen, weil er Schulden haben würde kommt auch noch folgendes: Da man nur 6 Jahre UV bekommen kann, möchte ich nicht im vorhinein mein Pulver verschießen. Momentan ist mein Sohn in der KiTa, aber irgendwann wird er zur Schule gehen (hoffe ich doch mal ;)) und dann werde ich warscheinlich wohl weniger arbeiten müssen. Dann könnte es sein, dass ich dringend den UV brauche. Ich möchte dann auch die Möglichkeit haben kürzer zu treten, indem ich dann so Unterhalt bekomme. Menno..man muss auch an soviel denken :rolleyes:

  • ja da hast du recht, aber du kannst über das jugendamt und einem anwalt dir einen znterhaltstitel erwirken, dann MUSS dein mann spätestens in 6 jahren unterhalt für dein kind zahlen. tut er das nicht, kann es sogar passieren das ihm die 8 angelegt wird. aber das ist nicht deine schuld, du bist die jenige die das recht deines kindes zu vertreten hat. und das müsste deinem mann auch klar sein

  • Zitat

    Original von Lady La Luna
    solange das kind bei dir lebt musst du ihm nichts zahlen. aber einen anderen weg wird es nicht geben wenn du an das geld willst, seh das mal so, der UV ist ja nicht für dich, der steht deim kind zu als ersatz des fehlendem unterhalt vom KV. natürlich wird das jugendamt bei ihm klingeln und die hand aufhalten.


    wenn du mal so schaust..du lebst mit deinem kind, du finanzierst dein kind, du sorgst dafür das es essen trinken klamotten spielzeug ausflüge ect haben kann..und dein mann soll nichts zuzahlen? würd ich nicht einsehen, den es ist auch sein kind und seine PFLICHT für den UV aufzukommen.


    Diese Aussage ist schlichtweg faslch.


    Genau wie im umgekehrten Falle kommt es auf Dein Einkommen an.
    Ehegattenunterhalt hat mit ABR oder SR des Kindes garnichts zu tun.


    Dein Ex ist genauso verpflichtet KU zu zahlen, egal ob Hartz 4 oder nicht. Kann er nicht, zahlt das JA UV und dieses zahlt er irgendwann zurück.

  • Wenn Du es warst, die gearbeitet hat, während er zu Hause war, hat er Ansprüche aufgebaut, Du Verpflichtungen. Er wird Kindesunterhalt zahlen müssen, wenn das Kind bei Dir bleibt, hätte aber Chancen das Kind zugesprochen zu bekommen, wenn er vorher Bezugsperson Nr. 1 war. Dann würde auch der Kindesunterhalt entfallen und Du müßtest Barunterhalt an das Kind leisten.
    Du wirst ihm Unterhalt zahlen müssen, was aber nicht viel bringt wenn er Hartzler ist, denn der Staat senkt dann nur seine Hartz-Leistung. Gut möglich also, daß der Staat zu Deinem Ex sagt:" Bevor Sie von uns Geld bekommen, müssen Sie bei Ihrer Ex-Frau Unterhaltsansprüche geltend machen". Grob gesagt werden das dann so 3/7 Deines Einkommens sein.

  • ach herjeh es geht darum das sie ihrem mann unterhaltspflichtig iss..oh man schuldigung..gerad bissel verpeilt war.


    wenn sie aber selbst kaum noch genug hat um über die runden zu kommen, denke ich das sie nicht viel abdrücken kann, da sie dann selbst ergänzendes alg II beantragen müsste..ich kenne ja ihre finanzen nicht.


    ist sowas nicht eig. in einem ehevertrag geregelt :Hm


    ein glück das ich nie heiraten werde :D

  • Also, ich muss meinem Mann keinen Trennungsunterhalt zahlen, weil das Kind nämlich noch so klein ist. Er aber KU!
    Dabei habe ich ca 30 % mehr Geld als er und dann kommt der Kindesunterhalt dazu...
    Hatte mir der Anwalt damals erklärt, dass du mit nem so kleinen Kind nicht arbeiten gehen musst als Frau (bzw. als betreuender ET), und wenn ich dann auch nioch meinem Mann Geld abdrücken müsste, wäre ich über Gebühr belastet....


    Erkundige dich bei deinem Anwalt, in wie fern das bei dir auch zutrifft.

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • wenn ein ex-ehemann, ehe-frau für sich nicht aufkommen kann, also kein geld hat, keine arbeit und ein sozialfall wird, dann muss der gesellschaftlich besser gestellter ex-partner für sein teil leisten: DER EHEVERTRAG WIRD IN DEUTSCHLAND ALS NICHTIG ERKLÄRT. Darauf hat mich meine Anwältin aufmerksam gemacht....


    tja...Feminismus: gleiche rechte und pflichten für frauen und männer


    LG
    anabella

  • Na, hier wird ja lustig alles durcheinander geworfen... ;)


    Das Kind lebt bei dir, dadurch ist dein Ex dem Kind unterhaltspflichtig. Von dir erhält das Kind ja sogenannten Naturalunterhalt.
    Inwiefern er leistungsfähig ist, kannst du per JA oder Anwalt überprüfen lassen.


    Im Gegenzug kann es sein, dass du deinem Ex Unterhalt zahlen musst. Das hat aber nichts mit dem KU zu tun. Der Selbstbehalt liegt für dich bei 1000,-€. Da euer Kind aber noch so klein ist und du eigentlich nicht erwerbstätig sein müsstest, könnte es sein dass du gar nichts an ihn zahlen musst (nennt sich glaube ich überobligatorisch).
    Lass es dir am besten von einem Anwalt durchrechnen und erklären.


    Musst du nichts an deinen Ex zahlen und er hat kein weiteres Einkommen (Rente o.ä.) kann/muss er ALG II beantragen. Vom ALG II muss er allerdings keinen KU leisten - das ginge auch gar nicht.
    Kann er doch noch arbeiten, muss er sich verstärkt um Arbeit bemühen. Hat er eine ärztliche Bescheinigung, dass es gar nicht geht, kann er nicht zur Arbeit verpflichtet werden. In dem Fall wäre auch nicht die Arge, sondern das Sozialamt für ihn zuständig.


    Du kannst Unterhaltsvorschuss beantragen. Beziehst du ergänzend soziale Leistungen wie beispielsweise Wohngeld, musst du UV beantragen, denn dann brauchst du einen Nachweis über den KU egal in welcher Form er gerade gezahlt wird.


    Kläre auf jeden Fall über einen Anwalt, ob du deinem Ex Unterhalt zahlen musst, sonst kommt die Arge auf dich zu und überprüft alles. Besser, du kannst von dir aus einen Schriebs vorlegen.


    Wenn du wenig verdienst, kannst du auch evtl. verschiedene Ermäßigungen z.B. beim Kitabeitrag in Anspruch nehmen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)