Wert von Titeln


  • Stimmt, kann man so rauslesen - vielleicht kommt die Info aber auch anderswo her.


    Ich bin da eher für die Staatsanwaltschaft.


    Sollte sich der KFZ-Brief in Händen des KV befinden, dann ist er dazu berechtigt, das Fahrzeug zu veräußern, unabhängig davon wer auf dem KFZ-Brief steht.


    Die Staatsanwaltschaft kann dann sofort das Fahrzeug beschlagnahmen. Ex und Muddi wären dann in erheblicher Erklärungsnot.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Da muss ich jetzt mal nachhaken: die Staatsanwaltschaft pfändet doch nicht. Meinst Du damit, dass die Polizei anrückt aufgrund einer Anzeige? Oder welches Prozedere geht da voraus?


    Ich stell mir das vereinfacht so vor.


    Die Staatsanwaltschaft durchsucht die Wohnung des Ex aufgrund einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung und findet den KFZ-Brief.


    Da der KFZ-Brief nicht auf den Ex, sondern Muddi zugelassen ist, beschlagnahmt sie das Fahrzeug. Er konnte das Auto samt Papieren auch gestohlen haben.


    Nun braucht Muddi zwar nicht gegen den Sohn aussagen, aber sie muss schon erklären, warum Auto und Papaiere beim Sohn sind. Kann sie es nicht, weil sie weder ihren Sohn noch sich selber belasten muß, dann bleibt das Auto halt in Verwahrung, bsi geklärt ist, wie die tatsächlichen Eigentumsverhältnise sind.


    Nun bin ich absoluter Laie und weiß nicht, ob das auch umsetzbar ist. Aber so wird dem KV sein Spielzeug genommen. Vielleicht kommt er dann in die Puschen.


    lg


    Camper

  • Aber so wird dem KV sein Spielzeug genommen. Vielleicht kommt er dann in die Puschen.

    :lgh


    Wenns wirklich ein Leasingfahrzeug ist, ist ihm das doch Hupe. Da müsste sich die Leasinggesellschaft drehen.
    Sein Auto isses ja nicht.


    Der KV würde sich einfach ein neuen Auto holen und diesmal mit dem Fahrzeugschein und Breif besser acht geben.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Wenns wirklich ein Leasingfahrzeug ist, ist ihm das doch Hupe. Da müsste sich die Leasinggesellschaft drehen.
    Sein Auto isses ja nicht.


    Es ging darum, dass die Eigentumsverhltnisse bei Muddi sind, nicht bei einer Leasinggeselllschaft. Dann hat er ja einen offiziellen Vertrag.


    Aber auch hier kann die Staatsanwaltschaft weiter gehen. Von welchem Konto kommt denn die Leasingrate usw.


    Die Staatsanwaltschaft kann wesentlich weiter gehen, wie ein Gerichtsvollzieher.


    Deine Lösung mit fiktivem Einkommen zu arbeiten halt ich übrigens für verkehrt.


    Es erhöht lediglich seine Bruttoeinnahmen, nicht sein Nettoeinkommen und schon gar nicht sein bereinigtes Nettoeinkommen. Das sieht man erst im Steuerbescheid.


    lg


    Camper

  • Oh Mann Camper, Steuerrecht und Unterhalt sind zwei verschiedene Dinge. Klar erhöht das sein (fiktives) Netto. Nämlich um den Leasingbetrag!


    Wenns so einfach wäre mit nem Leasingwagen würde kein Selbständiger in Deutschland Unterhalt bezahlen!


    Was das Auto von Mutti angeht.
    Natürlich lautet der Brief auf ihren Namen, ebenso der Vertrag mit der Leasinggesellschaft, nur Sohnemann reicht Mutti das Geld cash auf Kralle rüber.
    Also auch nix Bankkonto.
    Nur lag eben zufälligerweise Muttis Brief bei ihm.
    Na und? GV pfändet, Leasingrate wird nicht weiter bezahlt und nun?
    Das Auto gehört der Leasinggesellschaft. Die wird da ganz leicht drankommen weil der Leasinggeber keine Unterhaltsschulden hat.
    Abgesehen davon könnte niemand ein Leasingauto pfänden weil es eben immer dem Leasinggeber gehört und nie dem Besitzer.


    Wirds klarer?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • PapaT


    Ich bringe Steuerrecht und Unterhaltsrecht nicht durcheinander.


