Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht - was passiert wenn mir etwas zustösst?

  • Hallo,


    Problematik ist folgende. Ich lebe mit meinen Kinder schon seit einigen Jahren vom Vater getrennt. Ich bin nach der Trennung zurück in die Gegend gezogen, wo ich usprünglich herkomme - ca. 400 km vom Vater entfernt. Nun stehe ich vor der Entscheidung, dass ich mich einer OP unterziehen soll, die nicht zwingend notwendig wäre, aber mir das Leben um einiges leichter machen würde. Ein Punkt, der mich zögern lässt, ist dass eine solche OP einfach auch das Risiko beeinhaltet, das ich nicht mehr aus der Narkose erwache oder ähnliches. Sicher ist das Risiko gering, aber vorhanden. Die Frage, die sich mir nun stellt ist: da wir gemeinsames Sorgerrecht haben und ich auch nie das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt habe, würden die Kinder, wenn mir etwas passiert automatisch zum Vater kommen? Sehe ich das richtig? Ich würde ungern das Risiko eingehen, dass die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden. Gibt es hier eine Möglichkeit für eine solche Situation zum Beispiel meine Mutter als Vormund oder ähnliches zu bestimmen?


    LG


    Flavia

  • ich glaube da hast du schlechte Karten. Und auch wenn du das ABR bekommen solltest, was aber so einfach nicht funktioniert ist die Wahrscheinlichkeit trotzdem sehr hoch, dass die Kinder zum KV kommen....auch wenn er so weit weg wohnt.


    Flore

  • Hallo


    Nein !
    Die Kinder gehen dann zum Vater, es sei denn der will sie nicht.
    Du kannst eine Verfügung machen und Deine Wünsche niederschreiben, rechtlich gehen sie aber als erstes zum Vater.
    Wenn dieser nicht will, dann wird nach Deinen Wünschen geschaut ob das machbar ist ( Prüfung, Alter der Mutter etc. )


    Wie schrieb neulich hier jemand so treffend : Kinder kann man nicht beliebig vererben.
    Nach Deinem Ableben hätte er auch automatisch das volle Sorgerecht.


    Alles gute für die Op !

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • nein ich denke auch dann nicht auch mit alleinigem Sorgerecht ist das sicher nicht einfach sowas durchzubekommne. Es sei denn, der Vater hat vorher schon so viele Böcke geschossen, dass das JA dies nicht zulassen wird.

  • Nö !
    Sogar wenn Du das alleinige Sorgerecht hast nicht.
    Er ist der Vater und mit Dir zusammen ! die erste Anlaufstelle.
    Es sind Eure Kinder, nicht die Deiner Eltern und Dir.


    Sorry, nicht so krass lesen wie es da steht bitte, soll es nur deutlich machen !


    Du kannst Deine Gründe auch aufschreiben warum Du nicht willst dass sie zum Vater gehen, aber wenn da nicht akute Kindeswohlgefährdung bei ist, dann ist es so wie beschrieben.

  • Tja, was ist akute Kindeswohlgefährendung? Er leidet unter eine Angstneurose, geht nie vor die Tür. Viele Dinge, die ich hier so gar nicht breit treten will. Das er der Vater ist, dass will ich ja auch nicht in abrede stellen. Auch wenn ich mich hin und wieder innerlich darüber tot lache, dass ein Mensch, der es nicht mal schafft einmal die Woche anzurufen und seine Kinder in den Ferien nur nimmt, wenn man sie ihm bringt und sie wieder holt, als Vater bezeichnet wird - das ist wohl eher der Erzeuger...
    Das wird wohl nichts mit einer unkomplizierten Lösung. Schade...

  • Ich würde mich über das Thema mal mit dem Vater unterhalten. Vielleicht gibt es gar keinen Grund, sich über den Verbleib der Kinder Sorgen zu machen, weil ihr gar nicht unterschiedlicher Meinung seid. Kann ja sein, dass er es auch ganz gut findet, dass die Kinder bei deiner Mutter am jetzigen Wohnort bleiben.

  • Hm, vielleicht wäre er ja sogar einverstanden, wenn er Deine Sorgen kennen würde ?
    Das kann er sich dann zwar nach Deinem Ableben anders überlegen, aber vielleicht redest Du einfach mal mit ihm ?


    Kann doch sein, dass er auch Angst hat für die Kinder zu Sorgen und vielleicht auch froh ist, wenn er weiß , dass Deine Mutter sich kümmern möchte, er jederzeit Umgang haben kann.


    Wenn er nun so wenig Interesse zeigt, dann ist es für ohn ja vielleicht sogar eine Erleichterung ?

