Was ist daran so Schwer????

  • Andi: was du redest ist nicht richtig. wenn die ts wissentlich einen falschen vater eintragen lässt, macht sie sich strafbar. sie plant also eine straftat:betrug, personenstandsfälschung etc. bezieht sie sozialgelder, geht das bis zum sozialbetrug.
    dabei ist es irrelevant ob für der vater deutscher oder ausländer ist. an einer vaterschaftsanerkennung hängt nie automatisch eine aufenthaltserlaubnis. auch das muss mal klar werden.
    sprich die ämter würden rechtswidrig handeln und somit ist es nicht mehr so einfach, weil wie gesagt verboten.
    moralisch gesehen mehr als verwerflich.
    hier sollte der ganz normale weg gegangen werden:anerkennung des leiblichen vaters, unterhalt und umgang. wenn er nicht mehr vater sein will, dann adoption.
    den anderen kladeradatsch kannst du vergessen. das geht überhaupt nicht. ich glaube auch niemals das ein mitarbeiter des jugendamtes oder gar des standesamtes derartiges bei vollem wissen der geschichte auch nur einen pinselstrich ziehen würde.

  • Mein Mann kann ja noch nicht einmal in die Urkunde seiner Tochter weil einer es zum anderen schiebt.
    Und das war das eigentliche Thema.


    (....) und ich hätte solange vor deren tür gestanden, bis der KV in die geburtsurkunde eingetragen wird.


    gibst du immer so schnell auf?? der eine sachbearbeiter sagt "oh, das macht der andere", der andere sagt "ich hab jetzt mittagspause"....und das war´s dann für dich???? da hast du aber nicht wirklich durchsetzungsvermögen bewiesen!


    wenn er schon der vater deiner tochter ist, dann sollte das doch auch machbar sein, nach 4(!!!!) jahren, ihn als solchen eintragen zu lassen. nötigenfalls würde ich dort die bude einrennen.


    aber es ist natürlich leichter zu sagen "mensch, die schieben das alles vom einen zum anderen" und dann die flügel strecken..... :rauchen:crazy:batsch


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Also so langsam wird es hier mehr als nur Unverschämt!
    Ich werde hier des Lügens bezichtigt was eine reine Frechheit ist.
    Und warum wird hier über Unterhalt diskutiert? Steht überhaupt nicht zur Debatte!
    Ich habe nie welchen gefordert und wo ich noch Hartz 4 bekommen habe
    was ich nicht mehr kriege
    habe ich auch freiwillig auf Unterhaltsvorschuß verzichtet!
    Beim Jugendamt und beim Jobcenter!!!!!
    Also verbitte ich mir Gerede darüber!
    Und von Aufgeben war auch nie die Rede! Ich gebe nie einfach auf!
    Aber hier ist es ja nichts neues sehr schnell über andere zu Urteilen.
    Es war lediglich frage ob jemand einen Tip hat an wen man sich nöch wenden könnte!

  • Hallo,


    also ich wurde ja damals mit 16 schwanger - logischerweise ledig - in der Geburtsurkunde meiner Tochter stand dann logischerweise auch nur mein Name, obwohl ICH ja wusste wer der Vater ist. Tat nichts zur Sache, bis die Vaterschaftsanerkennung (die in unserem Falle gerichtlich von statten per Gentest durchgeführt wurde) durch ist. Das war dann alles erst nach 9 Monaten geklärt und DANN war der Vater auch in der Geburtsurkunde eingetragen. Selbes Spiel bei meiner zweiten Tochter, wobei ich nicht weiß ob der Name jetzt in der Urkunde drin steht, ich habe (noch?!) keine neue bekommen bzw. mich nicht um eine neue bemüht.


    Anderes Beispiel:


    Der Mann meiner Schwester (mittlerweile verstorben) hatte vor 10 Jahren eine Freundin. DIese wurde schwanger, bekam ein Baby. Der Mann meiner Schwester geht in Überzeugung das es sein BAby ist zum Jugendamt und unterschreibt die Vaterschaftsanerkennung und zahlt auch fleißig seinen Unterhalt an das Kind. Nach einigen Jahren kommen Zweifel auf, das Kind sieht gar nicht aus wie er, die Mutter verweigert schon zu Babyzeiten langsam -ohne Grund - den Kontakt. Meine Schwester drängt zu einem Vaterschaftstest, der auf freiwilliger Basis abgelehnt wird. Also vor Gericht damit. Dort kommt raus - Mann meiner Schwester ist nicht der Vater des Kindes. Vaterschaftsanerkennung kann nicht rückgängig gemacht werden, weil ich irgendwelche Fristen abgelaufen sind. Richtig guter Persönlicher Kontakt zum Kind bestand auch nur in den ersten Babymonaten - also auch kein "inniges Vater-SOhn-Verhältnis". Es wird sogar vors Landesgericht getragen, aber man kann nichts machen. Vaterschaft anerkannt, Vaterschaft bleibt! Mann meiner Schwester verstirbt im April diesen Jahres, unleibliches (gibt's das Wort?!) Kind hat Anspruch auf das Haus und das ganze Vermögen meiner Schwester und derren Tochter, und diese Mutter des mittlerweilen 10-jährigen Jungen treibt ihre Rechte auch durch - sprich - sie stellt Erbansprüche. FInde ich widerlig sowas. Aber so ist das, der Staat will lieber das jemand der Vater ist - egal wer - bevor er selber zahlt. Rechtlich ist das vielleicht sogar alles richtig so gelaufen, aber moralisch ist das absolout untragbar.

  • Ich hoffe, ich hab alles richtig verstanden :rotwerd
    Du bist verheiratet, und beide Kinder sind während der Ehe geboren worden?!
    Somit ist Dein Ehemann der rechtliche Vater, und muss vom Standesamt in die Geburtsurkunde (die in eurem Familienbuch sein müsste) eingetragen werden-
    damit ist eindeutig das Standesamt zuständig- warum sollte hier überhaupt das JA involviert werden?


    Mit dem Familienstammbuch zum Standesamt marschieren, und dort darauf hinweisen, dass denen wohl ein Fehler unterlaufen ist ;)


    (was nicht heisst, dass ich es in Ordnung finde, den leiblichen Vater "zu übergehen", aber- rechtlich müsste es so sein, wie ich geschrieben habe)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Genau so sieht es aus.... Sind die Kinder in der Ehe geboren 9st der Ehemann der rechtliche Vater.
    Und nur alleine das Standesamt ist zuständig sonst niemand.

  • Und warum wird hier über Unterhalt diskutiert? Steht überhaupt nicht zur Debatte!
    Ich habe nie welchen gefordert und wo ich noch Hartz 4 bekommen habe
    was ich nicht mehr kriege
    habe ich auch freiwillig auf Unterhaltsvorschuß verzichtet!
    Beim Jugendamt und beim Jobcenter!!!!!
    Also verbitte ich mir Gerede darüber!


    sorry, das ist wohl ein bisserl dumm.....der unterhalt steht nicht dir zu, sondern deinem kind! warum verzichtest du im namen deines kindes darauf???? das ist nichts tolles und edles was du da gemacht hast....eher ein trauerspiel, da du anscheinend nicht weißt/ wußtest, daß der unterhalt für dein KIND gedacht ist!!!

    *that makes me nobody so fast after*

  • Nein die Kinder sind nicht in der Ehe geboren sondern davor.
    Und mich als dumm zu betiteln finde ich auch sehr unverschämt!!!!
    Der leibliche Vater kann nicht zahlen, ich bin nicht drauf angewiesen
    also warum sollte ich dann Steuergelder beziehen die ich nicht benötige????
    Und damit keine Spekulationen aufkommen..
    Wir haben nicht vor der Kleinen ihren leiblichen Vater vorzuenthalten.
    Sie wird mit der Wahrheit groß werden und sollte sie oder Kindsvater irgendwann aufeinander treffen wollen wäre das vollkommen ok!

  • Nein die Kinder sind nicht in der Ehe geboren sondern davor.


    dann müssen beide Väter zum JA, dort die Vaterschaft anerkennen, dann können beide Väter in den entsprechenden Geburtsurkunden eingetragen werden-
    danach könnt ihr dann die Adoption in die Wege leiten-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Der leibliche Vater kann nicht zahlen, ich bin nicht drauf angewiesen
    also warum sollte ich dann Steuergelder beziehen die ich nicht benötige????


    Es ist Geld, welches Deinem Kind zusteht, nicht dir.


    Und wenn du das Geld für dein Kind auf die Seite gelegt hättest... es steht deinem Kind einfach zu. Und eben nicht dir.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • das ist nichts tolles und edles was du da gemacht hast....eher ein trauerspiel, da du anscheinend nicht weißt/ wußtest, daß der unterhalt für dein KIND gedacht ist!!!


    Der leibliche Vater kann nicht zahlen, ich bin nicht drauf angewiesen
    also warum sollte ich dann Steuergelder beziehen die ich nicht benötige????


    wie gesagt: wenn du nicht weißt/ nicht wußtest, daß der unterhalt für dein kind gedacht ist, dann ist das traurig!!! und btw: es sind keine steuergelder, die verschwendet werden, denn schließlich gehören sie deinem kind. wenn du jetzt nicht darauf angewiesen bist, würde sich dein kind bestimmt freuen, mit 18 einfach mal so locker flockig z.b. den führerschein machen zu können, von den unterhaltsgeldern, die du 216monate lang zur seite gelegt hättest. und gehen wir mal von "nur" dem mindestunterhalt von 225€/monat aus, sind das immerhin stolze 48.600€!!!! die du deinem kind vorenthältst, in der meinung, was "heldenhaftes" zu tun :crazy


    irgendwie kommst du mir trotzdem ziemlich "fern von allem" vor...sorry.


    du läßt keine väter in die geburtsurkunde eintragen, bloß weil die beim standesamt sagen, das macht ein anderer....
    jetzt soll doch ein vater eingetragen werden, und am besten schon für beide kinder, denn dein mann akzeptiert deine affäre und das kind. das ist ja schön, dennoch soll der "andere" vater auch für den unterhalt des kindes sorgen. schließlich hatte er ja auch seinen spaß...gehe ich jetzt mal davon aus :brille
    der unterhalt, den du nach unterhaltsvorschußgesetz bekommst, läuft als "schulden" beim jugendamt auf, die werden sich die kröten vom biologischen vater wieder holen.


    sobald die väter eingetragen sind, könnt ihr immer noch über eine adoption nachdenken, bloß dazu MUSST du einfach sitzfleisch beweisen, und die väter endlich beim standesamt eintragen lassen!!


    so einfach!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • es ist nicht nur dumm, sondern schon mehr als dreist was du hier vorträgst. dein mann wird niemals vater des kindes und er ist auch nicht vater des kindes. was du vorhast ist eine straftat und dafür wanderst du in den bau. vielleicht wäre das momentan das beste. der vater des kindes hat anspruch auf die anerkennung und er wird auch eingetragen. das kind hat das recht auf wissen über seine abstammung.
    sag mal wo lebst du eigentlich? ist dir eigentlich nur mal ansatzweise bewußt, was es heißt verantwortung für ein kind zu tragen? was es heißt moralisches vorbild zu sein?
    bitte frage doch woanders nach wie man straftaten plant und durchzieht oder wie man sein kind mit einer elenden lebenslüge groß werden lässt um es irgendwann zum psychiater zu schaffen, weil es herausfinden wird was ihr ihm antut. schämen solltest du dich. deinen fehltritt wird die von dir geplante straftat nicht rückgängig machen. dieses kind wird nie das deines mannes werden, sondern immer die erinnerung das du ihn hintergangen und betrogen hast.
    kein amt der welt wird dich bei deinen straftatversuchen unterstützen.

  • Wir müssen hier mal was klar stellen.


    Du sprichst in deinerm Eröffnungspost von DEINEM MANN, also seit ihr doch verheiratet - sagst aber das beide Kinder VOR DER EHE geboren wurden sind. Heißt das dann du Hast deinen Freund erst zu Deinem MANN gemacht als das Kind schon da war? Denn sonst wäre das Kind ja ehelich geboren und dein MANN automatisch der rechtliche Vater gewesen.


    Ich bekomme den eindruck als würdest du versuchen das kind, nachträglich dem falschen vater unterzuschieben, das der leibliche Vater schön ausen vor bleibt weil er nicht in eure Heile familie passt? sollte das so sein ist es das letzte.

  • UHV wird sie nicht bekommen, da verheiratet.


    So wie ich es verstanden und gelesen habe, haben sie geheiratet, nachdem beide Kinder auf der Welt waren.



    Darf ich mal fragen warum Dein jetziger Mann bei seinem ! Kind nie die Vaterschaft anerkannt hat ?
    Da war ja von einem Seitensprung noch lange keine Rede und alles ok als dieses auf die Welt kam, oder ?

  • wenn du das durchgezogen hättest, hättet ihr euch beide strafbar gemacht.


    Leider nicht. Es ist keine Straftat, es bleibt genauso folgenlos, wie dem Ehemann ein Kind aus einem Seitensprung unterzuschieben. Nur, dass in diesem Fall der anerkennende Vater "Komplize" sein muss. Der Ehemann hingegen kann völlig ahnungslos sein. Was das allerdings für Mütter sind, die so etwas tun ist eine andere Frage.


    Da sie aber mit im verheiratet ist, ist gilt er doch eh automatisch als Vater, auch wenn er gar nicht der leibliche ist.


    Das gilt nur, wenn die TS schon im gesetzlichen Empfängniszeitraum verheiratet war, sonst muss der Ehemann das Kind erst als seines anerkennen und es wird nachträglich ein eheliches Kind mit der Folge GSR.

  • Ganz großes Kino hier!! Jetzt wird mir unterschwellig auch noch unterstellt eine schlechte Mutter zu sein.Ich glaub ich fall vom Glauben ab
    Zum Thema unterhalt: Warum in drei Teufels Namen sollte ich mir Vorschuss holen wenn Vater eh nicht zahlen kann. Ich weiß es da er für die anderen Kinder auch nichts gezahlt hat. 2 Davon sind erwachsen und drei bekommen Unterhaltsvorschuss damit hat er dann genug Schulden die er irgendwann zurückbezahlen darf! Er hat mir nie was böses also warum sollte ich ihn dann finanziell noch mehr runter machen?!
    Und um es politisch korrekt auszudrücken: Meine Tochter ist nicht darauf angewiesen. Sie und Ihre Große Schwester bekommen jeden Monat 384 Euro auf Ihr Sparbuch seid Geburt. Also gehts ihnen sehr gut wenn sie 18 sind!
    Und mich hier jedesmal einer Straftat zu bezichtigen finde ich so langsam asl mehr mehr als nur Dreist und Super Unverschämt!!!
    Immernoch wissen ALLE ÄMTER worum es geht und es ist garkein Problem für niemanden!
    Und Immernoch wird Die Kleine mit KEINER LÜGE aufwachsen!!!!
    Nur gut das bei euch ganz bestimmt alles ihn geregelten Bahnen läuft......
    Man möchte nur einen Tip bezüglich Ämtern haben und bekommt hier gleich eine Moralpredigt wie selbst Jesus sie nicht besser machen könnte!
    Wirklich großes Kino!!!!!!!!

  • Sie und Ihre Große Schwester bekommen jeden Monat 384 Euro auf Ihr Sparbuch seid Geburt.


    Wow !
    Kind 2 ist wenige Monate, folglich gehst du wohl nicht arbeiten.
    Den Kerl würde ich ( nur finanziell gesehen ) auch gern als leiblichen Vater meiner Kinder haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Leider nicht. Es ist keine Straftat, es bleibt genauso folgenlos, wie dem Ehemann ein Kind aus einem Seitensprung unterzuschieben. Nur, dass in diesem Fall der anerkennende Vater "Komplize" sein muss. Der Ehemann hingegen kann völlig ahnungslos sein. Was das allerdings für Mütter sind, die so etwas tun ist eine andere Frage.


    Doch es ist strafbar denn sie war nicht verheiratet.


    Bei verheirateten ist es keine Straftat da es vom Gesetz so vorgeschrieben ist denn Ehemann einzutragen. Lässt Verheiratete KM es so stehen dann hat sie nicht Wissentlich gefälscht.



    Bei TS wurde der Weg schon gesagt: Beide Vaterschaftsanerkennung und dann Adoption.

  • es ist wie du es drehst und wendest eine straftat und keiner hier wird dir helfen eine solche zu planen. noch wird dir einer dabei behilflich sein diese durchzuführen oder dir erklären wie es funktioniert. so einfach. es ist personenstandsfälschung, betrug etc. kein amt der welt wird dich dabei unterstützen und falsche angaben einschreiben.
    unterhaltsvorschuss würdest du eh nicht bekommen, da du verheiratet bist. wenn du unverheiratet wärest u. uvg bekommen würdest, müsste der kv das nicht zurückzahlen wenn er nicht leistungsfähig ist. selbiges gilt für seine anderen kinder. er macht keine schulden wenn er nicht zahlen kann.
    was du tust ist nicht nur strafbar sondern auch moralisch verwerflich. steh einfach zu deiner fehlbarkeit. trage die väter ein die zum jeweiligen kind gehören und zeige damit verantwortung. unterschwellig glaub ich hat hier keiner irgendwas behauptet, wenn dann doch ehr direkt und ganz offen. fühl dich ruhig angesprochen.
    sprich, entschuldige dich einfach für deine dreisten und unverschämten fragen wie man dir hilft am besten verdeckt straftaten zu begehen. entschuldige dich bei deinem mann für dein dreistes vorhaben und erkläre dem kv das alles in geordneten bahnen verlaufen wird. du kannst versichert sein, er macht keine schulden, wenn er bei sovielen kindern garnicht zahlungsfähig ist.
    ich finde deine ganze art und weise unverschämt. das kind ist eigentlich bei diesem herumgezerre zu bedauern.