Scheidung erst, wenn die Übernahme vom Haus geklärt wurde?

  • Habe mal eine Frage an euch. Wir haben ein Haus gekauft, ich bin mit den Kindern ausgezogen und er wohnt drin. Wir sind schon zwei Jahre getrennt und ich möchte die Scheidung. Er sagt jetzt aber, er will zuerst das mit der Bank klären, damit ich raus komme aus dem Vertrag und er die Schulden alleine übernimmt. Muss ich da tatsächlich warten mit der Scheidung? Hat jemand von euch ähnliches gehabt und wie wurde das geregelt?

  • nein, du musst mit der scheidung nicht warten.


    besser wäre aber, es ist vor der scheidung ALLES geklärt, auch die kreditangelegenheit und/oder hausverkauf , zugewinn usw usf


    SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Wir haben uns erst scheiden lassen, als das mit der Haus-/Kreditübernahme geklärt war. Meine Anwältin begründete das damals so, dass es für mich die größere Sicherheit geben würde, falls er den Kredit nicht bedient, die Bank dann bei mir aufschlagen würde. Selbst dann, wenn ich nicht mehr im Grundbuch stehe, da ich ja den Kredit mit unterschrieben hatte. Und zweitens könnte es passieren, dass, wenn die Scheidung schon länger zurück liegt und er dich irgendwann mal ausbezahlt, Du Steuern bezahlen müsstest. Wenn es zeitnah geschiet, ist der Betrag steuerfrei.


    Letztenendes ist es aber Deine Entscheidung. Rein rechtlich geht es.

    Liebe Grüße
    Phinchen mit Sohnemann (2002) und Tochterkind (2005)

  • Möglichst alles im Vorfeld oder spätestens mit der Scheidung geklärt haben.
    Für den Fall, dass eine der Parteien das Haus übernehmen möchte, wird für diesen Sonderfall keine Grunderwerbsteuer für den übertragenen Anteil an der Immobilie fällig.
    Für den Fall, dass die Immobilie veräussert und mit dem Erlös bestehende Hypothekendarlehen getilgt werden sollen, fällt die ansonsten zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung nicht an, wenn die Veräusserung im Zusammenhang mit der Scheidung erfolgt.
    Ansonsten sollte allein schon die Tatsache, dass die Anwälte ihre Honorare am Streitwert ausrichten, Motivation genug sein, soviel wie möglich im Vorfeld zu regeln. Im Idealfall ALLES vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung vor einem Notar erklären.
    Kann aus eigener Erfahrung nur bestätigen, dass es eine Wohltat ist, einem Anwalt, der das "Grosse Geschäft" wittert, so den Wind aus den Segeln zu nehmen und zum reinen Erfüllungsgehilfen zu degradieren.

  • Nein, du musst nicht warten. Man kann die Sache mit dem Haus vom Scheidungsverfahren abkoppeln. Dein Anwalt weiß das und kann dich da beraten.


    Mir wurde damals erklärt dass die Scheidung wie eine große Komode zu sehen ist mit vielen Schubladen. Eine davon heißt Umgang, eine andere, Unterhalt, die nächste Zugewinnausgleich, Eigentum, etc. Und immer wenn irgendeiner von euch beiden eine dieser Schubladen aufzieht, also etwas strittig ist, dann stagniert das Scheidungsverfahren, weil erst die Schublade aufgeräumt werden muss, bevor sie wieder geschlossen wird und das Scheidungsverfahren dann weitergehen kann. Man kann aber auch gleich von vornherein sagen, dass man gewisse Schubladen ganz herausnimmt und sie unabhängig vom Scheidungsverfahren in separaten Verfahren oder gar außergerichtlich klärt. Wenn dann Schubladen gar nicht vorhanden sind, geht alles insgesamt schneller. Und ob es mehr oder weniger kostet hängt vom jeweiligen Fall ab. Auch ob es sinnvoll ist gewisse Dinge auszuklammern. Da würde ich mich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen und dann entscheiden.


    Aber prinzipiell möglich ist alles.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Habe mal eine Frage an euch. Wir haben ein Haus gekauft, ich bin mit den Kindern ausgezogen und er wohnt drin. Wir sind schon zwei Jahre getrennt und ich möchte die Scheidung. Er sagt jetzt aber, er will zuerst das mit der Bank klären, damit ich raus komme aus dem Vertrag und er die Schulden alleine übernimmt. Muss ich da tatsächlich warten mit der Scheidung? Hat jemand von euch ähnliches gehabt und wie wurde das geregelt?


    Nein, muss Du nicht. Wir hatten auch ein gem. Haus, ich bin mit Tochter ausgezogen, er ist drin wohnen geblieben und wir hatten lt. Ehevertrag geregelt, dass das Haus bei Trennung/Scheidung verkauft wird. Mein Ex wollte aber auf einmal UNBEDINGT das Haus doch behalten, womit ich nur einverstanden war, wenn ich aus allen Verträgen raus kam...wir machten einen Termin beim Notar und der regelte alles. Somit ist das Haus auf meinen Ex übergegangen, ich habe eine kleine "Abfindung" bekommen und Ruhe war.


    Ah ja, geschieden wurden wir erst ein Jahr später.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

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