  • Hallo,


    Gibt es hier eine Möglichkeit für eine solche Situation zum Beispiel meine Mutter als Vormund oder ähnliches zu bestimmen?


    Die die mich kennen, wissen, dass ich gerne schreibe, was andere Väter denken.


    Ich finde es immer erdreistend, wie sich manche Frauen (wie in dem Beispiel) wieder als Super-Mutti hinstellen.
    Es sind nicht deine Kinder, sondern die Kinder sind ein Geschenk Gottes. Ihr habt Sie gezeugt, Ihr dürft die Verantwortung tragen.


    Was hat deine Mutter mit euren Kindern zu tun ? Hat Sie sie mit gezeugt? Nein ! Also !


    Vie kommst du auf den Trichter, einen Vormund haben zu wollen, wenn es einen Vater gibt ?


    Mancher JA-Berater fürde sich an die Stirn klatschen, und sich fragen, wie man auf solche Fragen bzw. Ideen kommt...


    Warum können Mutter und Vater nicht erst mal ZUSAMMEN (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) die Probleme durchsprechen ? Warum wollen immer die Super-Muttis mit dem Kopf durch die Wand ?


    Ich werde es nie verstehen.


    Während die TS´in diesen Beitrag geschrieben hat, hätte Sie mit dem Vater unddem JA telefonieren können.


    Am besten es hätten sich alle 3 (Vater, Mutter und JA) mal an einen Tisch gesetzt. Dort hätte alles besprochen werden können, FRagen / Differenzen währen auch sofort aus der Walt geschafft...


    Aber so...


    ... und immer alles auf dem Rücken der Kinder !

  • FRagen / Differenzen währen auch sofort aus der Walt geschafft...


    ups liegt es also nur dadran das ich das falsche jugendamt habe? :hae:

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Das JA ist ja dazu da, um zwischen Vätern und Müttern zu vermitteln.


    das klappt aber nur wenn beide wollen oder? ;)


    mir fällt gerade ein den in meinen augen idealfall hatten wir vor gar nicht langer zeit mit einem jungen der bei zwerg in der klasse ging und geht.


    da ist dann der papa zu den kindern gezogen! waren glaub ioch auch was zwischen 400 und 600km.


    weil das jugendamt hier udn einige andere es eben grausig fanden zu dem verlust der mutter nun auch noch die kinder aus dem kompletten umfeld zureisen.


    und mal ehrlich welcher super vater würde das nicht für seine kinder auf sich nehmen wollen?


    auch wenn das bedeutet komplett bei null anzufangen und verdammt viel aufgeben zu müssen?


    ich bin mir gerade nicht wirklich sicher müste meine kids noch mal fragen. aber die andere option wäre da auch gewesen die großen geschwister wollten sich dann um die kleinen kümmern. waren glaub ich 19 / 20 in dem dreh.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • es gibt auch die Chance das die Kinder im gewohnten Haushalt bleiben, wenn es ein(e) Next gibt.


    Im Endeffekt hilft nur reden und eine Lösung finden und aussagekräftig im Vorsorgeverfügung ausdrücken.


    Liebe TS, es gibt viele kranke Eltern, die trotzdem gute Eltern sind.

  • es gibt auch die Chance das die Kinder im gewohnten Haushalt bleiben, wenn es ein(e) Next gibt.

    Das ist vollkommener Quatsch! Eine Verfügung, wohin die Kinder nach dem Ableben der TE kommen ist völlig uninteressant. Solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, kommen die Kinder automatisch zum Vater. (vgl. BGB §1680)

  • mischka



    du hast den spielraum vergessen........


    Zitat

    § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.



    das kann allerdinsg schon der fall sein wenn das kind aus seinem umfeld gerissen werden müste und zudem sämtliche sozialen bindungen aufgeben müste. sicher spilet da auch eine rolle mit wie bis dahin die bindung zum überlebenden elternteil war bzw umgangshäufigkeit und co.




    ganz so einafch wie du dir das hier machen willst wird das zum glück nicht!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Bitte die Beiträge komplett lesen:

    Zitat

    ...Solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt...

    Der Umstand, dass die Kinder dann womöglich umziehen müssten, ist keine Kindeswohlgefährdung (schliesslich ist die KM damals auch 400km weit weggezogen, ohne dass es den Kindern geschadet hätte). Nur wenn es triftige Gründe gibt, die gegen die Erziehungseignung des Vaters sprechen, werden die Kinder nicht automatisch zu ihm kommen.

  • na wenn du meinst dann bitte.


    hier haben wir es an einem beispiel anderst erlebt aber ok.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken