Hi liebe Foris!
Einige von Euch kenn ja schon ein paar Geschichten von Ex .
Heute die Neueste :brille
Anfang dieses Jahres wurde ich von ihrem Anwalt aufgefordert einen Titel über den Unterhalt zu unterschreiben. Dieser ist nun seit Februar gültig und gilt befristet bis 12 / 2010.
Ihr Anwalt halt sämtliche Verdienstunterlagen der letzten 3 Jahre vorliegen. Das muss ja auch so sein Gegen die Höhe des Unterhaltes wurde auch nicht geklagt, sondern die Berchnung meines zuständigen Jugendamtes wurde akzeptiert.
Nachdem meine Ex nun umgezogen ist, hat sie als erstes ihr "neues" Jugendamt damit beauftragt den Unterhalt zu berechnen :radab ...
Und das obwohl der Titel besteht.
Also meine Idee ist es nun diesem neuen Jugendamt mitzuteilen, daß erstens ein Titel besteht und zweitens sämtliche Unterlagen dem Anwalt meiner Ex vorliegen und ich daher keinen Grund sehe mich zu der erneuten Aufforderung bzgl. Berechnung des Unterhaltes zu äußern. Ich bin am überlegen ob ich mir überhaupt die Mühe mache und den bestehenden Titel in Kopie beizufügen...
Des weiteren meine ich mich zu erinnern, daß eine Neuberechnung des Unterhaltes nur alle zwei Jahre statthaft ist. Stimmt das? Wenn ja, wo steht das?
Ich freue mich auf eure Antworten. Gerne darf auch über das bereinigte Netto und Mangelfälle spekuliert werden. Nichtjuristen, Juristen und auch solche die es gerne werden möchten, dürfen sich gerne äußern. Ich freue mich auf jeden hilfreichen Beitrag.
Gruß,
PapaT