Dann hat die tolle Pfänderei für das Kind den Effekt, dass überhaupt kein Geld mehr zu holen ist.
Kommt immer auf die Ausgangssituation an: gepfändet wird nur, wenn vorher kein Geld fließt. Also ist es auch schnuppe, ob er kein Geld ohne Pfändung bezahlt oder wieder arbeitslos ist, weil Pfändung kam und deswegen kein Geld kommt. Man sollte sich halt die Frage stellen, ob man es nicht wenigstens versuchen sollte - wenn schon Titel vorhanden - diesen auch zu vollstrecken. Sonst kann man die ganze Titelerwirkerei gleich bleiben lassen.
Im ganzen Thread und allen meinen Antworten gehts um Pflichtige, die die titulierten Beträge nicht zahlen können, somit Schulden entstanden sind, denen man per Vollstreckung nachläuft.
Nicht zahlen können??? Nicht zahlen wollen triffts wohl eher! Wenn jemand hier KEIN Einkommen angeblich hat - stinkts gewaltig!
Und da würd ich mich schon festbeissen.