    Hat er nun wirklich ein Leasingfahrzeug wie in Deinem Beispiel, und eine einfache Arbeitsstrecke von 120 km, dann ist schon wieder Essig mit fiktivem Einkommen.


    Dann bereinigen die Kilometer schon Dein fiktives Einkommen auf annähernd 950,00 €.


    Selbständige wiederum können jeden Kilometer den sie beruflich das Fahrzeug benutzen von der Steuer absetzen und es muss auch Familienrechtlich anerkannt werden.


    Deshalb kommen ja so viele Gerichte drauf, einem Selbständigen ein Arbeitsverhältnis im Angestelltenverhältnis anzutragen.


    Und es macht einen Unterschied, ob das Auto Muddi gehört, oder einer Leasinggesellschaft.


    Gehört es Muddi, dann hat er unter Umständen auch Zugriff auf die Papiere. Gehört es einer Leasinggesellschaft, dann ist der Brief in der Regel bei der Leasinggesellschaft.


    Die Posterin hat hier aber gesagt, das Fahrzeug gehört "offiziell" Muddi.


    Das mit dem Leasing hast Du ins Spiel gebracht.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ist doch eigetnlich ganz einfach?
    Oder?


    Einfach für dich, aber leider sind sowohl deine Voraussetzungen als auch deine Begründungen und Folgerungen komplett falsch. Fiktives Einkommen aus dem Unterhaltsrecht ist bei einer Pfändung völlig egal, denn das ist Vollstreckungsrecht. Oder hast du schon mal einen Gerichtsvollzieher getroffen, der Fiktives pfänden konnte?


    Welchen Betrag man einem Unterhaltspflichtigen für die Nutzung eines Firmenfahrzeuges im Unterhaltsrecht unterstellt, ist dem Pflichtigen schnurz, wenn er ohnehin bereits soviel Schulden hat dass er gepfändet wird. Er bekommt das Geld für dieses Fahrzeug nun mal nicht ausbezahlt, also kann man es ihm auch nicht wegnehmen und dem Kind geben, abzüglich der nicht unerheblichen Kosten für diese amtliche Wegnahme. Der Selbstbehalt aus dem Unterhaltsrecht interessiert bei Pfändungen auch keinen, dort gelten ganz andere Regeln und ganz andere Grenzen.


    In der Praxis sind gepfändete Angestellte ganz vorne auf der Liste, wenn die nächsten "betriebsbedingten" Entlassungen anstehen. Motivation ist bei denen nämlich nicht mehr zu erwarten und der Aufwand in der Lohnbuchhaltung wegen der Pfändung ist je nach verwendeter Software enorm. Dann hat die tolle Pfänderei für das Kind den Effekt, dass überhaupt kein Geld mehr zu holen ist. Die meisten Pfändungsaktionen im Unterhaltsrecht sind Schläge mit dem Hammer auf den Fuss. Auf den eignen. Erst viel Schwung, dann der Schmerz. Aber das lernt jeder Betroffene immer wieder von neuem erst durch eigene Erfahrung. Ratschläge dazu sind Reden gegen den Wind.

  • Also ein letztes Mal...


    @Camper
    Das stimmt einfach nicht was du da schreibst. Das JA rechnet max. 40 km Arbeitsweg an. Der Rest ist persönliches Vergnügen. Man kann mit einem Arbeitsweg von 120 km nicht den Unterhalt drücken. Mit deiner Rechnung müsste ein Selbständiger nur angeben, daß er jeden Tag zu einem anderen Kunden fährt und zacl zahlt er kein Unterhalt mehr. So einfach geht das nicht.
    Dann nochmal ein Wort zu Muddi. Wenn das Auto ihr gehört und es kein Leasingfahrzeug ist. Wenn Muddi im Brief drinsteht, dann brauch Muddi nur zu sagen "Mein Sohn bewahrt meine Papiere auf." Sie wird wohl kaum Sohn wegen Diebstahl anzeigen. Da kannst du einfach nix beweisen. Jeder Jurastundent im ersten Semester würde den Sohn zusammen mit Muddi da raushauen...


