Ex entlässt mich nicht aus gem. Mietvertrag und nun das........

  • Hallo,



    ich stehe vor folgendem Problem (naja, eins von vielen)….vielleicht
    könnt ihr mir ja helfen oder habt einen Rat für mich. :frag




    Ich bin im November 2010 aus der Ehewohnung (stehen beide im
    Mietvertrag) ausgezogen, mein Mann blieb drinne wohnen. Ich hätte mir die Miete
    auch gar nicht leisten können. Mittlerweile sind wir geschieden, hatten als
    Trennungsmonat den April 2010 angegeben, was im Grunde auch stimmt, aber haben
    halt „nebenher“ gewohnt, bis ich eine eigene Wohnung gefunden hatte. Das ganze
    Jahr 2010 über habe ich zu Gunsten meines Mannes auf Steuerklasse V gearbeitet,
    damit er nicht so hohe Verdiensteinbußen hat (schön blöd von mir). Eigentlich
    hatten wir mündlich vereinbart, dass mein finanzieller „Verlust“ als mein „Mietanteil“
    für die "gemeinsame" Wohnung gerechnet wird. Davon will er jetzt nichts mehr wissen. Vor
    kurzem erhielt ich von ihm ein Schreiben, dass ich für den Zeitraum April 2010 –
    Dezember 2011 (!) hälftig die Miete (nach-/vor- ) zu zahlen habe. Ebenso die
    Renovierung, wenn er Ende 2011 auszieht (er kann sich die nämlich mittlerweile auch nicht mehr leisten, Wohnung ist mittlerweile gekündigt, habe mit unterschrieben) und Entrümpelungskosten, da er die
    ganzen Möbel nicht mitnehmen kann (wo er mir vorher verboten hatte, welche bei
    meinem Auszug mitzunehmen). Man muss dazu sagen, dass er sich bis zu seinem
    Kündigungswunsch letzten Monat, geweigert hat, mich aus den Mietvertrag zu
    entlassen (habe mehrere anwaltliche hin-und-her Schreiben über das Thema hier zu liegen),
    dann wollte er mich doch raus lassen, aber nachdem er Ende August 2012 zwei
    Verfahren (Kind und Trennungsunterhalt) gegen mich „verloren“ hat, flatterte
    sein Schreiben nun ins Haus. Wir reden hier von gut 10.000 Euro (21 Monate + Zusatz), die er verlangt. Seine
    gesetzte Zahlungsfrist ist bereits verstrichen.



    Habe wieder mal einen Anwalt eingeschaltet, der die
    Forderungen zurück gewiesen hat. Allerdings sagte er mir, dass es schon sein
    könnte, dass ich für April - November 2010 Miete anteilig zahlen müsste, weil
    ich ja dort gewohnt habe. Habe ich eine Chance, aus diesem Schlamassel
    rauszukommen? Wahrscheinlich trifft hier der Spruch zu: "Dummheit schützt vor Strafe nicht"....hätte ich doch bloß etwas schriftliches fixiert.....Wenn ich das so überschlage, habe ich dann letztendlich in 2010
    für Null € 40 Std. die Woche gearbeitet (Steuerklasse V und dann evtl.
    zusätzlich Miete, abgesehen von meiner eigenen Miete ab Oktober). Das kann es
    doch nicht sein. Hätte ich geahnt, dass er nach der Scheidung jetzt diese
    Ansprüche stellt, dann hätte ich dem April als Trennungsmonat nie zugestimmt,
    sondern erst dem Auszugsmonat und ich hätte eine Einzelveranlagung bei der
    Steuererklärung beantragt. Dies hatte ich eigentlich sowieso vor, aber schon da
    hat er mit zivil-rechtlichen Schritten gedroht. Naja, noch ist der Bescheid
    nicht da…….






    suse :(

  • In der Ehe und im Kalenderjahr der Trennung bist du deinem Mann zur ehelichen Solidarität verpflichtet und kannst dich nciht allein veranlagen lassen wenn für euch beide insg. der Splittingtarif günstiger ist...

  • Habe ich auch schon nachgelesen.....aber was ist mit der ehelichen Solidarität, seinen (Ex-) Ehepartner nicht von vorne bis hinten zu bescheißen und finanziell und psychisch fertig zu machen? Ich muss solidarisch sein und er darf alles?

  • öhm..vielleicht überlegt es sich das ganze nochmal, wenn Du ihm sagst, daß Du auf getrennte besteuerung in 2010 bestehst? Dann hat sich das mit seinem Vorteil..den darf er nämlich dann fein nachversteuern...


    Oder macht Ihr das eh? und: er muß nicht zustimmen, wenn Du sagst, Du willst getrennt veranlagt werden.


    Also..das Argument mit Splitting weiß ich nun nicht..aber bei mir war das kein Ding...

  • Hallo,


    na das mit der Steuerklärung ist halt so ein Ding...man kann Glück haben oder auch nicht.....(je nacht Anwalt und Richter).
    Rein steuerrechtlich habe ich das Recht, eine Einzelveranlagung zu machen, das wurde mir sowohl vom Finanzamt als auch vom Steuerberater und Anwalt bestätigt. Dann würde ich ne Menge Geld wiederkriegen und er müsste ne Menge nachzahlen. Aber zivilrechtlich ist es halt so, dass ich meinem "armen Ex-Partner doch nicht einfach (aus Rachsucht) über den Tisch ziehen kann".......... Paradox, in meinem Fall....... und einfach zum :kotz



    suse

  • Kopf hoch, bei mir war es so, dass ich die Miete getragen habe, aber dort nicht gewohnt habe und zurückzahlen musste er mal gar nichts!!


    Lass dich anwaltlich vertreten und die getrennte Veranlagung würde ich mir auch überlegen, denn wenn du ihm das entgegensetzt wird er sicherlich ins Grübeln kommen

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume