Neuberechnung des Unterhaltes

  • Hi liebe Foris!


    Einige von Euch kenn ja schon ein paar Geschichten von Ex :rolleyes: .
    Heute die Neueste :brille


    Anfang dieses Jahres wurde ich von ihrem Anwalt aufgefordert einen Titel über den Unterhalt zu unterschreiben. Dieser ist nun seit Februar gültig und gilt befristet bis 12 / 2010.
    Ihr Anwalt halt sämtliche Verdienstunterlagen der letzten 3 Jahre vorliegen. Das muss ja auch so sein ;) Gegen die Höhe des Unterhaltes wurde auch nicht geklagt, sondern die Berchnung meines zuständigen Jugendamtes wurde akzeptiert.


    Nachdem meine Ex nun umgezogen ist, hat sie als erstes ihr "neues" Jugendamt damit beauftragt den Unterhalt zu berechnen :radab ...
    Und das obwohl der Titel besteht.


    Also meine Idee ist es nun diesem neuen Jugendamt mitzuteilen, daß erstens ein Titel besteht und zweitens sämtliche Unterlagen dem Anwalt meiner Ex vorliegen und ich daher keinen Grund sehe mich zu der erneuten Aufforderung bzgl. Berechnung des Unterhaltes zu äußern. Ich bin am überlegen ob ich mir überhaupt die Mühe mache und den bestehenden Titel in Kopie beizufügen...


    Des weiteren meine ich mich zu erinnern, daß eine Neuberechnung des Unterhaltes nur alle zwei Jahre statthaft ist. Stimmt das? Wenn ja, wo steht das?


    Ich freue mich auf eure Antworten. Gerne darf auch über das bereinigte Netto und Mangelfälle spekuliert werden. Nichtjuristen, Juristen und auch solche die es gerne werden möchten, dürfen sich gerne äußern. Ich freue mich auf jeden hilfreichen Beitrag.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Anfang dieses Jahres wurde ich von ihrem Anwalt aufgefordert einen Titel über den Unterhalt zu unterschreiben. Dieser ist nun seit Februar gültig und gilt befristet bis 12 / 2010.


    Das musst Du wohl editieren. wir haben inzwischen 10/2011


    lg


    Camper

  • Ganz abgesehen davon woher soll das JA das wissen, was wo und wem du alles bereits Recheschaft abgelegt hast? Sende die Kiopie vom titel und gut ist. Deine Ex und Kinder haben wohl anspruch auf zusäzliche leistungen vom staat und da wird sie auch nicht gefragt, ob die auf Unterhalt verzichtet habe und somit die Kinder geschädigt hat - sie muss alles ausschöpfen, was es sonst gibt, bevor sie ALG beziehen darf - da muss sie von amtswegen zum JA und die Beistandschaft einrichten - basta - andererfalls darf sie sich selber versorgen-

  • Hat sich was geändert?


    Der Umzug deiner Frau hat der irgendwie Mehr oder Minderkosten verursacht?


    Ich würde dem JA mitteilen das es einen Titel gibt und Du den auch bedienst.
    Fertig. Kein Sachbearbeiter der Welt macht freiwillig doppelte Arbeit.

  • wir haben inzwischen 10/2011

    :rotwerd
    Ich meinete natürlich 12 / 2011...
    Ich bin schon ganz wuschig wegen dem Schice...


    bevor sie ALG beziehen darf

    Interessante These, nur leider völlig an der Realität vorbei. Es ist mir absolut unklar, wie du darauf kommst, daß meine Ex ALG beziehen würde. Ich kann mich auch nicht daran erinnern etwas derartiges je geschrieben zu haben.


    Der Umzug deiner Frau hat der irgendwie Mehr oder Minderkosten verursacht?

    Ja, bei mir. Ich habe ja jetzt ein Betreuungskind :D. Also im Besten Falle würde Sie WENIGER bekommen. Aber das will ich ja nicht. Dann würde nur Unterhaltsvorschuß bei raus kommen welchen ich eines Tages zurückzahlen muss. Darauf hab ich kein Bock, da zahl ich lieber gleich...


    Ich würde dem JA mitteilen das es einen Titel gibt und Du den auch bedienst.
    Fertig. Kein Sachbearbeiter der Welt macht freiwillig doppelte Arbeit.

    Das war ja auch meine erste Intention. Freundliches Brief, mitteilen, daß die gewünschten Unterlagen bei Exis Anwalt sind und dann noch ne Kopie des Titels dazu. Fertsch!


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ich meinete natürlich 12 / 2011...



    ... dann ist der Titel nur noch zwei Monate gültig :hae: und dann?


    :Hm Neuberechnung? :frag


    ;)

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

  • Dann würde nur Unterhaltsvorschuß bei raus kommen welchen ich eines Tages zurückzahlen muss.


    So ein Quatsch.


    Wenn Du im genannten Zeitraum nicht leistungsfähig bist, musst Du den Unterhaltsvorschuss auch nicht zurück zahlen. Auch dann nicht, wenn Du nach diesem Zeitraum im Lotto 10 Mios gewinnst.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • ... dann ist der Titel nur noch zwei Monate gültig und dann?

    Korrekt, ich hatte den Titel befristen lassen weil Anfang des Jahres nicht klar war wo meine Kinder am Ende des jahres leben werden. Und siehe da, eins lebt mittlerweile bei mir. An meinem EInkommen hat sich nichts geändert, daher schrieb ich auch oben, und die Frage ist leider noch unbeantwortet

    Zitat von PapaT

    Des weiteren meine ich mich zu erinnern, daß eine Neuberechnung des Unterhaltes nur alle zwei Jahre statthaft ist. Stimmt das? Wenn ja, wo steht das?

    Und meine Idee wäre es jetzt gewesen, diesen Titel zumindest bis zum nächsten Alters-Sprung in der Düsseldorfer Tabelle zu verlängern. FREIWILLIG!
    Das hatte ich auch schon so mit der Sachbearbeiterin meines Jugendamtes besprochen... Wenns Ex nicht passt, kannse ja gerne ihren Anwalt wieder rausholen :muede


    dieses Zeitraums

    Welcher wie lange ist?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Ja, bei mir. Ich habe ja jetzt ein Betreuungskind :D. Also im Besten Falle würde Sie WENIGER bekommen. Aber das will ich ja nicht. Dann würde nur Unterhaltsvorschuß bei raus kommen welchen ich eines Tages zurückzahlen muss. Darauf hab ich kein Bock, da zahl ich lieber gleich...


    Sorry, ich versteh´s einfach nicht - vielleicht liegts am Schlafmangel -


    Wenn jetzt ein Kind bei dir lebt und der KU neu bereichnet wird, wirds wohl weniger, aber wieso dann UV? Du zahlst dann doch einfach das wenigere was der KM als KU zusteht... :hae:
    Ist doch auch im Sinne des Kindes welches bei dir lebt, da deine/eure Lebenskosten sich ja auch dadurch verändern...


    Ich weiß von meiner RA übrigens auch, dass alle 2 Jahre neu berechnet werden kann, doch wo das steht ? Keine Ahnung !

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

  • Ich bezahle grade mal den UV.
    Jeden Euro welche ich weniger bezahle kommt Sie somit als UV.
    Und den muss ich eines Tage zurückzahlen...


    Da zahl ich lieber gleich.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ich bezahle grade mal den UV.
    Jeden Euro welche ich weniger bezahle kommt Sie somit als UV.
    Und den muss ich eines Tage zurückzahlen...


    Da zahl ich lieber gleich.


    Du zahlst also den Unterhaltsvorschuss momentan, aber nicht Mindestunterhalt? Ist das richtig? Also 133 oder 180 €


    Und du musst UV nicht zurück zahlen, wenn Du nicht Leistungsfähig warst.


    Welcher wie lange ist?


    Da bis 12/2011 tituliert ist, wird nun neu gerechnet.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Da bis 12/2011 tituliert ist, wird nun neu gerechnet.

    Ja, alles richtig, nur an meinen Unterlagen und am Verdienst hat sich nix geändert...
    Somit auch nicht an der Berechnung.
    Das liegt alles Ex vor...
    Deswegen versteh ich es ja auch nicht...


    Ich bin jetzt erstmal weg...


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!


  • Vielleicht will aber auch das Jugendamt Deine Betreuungskosten und Deine Umgangskosten mit einbeziehen. Gib ihnen doch die aktuellen Unterlagen, wenn du keine "Leichen im Keller" hast.


    lg


    Camper

  • Ja, bei mir. Ich habe ja jetzt ein Betreuungskind :D. Also im Besten Falle würde Sie WENIGER bekommen. Aber das will ich ja nicht. Dann würde nur Unterhaltsvorschuß bei raus kommen welchen ich eines Tages zurückzahlen muss. Darauf hab ich kein Bock, da zahl ich lieber gleich...

    Ich bezahle grade mal den UV.
    Jeden Euro welche ich weniger bezahle kommt Sie somit als UV.
    Und den muss ich eines Tage zurückzahlen...

    Äh Du hast jetzt ein Kind bei Dir?


    Zurück zahlen weil Du nicht Leistungsfähig bist?


    Du solltest mit dem Schreiben vom JA zum Gericht gehen Dir einen Beratungsschein geben lassen. Dann gibt es Butter bei dem Fisch.
    Wenn Du mehr an Kosten hast. Entfernung und Ein Kind kann es nicht sein das Du weniger in der Tasche hast. Es kann doch nicht sein das Du deiner Ex den Unterhalt für dass Kind zahlst das bei Dir lebt?

  • Hi,

    Entfernung und Ein Kind kann es nicht sein das Du weniger in der Tasche hast. Es kann doch nicht sein das Du deiner Ex den Unterhalt für dass Kind zahlst das bei Dir lebt?

    doch ! ...das kann sein :rolleyes2: ...da der KU sich NICHT gegenseitig aufhebt.
    Kann er zahlen, und sie nicht, dann ist das so. Noch schöner wird´s, wenn man dann noch EU blechen kann.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • doch ! ...das kann sein :rolleyes2: ...da der KU sich NICHT gegenseitig aufhebt.
    Kann er zahlen, und sie nicht, dann ist das so. Noch schöner wird´s, wenn man dann noch EU blechen kann.

    Das ist mir klar. Nur das Kind das jetzt bei Ihm ist, dafür ist er nicht Barunterhaltspflichtig gegenüber der EX, nur weil der Titel noch gilt.

  • Äh Du hast jetzt ein Kind bei Dir?

    Ja :sonne


    Zurück zahlen weil Du nicht Leistungsfähig bist?

    Zur Zeit sieht das wohl so aus, daß meine bereinigtes Netto bei um die 950 EUR liegen würde. Aber ganz ehlrich zahl ich liber jetzt KU in Höhe des UV, als daß ich dann in ein paar Jahren dem Staat den UV zurück zahlen muss. Ich meine irgendwie komm ich auch mit 800 klar, und schließlich ist es meine Tochter, also was solls :frag ?


    da der KU sich NICHT gegenseitig aufhebt.

    Da hättste mal mein Ex sehen sollen als ich ihr das erklärt habe. Sie war näm.lich der Meinung, daß sie nicht an mich und ich nicht an sie zahle... Wahrscheinlich wird sie mehr zahlen müssen als ich. Berechnung läuft zur Zeit... Mal gucken was dabei raus kommt.


    Nur das Kind das jetzt bei Ihm ist, dafür ist er nicht Barunterhaltspflichtig gegenüber der EX, nur weil der Titel noch gilt.

    Das zumindest stand auch nicht zur Debatte ;) Wäre ja nochmal schöner :lach


    Also meine Überlegung ist nun folgende:


    Ich lasse den Titel bei meinem Jugendamt verlängern, ganz ohne Neuberechnung. Die Unterlagen hat Ex schließlich, also warum sollte ich die ihr (oder dem Jugendamt) nochmal zukommen lassen?
    Dann gilt der Titel erstmal für das nächste Jahr und dann sehen wir weiter. Bis dahin hat sich hoffentlich einiges eingespielt und die ganze Sache verläuft reibungsfreier.


    Aber nochmal nachgefragt:
    Kennt jemand von Euch die Vorschrift / Gesetz / Verordnung oder was auch immer, nach der der UNterhal nur alle zwei Jahre neu berechnet wird?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Kennt jemand von Euch die Vorschrift / Gesetz / Verordnung oder was auch immer, nach der der UNterhal nur alle zwei Jahre neu berechnet wird?


    § 1605 BGB

    Zitat


    § 1605
    Auskunftspflicht


    (1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.


    (2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.


    lg


    Camper