    @Exjurist
    In meinem Beispiel hat der KV 1.000 EUR pro Monat! Er hat keine Pfändungen! Er zahlt bei einem Leasingwagen schließlich auch irgendwie die Raten. Als Selbständiger sind das "Firmenkosten" und keine "Privatentnahme" im Steuerecht. Im Familienrecht wird jedoch aus der Leasingrate ein "fiktives Einkommen" welches auf das reale (1.000 EUR) draufgerechnet wird. Also muss der Selbständige plötzlich mehr Unterhalt berappen.
    Ich glaube du und ich wir haben unterschiedliche Fällen konstruiert.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Das stimmt einfach nicht was du da schreibst. Das JA rechnet max. 40 km Arbeitsweg an. Der Rest ist persönliches Vergnügen. Man kann mit einem Arbeitsweg von 120 km nicht den Unterhalt drücken. Mit deiner Rechnung müsste ein Selbständiger nur angeben, daß er jeden Tag zu einem anderen Kunden fährt und zacl zahlt er kein Unterhalt mehr. So einfach geht das nicht.


    Es ist ein Dienstwagen. Da kann das Jugendamt nicht einfach von 40 km ausgehen, da der Dienstwagen auch für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte her genommen werden kann, wenn das vertraglich so geregelt ist.


    Den § möchte ich sehen, mit dem das Jugendamt ihre Entscheidung rechtfertigt.


    Abgesehen davon bist Du von einem äußerst hohen Preis für den Dienstwagen ausgegangen. Bei einem 40 Tausend € teuren Dienstwagen, wären wir sogar wieder im Bereich des Jugendamtes ohne §


    Dann nochmal ein Wort zu Muddi. Wenn das Auto ihr gehört und es kein Leasingfahrzeug ist. Wenn Muddi im Brief drinsteht, dann brauch Muddi nur zu sagen "Mein Sohn bewahrt meine Papiere auf." Sie wird wohl kaum Sohn wegen Diebstahl anzeigen. Da kannst du einfach nix beweisen. Jeder Jurastundent im ersten Semester würde den Sohn zusammen mit Muddi da raushauen...


    Wenn er das Recht zur Aufbewahrung hat, dann hat er auch das Recht, das Ding zu veräußern. Also wird es beschlagnahmt, im die Muddi davor zu schützen.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Hi,

    Als Selbständiger sind das "Firmenkosten" und keine "Privatentnahme" im Steuerecht. Im Familienrecht wird jedoch aus der Leasingrate ein "fiktives Einkommen" welches auf das reale (1.000 EUR) draufgerechnet wird. Also muss der Selbständige plötzlich mehr Unterhalt berappen.
    Ich glaube du und ich wir haben unterschiedliche Fällen konstruiert.

    also eigentlich werden die Leasingraten vom Netto abgezogen, wenn man als U-Pflichtiger dies, unter berufsbedingten Aufwendungen, nachweist.
    Aber evtl. könnte ein fiktives Einkommen berücksichtigt werden, für die Nutzung des Wagens zu privaten Zwecken, wie es auch
    bei einem Angestellten, mit Firmenwagen ist.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • lso eigentlich werden die Leasingraten vom Netto abgezogen, wenn man als U-Pflichtiger dies, unter berufsbedingten Aufwendungen, nachweist.
    Aber evtl. könnte ein fiktives Einkommen berücksichtigt werden, für die Nutzung des Wagens zu privaten Zwecken, wie es auch
    bei einem Angestellten, mit Firmenwagen ist.


    Dafür gibt es ja die 1 % Regel bei Angestellten. Und dazu gehört eben auch die Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz und wieder zurück, die ich sowohl steuerrechtlich, als auch familienrechtlich absetzen kann.


    Kann man nicht, weil sich bei einem Selbständigen jede Fahrt als dienstlich veranlaßt erklären läßt. Ich brauch ja in mein Fahrtenbuch nicht zu schreiben, dass ich einkaufen war. Ich schreibe Fachliteratur gekauft. Und schon habe ich eine Dienstfahrt, wenn ich gleichzeitig die Fachliteratur steuerrechtlich und familienrechtlich geltend mache.


    Selbstndige können da viel mehr tricksen, wie Angestellte. Da wird auch der Kaffee zu Bewirtungskosten.



    lg


    Camper

  • In meinem Beispiel hat der KV 1.000 EUR pro Monat! Er hat keine Pfändungen!


    Im ganzen Thread und allen meinen Antworten gehts um Pflichtige, die die titulierten Beträge nicht zahlen können, somit Schulden entstanden sind, denen man per Vollstreckung nachläuft. Was sind solche Titel wert? Diese Frage ist das Thema. Da kannst du fiktiv draufhauen was du willst, da fliesst nicht mehr reales Geld deshalb. Du kannst doch meine Aussagen nicht widerlegen, indem du einfach Grundparameter selbst neu erfindest, mir und dem Thema die anschliessend unterschiebst.

  • Wenn er das Recht zur Aufbewahrung hat, dann hat er auch das Recht, das Ding zu veräußern. Also wird es beschlagnahmt, im die Muddi davor zu schützen.


    Ist mal wieder vollkommener Blödsinn.



    Der Besitz des Fahrzeugbriefes ist lediglich ein Hilfspapier und ein Indiz für den Besitz.
    Es regelt aber nicht den tatsächlichen Besitz. Dieser wird lediglich durch einen Kaufvertrag geregelt.


    Wohnungsdurchsuchung und beschlagnahme. Klar. Wo lebst Du eigentlich.


    Wohnung ist eines der höchsten Güter im Grundgesetz.
    Diese wird sicher nicht durch eine Anzeige wegen KU aufgehoben.

  • Wohnung ist eines der höchsten Güter im Grundgesetz.
    Diese wird sicher nicht durch eine Anzeige wegen KU aufgehoben.


    Och, bei mir war die Staatsanwaltschaft deswegen schon. Und die hat alles durchsucht.


    Ist also nix mit höchstem Gut im Grundgesetz, wenn der Verdacht einer Straftat, in meinem Fall Unterhaltspflichtverletzung, vorliegt und Verdunkelungsgefahr besteht.


    Um aber nicht wieder zu weit ins OT zu gehen, stell eventuelle Fragen bitte in meinem Thread. dafür ist der da.



    lg


    Camper

    3 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Wozu sollte ich das tun.
    Ich werde Dir sicher keine Gratis Rechtschulung geben.


    Deine Aussage war hier das man den Fzg.Brief beschlagnahmen kann. Hat er ihn dann ist es sein Auto. Dies ist vollkommener Blödsinn und dafür wird kein Richter eine Hausdurchsuchung austellen.
    Ein Fzg..Brief regelt zivilrechtl. nicht die Besitzverhältnisse.


    Die habe ich hier für TS klargestellt damit sie nicht noch mehr Schaden aufgrund deiner Aussage hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()


  • Die habe ich hier für TS klargestellt damit sie nicht noch mehr Schaden aufgrund deiner Aussage hat.


    Danke Dir, aber manche Dinge weiß ich schon selbst einzuschätzen.



    @All
    Es ging hier nicht um Unterhaltsschulden allein, nein, der KV hat auch offiziell KEINERLEI Einkommen, man kann also nichts pfänden und es geht nicht um irgendwelche Freibeträge oder Selbstbehalt. Mir geht es darum, um jemandem bekannt ist, ob in meinem Falle die liebe Mudddi nachweisen muss, dass das Auto, welches auf sie angemeldet ist, tatsächlich ihres ist. Per Kaufvertrag zum Beispiel, oder durch Zahlungen vom Konto etc. Und kann sie dies nicht (dieses Auto könnte sie übrigens niemals selbst fahren...), ob dann der Schluss rechtlich naheliegt, dass derjenige, der das Auto nutzt, dieses auch gekauft hat. Was wiederum beweisen würde, dass Ex eben doch über Geld verfügt....

  • Oh Doppelmama...
    ..ich fürchte, das bringt nix.


    Mein Ex hat auch das geleaste Auto vom Netto abgesetzt, ist selbständig.
    Brauchts aber kaum, außer zum Kumpel-Besuch... der praktischerweise auch selbständig ist.
    Welch ein Zufall...


    Und dann wäre da noch die neue Email-adresse, die es erst seit einer bestimmten Mail von mir gibt, im I-net jedoch erst jetzt geändert wurde.
    Was kann man für die schlechte Auftragslage? - bei den Krisen, das muss man schon verstehen...


    Das JA hat eine Mail an die Adresse im www geschickt, weil ich sie nicht auswendig wußte.
    Die Mail kam zurück. Begründung: neue emai-Adresse...
    Gefunden hat das JA die Adresse, an die die Mail nicht gesandt werden konnte, auf seiner Firmen-Homepage...

  • Es ging hier nicht um Unterhaltsschulden allein, nein, der KV hat auch offiziell KEINERLEI Einkommen


    Darauf müsste doch eine Staatsanwaltschaft geradezu erpicht sein.


    Wenn er KEINERLEI Einkommen hat, dann müsste er inzwischen schon längst verhungert sein.


    Ansonsten würde er zumindest Soizialgeld nach dem SGB XII beziehen.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()